von: redfalo
Re: Versteigerung der goldenen Rohloff-Nabe - 12.09.09 21:40
Wer sich unsicher ist, ob der das gute Stück wirklich braucht, kann es sich ja auch erstmal auf Probe ansehen: "Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat nach Eingang der Ware ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen", heißt es in der Wiederrufsbelehung bei Ih-Bäh.
Beliebt macht man sich damit natürlich nicht...
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