Re: Hilfe ! Radmitnahme im Zug plötzlich "nicht mö

von: Andreas

Re: Hilfe ! Radmitnahme im Zug plötzlich "nicht mö - 19.07.06 19:58

Hallo,

In Antwort auf: erikai
Gibt es bei der Bahn zB. kein Rücktrittsrecht bei Onlinekäufen.


Nein. Das Rücktrottsrecht muss der Verkäufer u.A. nicht gewähren, wenn es sich um Lebensmittel oder Reisen handelt.

Gruß, Andreas