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Off-topic #637961 - 15.07.10 15:06 Re: Notwendigste Ausrüstung bei einer Radtour [Re: MatthiasM]
Job
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 18.523
ab wbw-stufe 3 kann das Betreten der Wälder untersagt werden, ab Stufe 4 ist es wohl automatisch untersagt.
z.B.

So hab ichs auch 12 Jahre lang mind. 2x jährlich in der Schule zu hören bekommen. Da ich aus einer eher trockenen, waldbrandgefährlichen Ecke komme, hiess das, ab Stufe 3 war der Wald tabu.

job
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Off-topic #637963 - 15.07.10 15:14 Re: Notwendigste Ausrüstung bei einer Radtour [Re: JaH]
MatthiasM
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 6.407
OK, er kann mich vermutlich rausschmeißen (Hausrecht), aber für Strafen hat er keine Rechtsgrundlage. Das Mitführen eines Kochers im Gepäck ist meines Erachtens zu dünn, um daraus solid eine kostenpflichtige Ordnungswidrigkeit oder höheres zu konstruieren.
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Off-topic #637964 - 15.07.10 15:19 Re: Notwendigste Ausrüstung bei einer Radtour [Re: Job]
MatthiasM
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 6.407
Kann ausgesprochen werden, muß aber nicht automatisch der Fall sein. Bei ausgesprochenem Verbot ist das Wildbiwakieren aber auch nicht verbotener als das Gassiführen vom Hund oder der normale Spaziergänger.

lG Matthias
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#637984 - 15.07.10 16:07 Re: Notwendigste Ausrüstung bei einer Radtour [Re: Job]
aika
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 261
In Antwort auf: Job
In Antwort auf: faltblitz
wo es explizit untersagt ist: z.B. im Wald (lt. Waldgesetz), in Naturschutzgebieten (lt. Naturschutzgesetzgebung).

Die Waldgesetze sind Ländersache. z.B. in Brandenburg ist da das übernachten für Reisende zu Fuß, oder mit Rad und Boot nicht verboten. Ausnahmen sind z.B. Biosphärenreservate, z.B. Spreewald, wo es richtig teuer werden kann.

job


ich will die allseitige verunsichernde verwirrung mal ein wenig weiter treiben, damit sich hier niemand in vermeindlicher kenntnis des sachverhaltes in sicherheit wiegt, und möglicherweise auf rechte beruft, die ihm vor ort dann letztlich doch nicht zustehen und im strafbefehl enden könnten.

das übernachten des (rad.-wasser.-fuss.-) wanderers ist generell, meines wissens, nirgendwo verboten. in manchen deutschen ländern per verfassung sogar explzit erlaubt, wenigstens dort wo es nicht durch andere verfügungen widerum verboten ist.

zu brandenburg würde ich aber meinen, dass dort auch dem wanderer, zumindest im wald, per landesverfassung das übernachten untersagt ist, hier im gegensatz zu mcpom, wo es ihm widerum nicht explizit verboten ist, im wald zu nächtigen.

also ich würde im alltagsgebrauch die info, nachdem es dem wanderer überall dort möglich ist zu übernachten, wo es ihm durch sonstiges recht nicht ausdrücklich verboten ist, als wichtige grundlage im umgang mit dem thema sehen, würde aber andererseits jederzeit von aussagen wie 'da und dort ist es erlaubt' abstand nehmen wollen, da die fülle der rechtseinschränkungen zu thema selbst für den kundigen nicht einfach zu durchschauen ist, und aussagen solcher art vor ort eben im ungemach enden können.
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#637997 - 15.07.10 17:12 Re: Notwendigste Ausrüstung bei einer Radtour [Re: aika]
faltblitz
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 811
Ja, die Rechtslage ist unübersichtlich - aber man kann damit zurecht kommen, wenn man sich an bestimmte Regeln hält. Ich habe hunderte Male frei gezeltet/biwakiert, mache das fast immer so - und noch nie ernsthaften Ärger bekommen.

Und: Lesenswertes zur Rechtslage und zum Verhalten - nicht nur für Paddler.

