von: Flachfahrer
Re: Fahren gegen die Einbahnstraße - 28.04.05 18:53
In Antwort auf: Uli
Stellen wir uns vor, in Umgebung XY gilt eine Regel. Sowohl die Umgebung, als auch die Regel siehst du als sinnvoll an, Mario (dogfish) aber nicht. Er ignoriert die Regel, wird deshalb sanktioniert und beschwert sich bei dir darüber. Was sagst Du ihm dann?
Gruß
Uli
Gruß
Uli
Die Umgebung ist die Bundersepublik. Innerhalb dieser ist z.B. definiert, wann Einbahnstraßen für Radfahrer in der Gegenrichtung geöffnet werden dürfen / können. Diese Definition seitens des "Gesetzgebers" hat die Autorität zu definieren, was als "sinnvoll" angesehen wird. Innerhalb dieser Definition haben Verkehrsplaner einen Spielraum. Nutzen sie diesen Spielraum so, daß ich mehr oder minder gezwungen werde regelwidrig zu fahren, könnte ich an übergeordneter Stelle gegen diese Verkehrsführung / Beschilderung klagen.
Bis da irgendwas passiert, darf mich weiterhin jeder Polizist dort belästigen / nötigen und die Kommune (oder wer auch immer die Knete bekommt) sich freuen, der Polizist kann was in seinem Bericht vermelden ...
Und nochmal in Bezug auf den Ausgangspunkt:
Zitat:
Stellen wir uns vor, in Umgebung XY gilt eine Regel
Also stellen wir uns vor, in Umgebung XY gilt die Regel, daß es gefährlich sei Einbahnstraßen, in der für Gegenverkehr tauglichen Breite für Busse, mit dem Fahrrad in Gegenrichtung zu befahren.

Zitat:
Sowohl die Umgebung,

Zitat:
als auch die Regel siehst du als sinnvoll an




MfG