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#194066 - 13.08.05 13:34 StVO und Radfahren
Jan
Mitglied
Themenersteller
abwesend abwesend
Beiträge: 2.398
Hallo allerseits,
eine Frage zur Begleitung von Kindern, wenn wir diese z.B. zum Kindergarten bringen, müssen sie ja auf dem Fußweg fahren. Aber wo bleiben wir?
Auf der Straße, wenn kein Radweg vorhanden oder als "Begleiter" auch auf dem Fußweg?!

§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen. Sie dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Das gilt auch für Mofas, die durch Treten fortbewegt werden.

(5) Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen.

Rätselnd verwirrt
Jan

P.S. Anlass war eine Diskussion mit einem Autofahrer, dazu ggf. später mehr.

Geändert von Jan (13.08.05 13:34)
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#194068 - 13.08.05 13:46 Re: StVO und Radfahren [Re: Jan]
kangari
Nicht registriert
Hallo Jan,
bin der Meinung mal gehört zu haben, das Du als erwachsene Begleitperson auch auf dem Fußweg fahren darfst. Du mußt ja auch bei unerwarteten Reaktionen des Kindes reagieren können. Und das geht meistens von der Straße nicht bzw. schlecht.
Es existiert auch die Aufsichtspflicht. Die ist meiner Meinung nach vorrangig gegenüber den Fußgängern. Erhöhte Aufmerksamkeit allerdings vorausgesetzt.
Gruß peter
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#194077 - 13.08.05 14:50 Re: StVO und Radfahren [Re: Jan]
FlevoMartin
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 1.206
Aloha Jan,

im "Recht für Radfahrer" von Dietmar Kettler findet sich dazu auf Seite 24:

"Aufgrund einer sinnvollen, an den Verkehrsbedürfnissen orientierten Auslegung wird man aber davon ausgehen können, daß Kinder entgegen dem Wortlaut in Begleitung Erwachsener generell auf der Fahrbahn fahren dürfen (vgl. Hentschel in Heinrich Jagusch/Peter Hentschel, Straßenverkehrsrecht, München 1997, §2 Rz. 29a)."

Heißt also: Kinder dürfen mit auf die Fahrbahn, Erwachsene haben aber unter gar keinen Umständen was auf dem Fußweg verloren.
Tja, was tun, wenn Sohnemann oder Töchterchen dennoch nicht sicher genug sind, um auf der Straße zu fahren? Für meine Schwester hatten wir damals ein Eineinhalbtandem, bei dem sie vorn saß, das Rad eben in normaler Kinderradhöhe, kein versperrter Blick, als führe sie allein auf dem Rad. Hinten dann noch der Sitz für den Erwachsenen und die Lenkung, welche indirekt das Vorderrad lenkte. Alternativ dazu (allerdings nicht mit freiem Blick) halt ein Trailerbike.

Gruß,
Martin
...und gleich weiter zu Martins Radseiten
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#194078 - 13.08.05 15:19 Re: StVO und Radfahren [Re: FlevoMartin]
Harald Legner
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 812
In Antwort auf: FlevoMartin

Tja, was tun, wenn Sohnemann oder Töchterchen dennoch nicht sicher genug sind, um auf der Straße zu fahren?

Üben?
[hl]
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#194102 - 13.08.05 19:08 Re: StVO und Radfahren [Re: Jan]
Aragorn
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 386
Später mehr? Bin interessiert was es für eine Diskussion gab.

Wir haben das teils auch so gehandhabt, ich langsam Strasse, Sohnemann (3) auf Fussweg.

Würd mich allerdings auch interessieren wie man das machen soll.
Strasse für`s Kind halte ich in dem Fall für absolut indiskutabel.
Solange mir das Gesetz nicht vorliegt habe ich allerdings weiterhin keine Lust mich von Autofahrern ohne Auto auf dem Gehweg anpöbeln zu lassen.
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#194109 - 13.08.05 20:01 Re: StVO und Radfahren [Re: Aragorn]
Jan
Mitglied
Themenersteller
abwesend abwesend
Beiträge: 2.398
In Antwort auf: Aragorn

Würd mich allerdings auch interessieren wie man das machen soll.
Strasse für`s Kind halte ich in dem Fall für absolut indiskutabel.


Das sehe ich auch so, eine praktikable Lösung ist es nicht, ich würde auch eher auf dem FUßweg fahren, gegen geltendes Recht verstoßend, als ständig taumelnde und fallende Kinder auf der Straße zu begleiten zwinker

In Antwort auf: Aragorn

Später mehr? Bin interessiert was es für eine Diskussion gab.


