und Du solltest einen zugelassenen Kraftstoffbehälter verwenden (das ist meines Wissens nur die Trangiaflasche). Das Befüllen von nicht zugelassenen Behältern an Tankstellen ist eigentlich nicht erlaubt, in der Praxis glaube ich aber nicht, daß Du Ärger bekommst. Ich mach es immer so, daß ich zu Hause einen 5l Kanister mit Benzin habe und aus dem meine Flasche fülle. Sollte ich tatsächlich unterwegs Stoff brauchen, bleibt mir nichts anderes übrig, als an die Tankstelle zu gehen. Wichtig ist dabei vor allem, zwei von den Einweghandschuhen anzuziehen, die Flasche nicht zu voll zu machen und den Rüssel aus dem Spritzbereich zu nehemen. Nein, ich meine nicht den Rüssel der Zapfsäule sondern Deinen
Die Mindestabname steht in Deutschland und Österreich auf jeder Zapfsäule, aber ich denke das ist eher eine Maßname als Absicherung wegen zu geringer Menge bei den kleinen Entnahmen. Ich hatte bisher noch keine Probleme, die Kleinmengen zu bezahlen und ich würde einem Tankwart nicht mehr Geld geben, als auf der Zapfsäule stand.