Re: VSF Rahmenstauchung + Mechanikerfusch - Hilfe!

von: irg

Re: VSF Rahmenstauchung + Mechanikerfusch - Hilfe! - 16.01.20 16:35

Stimmt, VSF. Danke für das Ausbessern!

Zu der rechtlichen Situation: Du willst vom Mechaniker was, nicht er von dir. Das bedeutet, dass die Beweislast dir auferlegt ist. Wenn er sagt, er hätte einen mündlichen Reparaturauftrag gehabt, kannst du getrost brausen gehen, auch mit dem besten Anwalt. Und ein Rechtsstreit würde sich allenfalls mit Rechtsschutzversicherung, sofern sie den Fall überhaupt übernimmt, lohnen.

Was du allerdings machen kannst wäre, den Chef des Ladens an zu sprechen und die verfahrene Situation erklären. Dabei kannst du natürlich, wenn nötig (aber nicht gleich zu Beginn, das macht es schwierig, nach zu geben!) einfließen lassen, dass du deine Rechtsschutzversicherung schon kontaktiert hast, etc. das macht manchmal hartnäckige Gestalten beweglicher. Aber zuerst versuche es immer freundlich. Ein Radmechaniker, der sich als kundenorientiert zeigen kann, gibt lieber nach. Dabei kann er noch etwas gewinnen. Wenn er dagegen gleich die ganze Palette von rechtlichen Maßnahmen angedroht bekommt, denkt er sich, dass er eh keinen Ruf mehr verlieren kann und mauert, wo er kann.

Was dieser Mechaniker nie hätte machen dürfen, war der Griff zur Wasserpumpenzange, die er wohl benutzt haben wird. Sowas Grobes macht man allenfalls nach genauer Rücksprache mit dem Kunden. (Mein Händler hat mich zweimal gefragt, ob mir klar ist, dass ich was riskiere, bevor er das Tretlagergewinde im Liegerad nach geschnitten hat. Vorher hat er nichts angerührt. Und mein Händler weiß, dass ich technisch durchaus firm bin.)

lg!
georg