von: Uli
Re: Fahrradschloß leicht zu knacken - 09.12.04 10:05
Hallo Mario,
das ist Wunschdenken und geht an der Realität weitestgehend vorbei. Werbungstexte sind sehr pauschal und wenig aussagekräftig und selbst Versicherungsbedingungen sind häufig wenig definitiv und interpretierbar.
Garantiert nicht! Vorsätzlichkeit und grobe Fahrlässigkeit werden wie üblich ausgeschlossen sein. Zitat von der ARAG-Homepage: "Sie erhalten beim ServicePartner während der normalen Bürozeiten (Montags bis Freitags bis spätestens 17.00 Uhr) innerhalb 1 Stunde eine Antwort per Fax, ob eine Deckungszusage erteilt wird oder eine Ablehnung erfolgen muß." Es wird also nicht immer bezahlt, es gibt Ablehnungsgründe!
Stimmt so nicht. Zitat von der ARAG-Homepage: "Bei Teilediebstählen müssen Sie aufgrund des vereinbarten Selbstbehalts in Vorleistung gehen und mit der ARAG direkt abrechnen."
Sehr unwahrscheinlich. Sich zu betrinken gilt bei Versicherungen zumindest als grob fahrlässig. Mir ist keine Versicherung bekannt, die so etwas abdeckt.
Solltest du schon eine Haftpflichtvers. haben, so ist diese zusätzliche Haftpflichtvers. vermutlich nachrangig und wird wahrscheinlich nur das zahlen, was aufgrund des Deckungsbetrag der vorrangigen Versicherung nicht abgesichert ist. Wird Deine Haftpflicht eine Regulierung ablehnen, wird es sehr wahrscheinlich auch die Haftpflicht der Fahrradversicherung.
Was Du leider nicht erwähnst: Die ARAG wird sich wie bei fast jeder anderen Sachversicherung im Vertrag ausbedungen haben, dass sie diesen kündigen kann, wenn zuviele Schäden eintreten. "Immer" und "überall" werden dann auf einmal viel kleiner und kürzer ....
Mich würden mal der genaue Text der Versicherungsbedingungen interessieren, mal sehen, ob die irgendwo auftreiben kann. Die Versicherungbedingungen der ADFC-/P&P-Versicherung schliessen jedenfalls einige Punkte aus. (Meines Wissens ist die P&P-Versicherung eine leicht modifizierte ARAG-Vers..)
Mit diesem Beitrag will ich nicht sagen, dass eine solche Versichrung nicht sinnvoll sein kann. Ich möchte bloß äusserst starke Zweifel an dem "immer und überall"-Schutz anmelden.
Gruss
Uli (der gut 3 Jahre bei einer ARAG-Tochter gearbeitet hat und seit über 9 Jahren bei der Konkurrenz ist)
das ist Wunschdenken und geht an der Realität weitestgehend vorbei. Werbungstexte sind sehr pauschal und wenig aussagekräftig und selbst Versicherungsbedingungen sind häufig wenig definitiv und interpretierbar.
Zitat:
Das Rad ist jede Minute dieser 15 Jahre auf Neuwert versichert, überall auf der Welt, ohne Einschränkung, egal, wo es sich befindet. Im Grunde sogar egal, ob es abgesperrt ist. Frägt die Versicherung dann eh nicht nach.Sie zahlt bedingungslos!
Garantiert nicht! Vorsätzlichkeit und grobe Fahrlässigkeit werden wie üblich ausgeschlossen sein. Zitat von der ARAG-Homepage: "Sie erhalten beim ServicePartner während der normalen Bürozeiten (Montags bis Freitags bis spätestens 17.00 Uhr) innerhalb 1 Stunde eine Antwort per Fax, ob eine Deckungszusage erteilt wird oder eine Ablehnung erfolgen muß." Es wird also nicht immer bezahlt, es gibt Ablehnungsgründe!
Zitat:
Teilediebstahl wieder etwas anderes. Hinterrad mit Rohloff, kostet wieviel? Wird ersetzt und zwar komplett (Eigenanteil 50 €, drauf g'schissen!), wieder überall zu jeder Zeit an jedem Ort auf der Welt bezahlt (Rechnung des Ersatzes!).
Stimmt so nicht. Zitat von der ARAG-Homepage: "Bei Teilediebstählen müssen Sie aufgrund des vereinbarten Selbstbehalts in Vorleistung gehen und mit der ARAG direkt abrechnen."
Zitat:
Beschädigung des Rades bei Unfall, selbstverschuldet (!), zahlt sie alles! Ohne Eigenanteil. Besoffen vom Biergarten nach Hause geradelt, Böschung runtergerollt, an Baum geknallt, halbes Rad im Arsch! Wird bezahlt gegen Vorlage der Reparatur.
Sehr unwahrscheinlich. Sich zu betrinken gilt bei Versicherungen zumindest als grob fahrlässig. Mir ist keine Versicherung bekannt, die so etwas abdeckt.
Zitat:
Zusätzliche Haftpflicht-Versicherung über 2 500 000 € ! Kann einem so gut wie nichts mehr passieren, bei Selbstschuld!
Solltest du schon eine Haftpflichtvers. haben, so ist diese zusätzliche Haftpflichtvers. vermutlich nachrangig und wird wahrscheinlich nur das zahlen, was aufgrund des Deckungsbetrag der vorrangigen Versicherung nicht abgesichert ist. Wird Deine Haftpflicht eine Regulierung ablehnen, wird es sehr wahrscheinlich auch die Haftpflicht der Fahrradversicherung.
Was Du leider nicht erwähnst: Die ARAG wird sich wie bei fast jeder anderen Sachversicherung im Vertrag ausbedungen haben, dass sie diesen kündigen kann, wenn zuviele Schäden eintreten. "Immer" und "überall" werden dann auf einmal viel kleiner und kürzer ....
Mich würden mal der genaue Text der Versicherungsbedingungen interessieren, mal sehen, ob die irgendwo auftreiben kann. Die Versicherungbedingungen der ADFC-/P&P-Versicherung schliessen jedenfalls einige Punkte aus. (Meines Wissens ist die P&P-Versicherung eine leicht modifizierte ARAG-Vers..)
Mit diesem Beitrag will ich nicht sagen, dass eine solche Versichrung nicht sinnvoll sein kann. Ich möchte bloß äusserst starke Zweifel an dem "immer und überall"-Schutz anmelden.
Gruss
Uli (der gut 3 Jahre bei einer ARAG-Tochter gearbeitet hat und seit über 9 Jahren bei der Konkurrenz ist)