von: trubby
Re: Schuld bei Zusammenstoß mit Kind / StVO - 22.06.06 19:39
In Antwort auf: Flachfahrer
aaaber: wenn es so kracht, kann das rein logisch deshalb keine erzwungene vorfahrt sein, weil die vorfahrt schon längst genommen wurde.
oder gerade genommen wird. So ein Fahrzeug ist kein Punkt.
In Antwort auf: Flachfahrer
also da ist nicht mehr die frage vorfahrt oder nicht.
Doch. Bei Unfällen ist immer die Unfallursache von Interesse.
In Antwort auf: Flachfahrer
das fahrzeug, dessen fahrer die vorfahrt mißachtet hat, befindet sich schon auf der fahrbahn des fahrzeuges, welches vorfahrt gehabt hätte.
Naja, zumindest zum Teil. Sonst hätte es ja nicht krachen können und die Frage nach der erzwungenen Vorfahrt wäre nur rein hypothetisch. Deshalb ist für die Klärung der Mitschuldfrage ja auch die Einschlagposition so sehr von Bedeutung (neben der Ermittlung der Fahrzeuggeschwindigkeiten).
In Antwort auf: Flachfahrer
wenn der vorfahrtberechtigte reinkachelt, weil er nicht bremsen will, siehe oben (idiotentest).
Gehört halt auch mit in die Kategorie "Hupen statt bremsen". Wer "der wird doch wohl noch bremsen" denkt, ohne selbst zu bremsen, ist hierfür ein klassischer Kandidat.
Es gibt übrigens IMHO noch andere Varianten, sich die Vorfahrt zu erzwingen. Ich fand diese aber am anschaulichsten. Ob's die treffenste war, ... :zweifel: ... bin ja auch kein Jurist.
Grüße,
André