Re: Zeltanhänger
von:
StephanBehrendt
Re: Zeltanhänger -
08.10.17
22:37
In Antwort auf: nachtregen
Ich halte
dieses Kraftfahrzeug
für wesentlich auffälliger als einen Fahrradanhänger. Selbst damit wird man von der Polizei nicht belästigt.
Wenn das Teil nicht schneller als 6 km/h fährt gilt es als Krankenfahrstuhl.