Re: Zeltanhänger

von: MatthiasM

Re: Zeltanhänger - 07.10.17 14:46

In Antwort auf: schwedisch
Ein klein wenig Bedenken habe ich, dass ich mit einem solchen Anhänger im Straßenverkehr für aufsehen sorge und von der Polizei angehalten werde... Insbesondere wenn es ein Eigenbau ist...


Es gibt in DE keinerlei ernsthafte Rechtsgrundlage, bei einem Fahrradanhänger insbesondere weil er ein Eigenbau ist, rumzuzicken. Es gibt de §67a StVZO betreffeb der Beleuchtung, allgemeine Vorschriften wegen Maximalgrößen etc. die man mit keinem realen Fahrradanhänger sprengen wird, und das einzige "knallharte" sind Vorschriften zum Personentransport.

LG Matthias