Re: Hundeangriff

von: jdrunge

Re: Hundeangriff - 28.03.03 13:38

Hi all,

es scheint mir, als sollte ich meinem ersten Beitrag noch das Ergebnis des Rechtsstreits zwischen Radler und Hundehalter hinzufügen. Daraus ergibt sich dann insbesondere für die Hundehalter unter uns nämlich zwingend, den Hund "bei Fuß" zu halten, will man nicht Gefahr laufen, schadensersatzpflichtig zu werden.

Es ging ja um einen Radler, dem ein Schäferhund bellend nachlief und "bedrohlich" nahe kam. Was die Halterin wusste war, das der Hund keinem Menschen etwas zu Leide tut und deshalb das Sprichwort seine Berechtigung hat: bellende Hunde beißen nicht.
Der Radler allerdings wusste eben dies nicht. Deshalb war seine Reaktion - im übrigen weit entfernt von aktiver Selbstverteidigung durch Fußtritte, Pfefferspry oder Sonstigem - ein Ausweichmanöver. Und schwupps, lag er auch schon auf der Straße, weil ihm ein Bordstein zum Verhängnis geworden war. Folge war dann ein schmerzhafter Armbruch sowie einige Prellungen.

Und zahlen muss das Schmerzensgeld (neben Heilungskosten u.a.) natürlich die Hundehalterin. Es empfiehlt sich daher als Hundehalter, da die "Gefahr" (d.h. auch nur das zum-Radler-hinrennen-und-diesen-erschrecken) potentiell vom Hund ausgeht, eben diesen unter Kontrolle zu halten.

Inwieweit das praxistauglich ist, sei hier einmal dahingestellt. Aber die unerwünschten Konsequenzen trägt "leidend" der Radler und "zahlend" der Hundehalter.

Gut Glück alle Wege

Jens David