Meine Frau fuhr (ich war nicht dabei) auf der Straße, Kinder auf Fußweg. Irgendsoein Honk hat dann beim Einparken fast eines der Kinder vom Rad geholt. Auf die Frage meiner Frau, ob er irgendwie nicht alle... (Ihr wisst schon), blubberte der nur irgendwas von: "sie müsse ja auch bei den Kindern auf dem Radweg fahren".

Insofern sind wir jetzt an der offizierllen Version interessiert um uns dann eine pragmatische Lösung zu basteln wirr

Jan
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#194112 - 13.08.05 20:25 Re: StVO und Radfahren [Re: Jan]
kangari
Nicht registriert
Die einzig für mich pragmatische Lösung ist, auf dem Fußweg zu fahren. Jeder vernünftige Fußgänger dürfte da Verständnis haben. Oder was machst Du, wenn auf der rechten Seite kein Fußweg ist? Möcht nicht in der Haut der Aufsichtsperson stecken, wenn das Kind jemanden anfährt bzw. angefahren wird. Als direkt vorausfahrender Erwachsener hast Du doch wesentlich mehr Einfluß auf das Verhalten des Kindes.
Gruß peter
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#194152 - 14.08.05 09:13 Re: StVO und Radfahren [Re: Jan]
Falk
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 33.889
Das Fußwegfahren halte ich nicht für praktikabel. An jeder Einmündung gibt es ein Bordkantenproblem. Erstaunlicherweise gab es, als ich das Fahren gelernt habe, überhaupt keine Diskussionen. Auf dem Fußweg wurde nicht gefahren, fertig. Diese waren und sind in der Regel auch viel zu schmal. Allerdings waren wir seinerzeit schon 7 (weil es für Kinderfahrräder einfach nicht gereicht hat).
§2 Abs. 5 wird auch problematisch. Soll Vaddern mit an jeder Ecke anhalten, auch bei Vorfahrt? Die Autisten sehen natürlich nicht, warum, zumindest hier in Leipzig erwarte ich da wenig Verständnis.
Kind auf Fußweg, Erwachsener auf der Fahrbahn, da geht der Kontakt regelmäßig verloren. Wir sind früher einfach vor Vater oder Mutter gefahren. Wenn Vater oder Mutter dann nicht scharf an der Bordkante fahren, sondern den eigentlich obligatorischen Meter Platz lassen, sollten auch Schlenker vom Stöpsel abgedeckt sein.
Noch was, was spricht eigentlich gegen einen Kindersitz? Fahrfehler durch Unsicherheit fallen dann weg.

falk, SchwLAbt
Falk, SchwLAbt

Geändert von falk (14.08.05 09:14)
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#194182 - 14.08.05 11:54 Re: StVO und Radfahren [Re: Jan]
webmantz
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 1.155
Moin zusammen,

das war natürlich auch für mich ein ernstes Thema auf meiner letzten Planwagentour mit meiner 6jährigen Tochter. Immer wieder kamen wir auch durch Orte, in denen zwar Fusswege aber eben keine Radwege vorhanden waren.

Ich habe das immer situationsbezogen gelöst. Das heisst, dort wo die Fusswege breit genug, gut befahrbar und vor allem auch nicht durch parkende Autos von der Fahrbahn getrennt waren, fuhr meine Tochter auf dem Fussweg und ich direkt neben ihr auf dem Radweg.
An allen anderen Stellen fuhr sie am rechten Fahrbahnrand und ich leicht versetzt Richtung Fahrbahnmitte hinter ihr. So konnte ich sie recht gut von dem nachfolgenden Verkehr "abschirmen" - natürlich auch wegen des breiten Anhängers.
Dabei ist es mir ziemlich wurscht, ob sich einige Autofahrer ihrer mobilen Freiheit beraubt fühlen, weil sie mal einen Moment lang hinter mir bleiben müssen ... Sicherheit geht vor. Ich muss aber sagen, dass ich insgesamt nur sehr selten von Autofahrern blöd angemacht wurde, gerade wenn man ein Kind dabei hat ist die überwiegende Mehrheit doch recht rücksichts- und verständnisvoll.

Grundsätzlich würde ich aber sagen, Kinder sollten den sicheren Umgang mit dem Rad erst mal abseits befahrener Straßen lernen. Erst wenn sie das Rad als solches beherrschen, sollte man sie mit dem Straßenverkehr und seinen Regeln vertraut machen. Sonst wird das einfach zuviel auf einmal.

Gruß, André
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