Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind / StVO

von: SuseAnne

Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind / StVO - 22.06.06 13:24

In Antwort auf: JB_Linnich

Wenn man es genau nimmt, gilt sie sogar da, wo weder Kraftfahrzeuge noch Fahrräder zugelassen sind...

StVO §§ 44-53

man beachte hier besonders den § 50 wirr
Das sie auch hier gilt, wird aus dem direkt darüber stehenden Satz (§ 49 Ordnungswidrigkeiten (1) - 7. ) klar peinlich


Jürgen, für mich wird das aus den zitierten Paragraphen nicht so ganz klar. Wieso schliesst Du daraus, dass die STVO auch da gilt, wo weder KFZ noch Fahrräder zugelassen sind und folglich wohl auch da, wo keine KFZ, wohl aber Fahrräder fahren dürfen?

Suse