von: FlevoMartin
Re: Undichte Rohloff-Nabe nach ca. 5000 Km - 16.01.15 14:03
In Antwort auf: TobiTobsen
Im Garantie/Gewährleistungsfall auch?
In diesem Fall kannst Du ganzjährig einschicken. Es geht bei der Winterregelung nur um die "Kulanzfälle". Wenn eine Nabe außerhalb der Garantie/Gewährleistung auf der Scheibenseite sifft, dann darf sie jederzeit zum Kuraufenthalt. Sifft sie auf der Ritzelseite, dann darf sie nur im Winter oder man zahlt dafür.
Gruß,
Martin