von: Anonym
Re: abspringen bei Gefahr? - 10.10.07 09:04
In Antwort auf: Uli
Ich denke mal, dass die Lösung wie so häufig irgendwo dazwischen liegt. Fakt ist: "Ein grob fahrlässiges Handeln des Unfallverursachers führt nach § 61 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) dazu, daß dessen Haftpflichtversicherung nicht für einen Unfallschaden bei einem Dritten aufkommt."
Gruß, Ingmar