von: JB_Linnich
Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind / StVO - 22.06.06 13:37
Hallo Suse,
ich schließe es nicht pauschal für jegliche Wege oder Flächen,
sondern speziell für die Insel Helgoland, wo weder der Verkehr mit Kraftfahrzeugen noch das Radfahren zugelassen sind,
der § 49 (STVO) Helgoland aber dennoch eindeutig dem Geltungsbereich zuordnet.
ich schließe es nicht pauschal für jegliche Wege oder Flächen,
sondern speziell für die Insel Helgoland, wo weder der Verkehr mit Kraftfahrzeugen noch das Radfahren zugelassen sind,
der § 49 (STVO) Helgoland aber dennoch eindeutig dem Geltungsbereich zuordnet.