von: Peter Viehrig
Re: Ausstattungsvarianten Tout Terrain Silkroad - 26.02.15 14:07
In Antwort auf: Barbier
Und dann fällt noch die Märchensteuer weg, wenn ich es von einem Freund/in in der Schweiz kaufen lasse?
Wenn es legal sein soll, nein.
Zoll und Einfuhrumsatzsteuer sind zu entrichten, ein paar Details mehr gibt es dort:
Zoll online
Es spielt übrigens keine Rolle, wer das Fahrrad zum Zwecke der Einfuhr über die Grenze bringt. Das geht aus dem Text beim Zoll leider nicht eindeutig hervor.
Die Freigrenze für "andere Waren" beträgt übrigens 300,00€