von: Andreas
Re: Hilfe ! Radmitnahme im Zug plötzlich "nicht mö - 19.07.06 19:58
Hallo,
Nein. Das Rücktrottsrecht muss der Verkäufer u.A. nicht gewähren, wenn es sich um Lebensmittel oder Reisen handelt.
Gruß, Andreas
In Antwort auf: erikai
Gibt es bei der Bahn zB. kein Rücktrittsrecht bei Onlinekäufen.
Nein. Das Rücktrottsrecht muss der Verkäufer u.A. nicht gewähren, wenn es sich um Lebensmittel oder Reisen handelt.
Gruß, Andreas