von: Wolfgang K.
Re: Gabelbruch - 28.11.04 17:26
"Garantie" war zu der damaligen Rechtslage im allgemeinen nur 6 Monate, es sei denn, dass eine längere Garantie vereinbart oder zugesichert war.
Hast Du noch die Kaufunterlagen. Schau mal nach.
Gruß Wolfgang
Hast Du noch die Kaufunterlagen. Schau mal nach.
Gruß Wolfgang