Re: Fahrrad-Fahndungsthread: Startbeitrag lesen...

von: iassu

Re: Fahrrad-Fahndungsthread: Startbeitrag lesen... - 14.03.08 14:55

Ein schlagkräftiges Argument dürfte die Schlüsselherrschaft sein. Wer den Schlüssel zum Radschloß hat, ist Schloßherr und damit allermeistens auch Eigentümer. Gilt für die geschilderte Situation und die Erstargumantation. Mag auch andere Fälle geben, aber man kann ja leicht anhand von Kaufbelegen Eigentum nachweisen.
Andreas