Re: Gabelbruch

von: Wolfgang K.

Re: Gabelbruch - 28.11.04 17:26

"Garantie" war zu der damaligen Rechtslage im allgemeinen nur 6 Monate, es sei denn, dass eine längere Garantie vereinbart oder zugesichert war.

Hast Du noch die Kaufunterlagen. Schau mal nach.

Gruß Wolfgang