Christoph

Edit: Nach dem verlinkten Text sieht es so aus: Will man sicher gehen, was im Wald erlaubt ist und was nicht, muss man noch erforschen, wem das betreffend Stück Wald gehört... zwinker

Geändert von faltblitz (15.07.10 17:17)
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#638025 - 15.07.10 18:29 Re: Notwendigste Ausrüstung bei einer Radtour [Re: faltblitz]
aika
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 261
In Antwort auf: faltblitz
Will man sicher gehen, was im Wald erlaubt ist und was nicht, muss man noch erforschen, wem das betreffend Stück Wald gehört... zwinker


nee, braucht man eigentlich im sinne des rechts wohl nicht, also zumindest nicht wenn man sich der möglichen unrichtigkeit seines tuns im sinne einer lässlichkeit bewusst ist.

man kann und muss nicht alles rechtlich klären, unterwegs schon gar nicht, und somit sind strafbewehrte dinge vor ort auch anzuzeigen, sofern nicht davon ausgegangen werden kann, dass sie zum allgemeinen kenntnisstand eines normalen menschen gehören.

zelte ich im naturschutzgebiet wurde mir die rechtsübertretung schon beim betreten des gebietes mittels tafeln und hinweisschildern mitgeteilt. selbst wenn ich diese übersehen habe, oder das zelten nicht explizit erwähnt wird, ist die sache strafbewehrt und ahndungswürdig, da es mir zuzumuten ist auf selbige hinweise zu achten und mich über deren rechtliche aussage in kenntnis zu setzen. zelte ich auf bauer harmsens wiese in der einöde, kann er mich zwar des platzes verweisen, strafbewehrt wird die sache aber erst im nachhinein, also in der widersetzung.

so verhält es sich eigentlich mit allen möglicherweise verbotenen, aber ungekennzeichneten plätzen,- man kann dich verweisen und die weitere nutzung rechtsbelehrend verbieten, und erst im widersetzungs.- oder wiederholungsfall abstrafen, sofern nicht im allgemeinen oder auch besonderen sinne davon ausgegangen werden kann, dass man über die unrichtigkeit seines tuns im bilde hätte sein müssen.

sofern man sich in der frage nicht allzusehr verteift, die eigene rechtsunsicherheit, und auch die der anderen zulässt, sollte eigentlich alles seinen gang gehen.
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Off-topic #638051 - 15.07.10 20:22 Re: Notwendigste Ausrüstung bei einer Radtour [Re: faltblitz]
JaH
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 14.697
Ach Christoph! So ein Beitrag (der verlinkte!) aus einer längst vergangenen Zeit, wo jenes Forum noch offen stürmisch normanisch, regelmäßig durchgekitzelt - oder doch eher malträtiert? näää! - wurde, da wird einem ja ganz W ums Dings.

Aber was der Heuer da meinte, es wäre alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten sei, dazu meinte Paul aus Bern ja mal, in der Schweiz sei es wohl eher genau umgekehrt: es sei alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt sei.

Tjo.. *Becks!*
Dif-tor heh smusma! \\//_ - Lebe lang und in Frieden. Und für Radfahrer: Radel weit und ohne Platten.
In dem Sinne meint Jochen: Das Leben ist hart. Mit und ohne Oberlippenbart.
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#638088 - 16.07.10 05:48 Re: Notwendigste Ausrüstung bei einer Radtour [Re: MatthiasM]
jutta
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 6.267
Ab ner bestimmten Stufe darf der Wald nur auf Wegen betreten (und befahren) werden
Gruß Jutta
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#638134 - 16.07.10 09:18 Re: Notwendigste Ausrüstung bei einer Radtour [Re: Ghostrider12]
jot82
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 222
Meine erste Radtour nach längerer Pause habe ich auch ohne Zelt gemacht. So haben wir es immerhin bis Südtirol geschafft zwinker
Allerdings hatten wir eine Art Mini-Tarp (war eine Kotenbahn von den Pfadfindern) als Notfall-Regenunterstand und um den gröbsten Tau fernzuhalten dabei. Das ging ganz gut, aber man musste natürlich Einschränkungen hinnehmen - vor allem die schon erwähnten Mücken und krabbelndes Getier sind erstmal ungewohnt, aber daran ist noch keiner gestorben (jedenfalls in D :D). Wir haben uns entweder abseits in Feldwege geschlagen und unter freiem Himmel übernachtet oder wenn möglich einen Unterstand (Wanderhütte, unter einem alten Anhänger, ...) gesucht.
Auch wenn es keine Wolken am Himmel hat, solltet ihr den Tau nicht unterschätzen - da ist ein Schlafsack unter ungünstigen Bedingungen (z.B. in Flussnähe) schnell mal klatschnass.
Gruß
Hendrik
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#638225 - 16.07.10 15:37 Re: Notwendigste Ausrüstung bei einer Radtour [Re: aika]
faltblitz
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 811
In Antwort auf: aika
In Antwort auf: faltblitz
Will man sicher gehen, was im Wald erlaubt ist und was nicht, muss man noch erforschen, wem das betreffend Stück Wald gehört... zwinker


nee, braucht man eigentlich im sinne des rechts wohl nicht, also zumindest nicht wenn man sich der möglichen unrichtigkeit seines tuns im sinne einer lässlichkeit bewusst ist.

