Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind / StVO

von: JB_Linnich

Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind / StVO - 22.06.06 13:16

Wenn man es genau nimmt, gilt sie sogar da, wo weder Kraftfahrzeuge noch Fahrräder zugelassen sind...

StVO §§ 44-53

man beachte hier besonders den § 50 wirr
Das sie auch hier gilt, wird aus dem direkt darüber stehenden Satz (§ 49 Ordnungswidrigkeiten (1) - 7. ) klar peinlich