Re: Zeltanhänger

von: StephanBehrendt

Re: Zeltanhänger - 08.10.17 22:37

In Antwort auf: nachtregen
Ich halte dieses Kraftfahrzeug für wesentlich auffälliger als einen Fahrradanhänger. Selbst damit wird man von der Polizei nicht belästigt.
Wenn das Teil nicht schneller als 6 km/h fährt gilt es als Krankenfahrstuhl.