von: radlsonny
Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind - 22.06.06 11:46
In Antwort auf: rado
Übrigens der Satz: "Eltern haften für ihre Kinder", den man oft liest, ist totaler juristischer Blödsinn. Eltern haften für ihre minderjährige Kinder aufgrund der Ausischtspflicht grundsätzlich.
ja -schon - aber "grundsätzlich" heißt bei den Juristen nicht "immer".
Das ist evtl. von Fall zu Fall unterscheidlich und hängt auch vom Alter des Kindes ab.
Beispiel 1 : 12 jähriger fackelt Scheune ab, in der dein neues Rad steht. Hier sehen die Juristen eine Haftung, d.h. Eltern müssen löhnen.
Beispiel 2: 5-jähriger an der Hand der Mutter stößt unachtsam dein neues Rad um, Rahmenbruch


