Seltsamerweise habe ich noch nie erlebt, dass Autofahrer, die beim Überholen Radfahrer bis auf Handrechweite nahekommen, jemals belangt worden sind. Irgendwie fällt mir die Verhältnismäßigkeit der Mittel ein.
Servus,
voll und ganze Zustsimmung. Hier könnte ´mal kontrolliert werden, wo es wirklich oft gefährlich zugeht. Und das auch noch ohne halsbrecherische Aktionen um einen Biker zu stellen. Einfach an den Straßenrand stellen und den zu dicht überholenden Autofahrer rausziehen und belehren. Ich sage bewußt nicht verwarnen, oder abzocken. Die meisten Autofahren wissen offensichtlich nicht, daß sie den Radler nicht überholen dürfen, wenn der Abstand nicht ausreicht. Sonst würden sich manche nicht darüber aufregen, wenn man ein paar Meter als "Verkehrshindernis" gilt. Selbstverständlich kann ich aber als Nichtpolizist nicht beurteilen, wann ein Polizeieinsatz sinnvoll ist. Über Verhältnismäßigkeiten habe ich auch noch nichts gehört (Satiremodus aus).
Grüße
Josef