Re: abspringen bei Gefahr?
von:
Uli
Re: abspringen bei Gefahr? -
10.10.07
15:51
Habe nochmal nachgeforscht: Stimmt, war ein Hinweis ausschliesslich für die Kfz-Haftpflicht, für die private Haftpflicht gilt §152VVG.
Gruß
Uli