Ich als dicklicher älterer Herr sollte an so was wie Essen nicht mal denken. krank wenn ich es mir nicht zuvor verdiente.
Und du vermutest auch vollkommen richtig: in der preußischen Landes-Radfahr-Verordnung von 1861 in der Fassung der Landes-Radfahr-Verodnung Brandenburgs vom 1.10. 1996 wird dies im Abschnitt IV, Ziffer 6(3) e ausdrücklich ausgeschlossen.


Gruß nach Westen!


Uwe