Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind / StVO

von: Falk

Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind / StVO - 22.06.06 14:57

Zitat:
Aber ich frage mich dennoch ob die STRASSENverkehrsordnung auf irgendwelchen Wegen gilt, die alles mögliche sind, aber keine Strassen.

Falscher Ansatz! Der Weg ist eine für den Betrieb mit Straßenfahrzeugen bestimmte Fläche, also eine Straße im öffentlichen Raum. Wo, wenn nicht dort, gilt die StVO? Auf Knattern und Qualmen kommt es dabei nicht an, sonst hieße es Kraftfahrstraßenverkehrsordnung. Die StVO regelt doch auch das Verhalten in Fußgängerzonen, zumindest mit Fahrzeugen.

Falk, SchwLAbt