Re: Blinker

von: noireg-b

Re: Blinker - 08.01.24 00:30

Abgesehen von Einsatzfahrzeugen und Warnblinkanlagen sind blinkende Rückleuchten zurecht nicht zulässig, da Fahrräder sich im Verkehr bewegen und eine blinkende Leuchte keine Rückschlüsse erlaubt, wie sich das Fahrrad bewegt.
Ja die rote Blinkerei fällt mehr auf, verwirrt und nervt im fließenden Verkehr aber mehr als sie nutzt.
Ich frage die Blinkapostel bei passender Gelegenheit, ob sie nach oben oder unten abbiegen wollen.

Die blinkenden Fahrtrichtungsanzeiger am Fahrrad müssten woll sinnigerweise etwa in Lenkerbreite montiert sein, damit der nachfolgende Verkehr sie eindeutig wahrnehmen kann.
Aus gleichem Grund sind Blinker am Helm keine wirkliche Hilfe.