Hallo Wolfrad,
Die StVO besagt weiter in § 2, Absatz 4, dass Radfahrer nebeneinander fahren dürfen, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird
Da sind die Bundesdeutschen offenbar besser dran als die Österrreicher. Denn bei uns heißt es in §68 Abs. 2 der StVO:
"Radfahrer dürfen nur auf Radwegen und in Wohnstraßen sowie auf sonstigen Straßen mit öffentlichem Verkehr bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern nebeneinander fahren; beim Nebeneinanderfahren darf nur der äußerste rechte Fahrstreifen benützt werden."Wie breit die Fahrbahn ist, spielt dabei keine Rolle.