Re: abspringen bei Gefahr?

von: Deul

Re: abspringen bei Gefahr? - 09.10.07 18:42

In Dem Fall von Skämt Asido, würde ich alles Tun, um es nicht offenkundig werden zu lassen das er ohne funktionsfähige Bremse gefahren ist. Wenn sie Montiert war kann der Schaden an der Bremse durch den Unfall hervorgerufen worden sein. Wenn nicht, dann hat er eine dergearteten Unfall billigend in Kauf genommen. Wenn sich das ohne Aufsehen, der Bremse regeln lässt, zahlt die Versicherung ohne Zicken. Ein Rechtsanwalt ist da immer sinnvoll. Zum Beispiel geht ein Gericht bei einer montierten Lichtanlage im zweifelsfall davon aus dass das Licht an war. Bei sehr hohen Schäden wirda llerdings ein Gutachtzer bestellt. Ein guter Anwalt am besten ein Fachanwaltr für Veerkehrsrecht wird aber einen Prozess vermeiden. Der kann ganz hässlich ausgehen.

in dem Fall ist deeskallation das Zauberwort. Ich bin auch dafür, dass man wenn man Recht hat auch Recht bekommt, aber vor Gericht und auf See ist man in Gottes Hand, sagt mann.

Detlef