(...)

sofern man sich in der frage nicht allzusehr verteift, die eigene rechtsunsicherheit, und auch die der anderen zulässt, sollte eigentlich alles seinen gang gehen.


Du hast es auf den Punkt gebracht.

Ich meinte das auch eher ironisch, weil die Rechtslage ja anscheinend nicht nur je nach Eigentumsverhältnissen, sondern auch nach Verwaltungshoheit unterschiedlich ist. Klärung ist - z.B. bezüglich Wald - unterwegs nahezu unmöglich, für rechtliche Laien schon gar nicht.

Zitat:
zelte ich auf bauer harmsens wiese in der einöde, kann er mich zwar des platzes verweisen, strafbewehrt wird die sache aber erst im nachhinein, also in der widersetzung.


Ja, wobei der Bauer aber zivilrechtlich Schadenersatzansprüche geltend machen kann, wenn er durch Dein unsensibles Verhalten welchen hatte, Du z.B. sein hüfthohes Gras vor dem Mähen niedertrampelst oder "Häufchen" reinsetzt (die mit Kot verunreinigte Fuhre kann er nicht mehr verkaufen) oder eine Lagerfeuerstelle anlegst.

Ich fasse mal zusammen, wie ich Dich verstanden habe:

1. Auf gekennzeichneten Flächen, deren Kennzeichnung bedeutet, dass dort Zelten nicht gestattet ist (auch wenn es nicht erwähnt ist), kann ich bestraft werden, wenn ich es doch tue.
Gleiches gilt für Flächen, wo das Verbot nicht allgemein bekannt ist (wozu ungekennzeichneter Wald demnach nicht gehört... zwinker )

2. Von Flächen, die nicht entsprechend gekennzeichnet sind kann ich - falls ich doch dort zelte - maximal verjagt werden, wenn Zelten dort verboten ist.

Christoph

Geändert von faltblitz (16.07.10 15:41)
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#638243 - 16.07.10 16:54 Re: Notwendigste Ausrüstung bei einer Radtour [Re: faltblitz]
faltblitz
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 811
Mir ist im letzten Posting ein Fehler unterlaufen, der den Sinn verdreht. Ich schrieb:

Zitat:
Gleiches gilt für Flächen, wo das Verbot nicht allgemein bekannt ist (wozu ungekennzeichneter Wald demnach nicht gehört... zwinker )


Das "nicht" ist zuviel, es muss richtig heißen:

"Gleiches gilt für Flächen, wo das Verbot allgemein bekannt ist (wozu ungekennzeichneter Wald demnach nicht gehört...;) ).
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#638270 - 16.07.10 18:10 Re: Notwendigste Ausrüstung bei einer Radtour [Re: Ghostrider12]
Olibaer
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 556
In Antwort auf: Ghostrider12
Hallo,

in ca. 2 Wochen, welche Tage genau hängt vom Wetter ab, wollen drei Freunde und ich eine open-Sky Tour starten. Geplant ist, dass wir einfach nur unsere Räder (Mountain Bikes) schnappen, damit für 3 bis 4 Tage quer durch Rheinland Pfalz fahren und so wenig wie möglich Zeugs mit uns schleppen.
Ich bin ein wenig beunruhigt, weil meine Freunde wirklich auf nahezu alles verzichten wollen, d.h. kein Zelt, keine Elektrogeräte... Im Prinzip einfach nur Decken, auf denen wir dann unterm freien Himmel schlafen würden, Wechselklamotten und ein klein wenig zu trinken und zu essen.
Mein Vater hat mich ausgelacht, als ich ihm von dem Vorhaben erzählt habe und... naja, ein wenig naiv finde ich diese Ohne-Alles-Tour auch aber was soll man machen.

Also was sollte man denn auf jeden Fall dabei haben? Wir waren noch nie lange mit dem Rad unterwegs, das höchste der Gefühle waren bisher Tagestouren und ich nehme an, dass wir so ein paar Tage unterschätzen.

Lieben Gruß


Das wichtigste hast Du schon dabei, Deine Einstellung.
Den Mut von dir mit zu machen obwohl Du Zweifel hast und dir deshalb Gedanken machst ist meiner Ansicht nach genau die richtige Einstellung und die beste Voraussetzung die du mitbringen kannst.

