Hallo,
da ich mich gerade auf eine Prüfung in Ökologie vorbereite werde ich auch mal meinen - naja eher den Gesetzgeberischen Senf dazu geben. Ich gebe euch nur mal 2 Paragraphen aus dem BNatSchG zu lesen. Ich sehe die darin angesetzten "Strafen" ein. Trozdem werde ich weiterhin außerhalb von Campingplätzen übernachten - aber es muss ja in Zukunft nicht auf seltenen Pflanzen oder in irgendwelchen Schutzgebieten gepennt werden. :-) So long,
BLue
*) fremden Text entfernt