von: JB_Linnich
Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind / StVO - 22.06.06 13:16
Wenn man es genau nimmt, gilt sie sogar da, wo weder Kraftfahrzeuge noch Fahrräder zugelassen sind...
StVO §§ 44-53
man beachte hier besonders den § 50
Das sie auch hier gilt, wird aus dem direkt darüber stehenden Satz (§ 49 Ordnungswidrigkeiten (1) - 7. ) klar
StVO §§ 44-53
man beachte hier besonders den § 50

Das sie auch hier gilt, wird aus dem direkt darüber stehenden Satz (§ 49 Ordnungswidrigkeiten (1) - 7. ) klar
