Re: Kleinste, zulässige Übersetzung d. Rohloff ...

von: kossihh

Re: Kleinste, zulässige Übersetzung d. Rohloff ... - 18.12.12 10:40

Nun ja, diese ganzen Ritzel/Kettenblatt-Grenzwerte sind ja eher grobe Daumenregeln. Die eigentliche technische Grenze, die man beachten sollte ist das Eingangsdrehmoment. Dieses darf laut Rohloff maximal 100 Nm betragen. Irgendwo darüber reissen dann die Scherbolzen, die das weitere Getriebe vor schlimmeren bewahren.
Wie kann man dieses berechnen?
Das auf dem Pedal in 90°-Stellung lastende Gewicht (+ durch Zug am Lenker erzeugte 'Gewichtskraft') <m> produziert mit der Erdbeschleunigung <g> mittels der Hebelwirkung der Kurbellänge <k> ein Drehmoment. Dieses wird nun durch die gewählte Kettenblatt <b> / Ritzel <r> Kombination veringert, um gleichzeitig die Umdrehungsfrequenz zu erhöhen.

Daraus ergibt sich das Eingangsdrehmoment der Nabe: d = m x g x k x r / b
Oder, wenn dieses bekannt ist, das zugehörige Gewicht auf dem Pedal: m = d / ( g x k x r / b )

Mit folgenden Werten:
d = 100 Nm
g = 9,81 m/s^2
k = 0,175 m
r = 16
b = 38

ergibt sich eine maximales Gewicht auf dem Pedal von 138 kg. Ein 99 kg-Mensch kann also 5 Kg Klamotten anziehen, einen 10 Kg Rucksack aufsetzen und noch mit 24 kg am Lenker ziehen.
Nach den neuen Grenzwerten, aber unveränderte Technik, d.h. die 100 Nm gelten weiterhin, ergibt sich bei der nun erlaubten Kombination 34/16 ein maximales Gewicht von 123 kg. Obiger Fahrer kann also nur noch mit 9 kg am Lenker ziehen (oder weiterhin mit 24 kg ziehen, dann aber nackt und ohne Rucksack... schmunzel )

Nun möge jeder selbst seine Daten einsetzen, und schauen wo er oder sie so steht. Ich selber fuhr mit 38 / 17 nach den alten Grenzen 'illegal'. Nach obiger Rechnung sah ich für mich aber soviel Luft nach oben, das ich das mit ruhigem Gewissen getan habe. Durch die Freigabe von Rohloff sehe ich mich nun darin bestätigt.

LG Christian