Erzähle uns später bitte wie es war.
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#638305 - 16.07.10 19:54 Re: Notwendigste Ausrüstung bei einer Radtour [Re: faltblitz]
aika
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 261
In Antwort auf: faltblitz

(...) wobei der Bauer aber zivilrechtlich Schadenersatzansprüche geltend machen kann, wenn er durch Dein unsensibles Verhalten welchen hatte (...)
Christoph


er könnte allenfalls versuchen dererlei ansprüche durchzusetzen. aber bei deren beurteilung wäre dann wohl zu klären ob es in der abwägung dem schädiger überhaupt möglich war die schädigung zu erkennen, und damit zu unterlassen, oder ob es dem eigentümer in seiner verpflichtung zum schutze seines eigentums nicht eher oblag, den möglichen oder absehbaren schaden schon durch massnahmen im vorfeld abzuwenden, also absperrung, kenntlichmachung etc.

wenn auf seiner unbewehrten wiese der halbe wald täglich zum kacken kommt, er mir aber meine einmalige notdurft mit nicht unerheblichen schadensersatzansprüchen in rechnung stellt, dürfte da im materiellen sinne nicht viel zu holen sein.
eben so wenig kann auch ich nicht hergehen und mein altes fahrrad unangeschlossen an die laterne stellen, nur damit ich irgend jemand finde den ich im falle des diebstahls dann voll haftbar machen kann.
aber über solches entscheiden dann berufsrichter, damit braucht man sich kaum aufzuhalten.

womit wir beim gegenseitigen verstehen von rechtspositionen wären, indem du mir mitteilst wie du mich verstanden zu haben glaubst. ich jedenfalls habe schon deinen punkt 1, im besonderen den zweiten satz im bezug zum ersten satz des selben 1.punktes, nicht verstanden, und weiss im gegenzug also schon kaum was du evtl. verstanden hättest oder mir gar evtl. damit sagen wolltest.

In Antwort auf: faltblitz

(...) Mir ist im letzten Posting ein Fehler unterlaufen, der den Sinn verdreht (...)


fehler, pha! - das entscheiden nicht sie!

im sinne meiner rechtsposition ist es mir abschliessend also kaum zuzumuten die deine in voller breite zu verstehen, oder hier gar zu würdigen, und schlage diesbezüglich zur klärung dieses umstandes, eines ja wohl offensichtlich boswilligen unverstandes deinerseits, also morgengrauliches pistoilettieren als 'satisfaktion' vor dem amstrichterlichen dorfschulzen vor!
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#638326 - 16.07.10 20:58 Re: Notwendigste Ausrüstung bei einer Radtour [Re: aika]
MatthiasM
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 6.407
In Antwort auf: aika
In Antwort auf: faltblitz

(...) Mir ist im letzten Posting ein Fehler unterlaufen, der den Sinn verdreht (...)


fehler, pha! - das entscheiden nicht sie!

im sinne meiner rechtsposition ist es mir abschliessend also kaum zuzumuten die deine in voller breite zu verstehen, oder hier gar zu würdigen, und schlage diesbezüglich zur klärung dieses umstandes, eines ja wohl offensichtlich boswilligen unverstandes deinerseits, also morgengrauliches pistoilettieren als 'satisfaktion' vor dem amstrichterlichen dorfschulzen vor!


schmunzel lach grins party
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Off-topic #638339 - 16.07.10 21:38 Re: Notwendigste Ausrüstung bei einer Radtour [Re: aika]
faltblitz
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
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Beiträge: 811
In Antwort auf: aika
im sinne meiner rechtsposition ist es mir abschliessend also kaum zuzumuten die deine in voller breite zu verstehen, oder hier gar zu würdigen, und schlage diesbezüglich zur klärung dieses umstandes, eines ja wohl offensichtlich boswilligen unverstandes deinerseits, also morgengrauliches pistoilettieren als 'satisfaktion' vor dem amstrichterlichen dorfschulzen vor!


Wenn Du meinige nicht verstehen kannst, kannst doch nicht wissen, ob Unverstand meinerseits noch böswillig, weil, es könnte ja sein, ich habe verstanden, Du jedoch verstehst (mich...temporär, partiell?) nicht (in vollem Umfange?)...

...da das nun unbedingt geklärt werden muss, schlage ich als Alternative (habe nämlich keine Pistoilette) gegenseitiges Reifenstechen vor, gern in der Einöde.

Anschließen können wir gern Toilettieren (ohne Pis) in Bauer Harmsens Wiese dort, etwaige zivilrechtliche Schadensersatzansprüche werden vermutlich durch Dich erfolgreich abgewendet.
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