Re: abspringen bei Gefahr?

von: Uli

Re: abspringen bei Gefahr? - 10.10.07 15:51

Habe nochmal nachgeforscht: Stimmt, war ein Hinweis ausschliesslich für die Kfz-Haftpflicht, für die private Haftpflicht gilt §152VVG.
Gruß
Uli