von: Anonym
Re: Unfall - 25.11.02 12:52
Hallo Maggy,
wenn das Kind unter 7 Jahre alt ist, muss es selber noch nicht für Schäden aufkommen die es anrichtet. Die Eltern haften nur dann, wenn Sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Im Gegensatz zur sonst gültigen "Unschuldsvermutung" müssen Sie zwar nachweisen, dass sie ihre Pflicht erfüllt haben, nur dürfte ihnen das idR recht leichtfallen.
Solange also weder die Eltern noch das Kind haften müssen, wird auch eine HAFTpflichtversicherung nicht zahlen MÜSSEN und nicht zahlen.
Sollten die Eltern aus moralischen Gründen selber zahlen, denke ich wäre es eine nette Geste im Gegenzug die Schadenssumme zu minimieren.
Viele Grüsse
Andreas
PS Nur zur Klarstellung: "Gerecht" bzw. moralisch richtig finde ich es nicht, dass Vater/Mutter für Schäden ihrer Kinder nicht aufkommen müssen, ich z.B. aber unbegrenzt für meine drei Katzen aufkommen muss. Die Eltern haben den Spass an und mit ihren Kindern, warum sollen dafür andere aufkommen?
wenn das Kind unter 7 Jahre alt ist, muss es selber noch nicht für Schäden aufkommen die es anrichtet. Die Eltern haften nur dann, wenn Sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Im Gegensatz zur sonst gültigen "Unschuldsvermutung" müssen Sie zwar nachweisen, dass sie ihre Pflicht erfüllt haben, nur dürfte ihnen das idR recht leichtfallen.
Solange also weder die Eltern noch das Kind haften müssen, wird auch eine HAFTpflichtversicherung nicht zahlen MÜSSEN und nicht zahlen.
Sollten die Eltern aus moralischen Gründen selber zahlen, denke ich wäre es eine nette Geste im Gegenzug die Schadenssumme zu minimieren.
Viele Grüsse
Andreas
PS Nur zur Klarstellung: "Gerecht" bzw. moralisch richtig finde ich es nicht, dass Vater/Mutter für Schäden ihrer Kinder nicht aufkommen müssen, ich z.B. aber unbegrenzt für meine drei Katzen aufkommen muss. Die Eltern haben den Spass an und mit ihren Kindern, warum sollen dafür andere aufkommen?