Re: Garantie bei Shimano?

von: Falk

Re: Garantie bei Shimano? - 28.07.14 10:19

Zitat:
Es war auf der rechtlichen Seite schon immer so, das der Fordernde den Beweis antreten muss.

Eben das ist falsch. Schließlich hat der Verkäufer und Hersteller ja schon beim Kauf echtes Geld bekommen und niocht etwa einen Gutschein oder Hosenknöpfe. Du bist als Käufer einer Ware, die sich als am Freitag nach dem Mittag zusammengeschusterter Murks erweist, praktisch nicht in der Lage, das hieb- und stichfest zu beweisen.
Waffengleichheit wäre beispielsweise eine generelle und natürlich zinsfreie Ratenzahlzung so, dass der Hersteller erst am Ende der Gewährleistungsfrist den vollen Kaufpreis hat. Fällt etwas aus, stockt auch die Zahlung. Nur leider war es eben wichtiger, die Wirtschaft und nicht etwa die Bevölkerung zu schützen.

@tandemfahren, danke. Haben sich also die Wirtschaftslobbyisten doch generell durchgesetzt.