Hallo!
Das ganze hängt wirklich von der Fluggesellschaft ab bzw. von deren AGBs. Diese auf jeden Fall durchlesen und vor verpacken des Rades dieses nochmal fotografieren (am Besten mit dem Schalter im Hintergrund). Ryanair z.B. sichert sich einen sehr weitgehenden Haftungsausschluss in den AGBs zu. Inwiefern das rechtens ist, muss man im Einzelfall sehen, denn dass das Rad beim Transport Schäden wie Kratzer bekommen kann ist klar (ist sicher auch kein Grund zur Reklamation), wird das Rad aber z.B. vom Bodenpersonal - weil es schneller geht - einfach aus dem Flugzeug geworfen, kommen sie mit ihrer Einschränkung auch nicht viel weiter, denn ab einem gewissen Punkt liegt dann z.B. Vorsatz vor. Darüber wirst du dann mit denen streiten müssen und dann hilft dir vor allem eine Rechtsschutzversicherung.
Die beste Versicherung ist allerdings dass Rad gut zu verpacken, wirklich gut. Ich glaube, ich habe mein Rad noch nie mit den Rädern auf den Boden in Empfang genommen, da konnten auch Aufkleber oder Beschriftung und Pfeile auf dem Karton sein, es half nichts. Meistens hatte sich sogar die Pedalen, Lenker und die Hörnchen durchgedrückt, auf den Hörnchen stand dann der nächste Radkarton... egal...
Fazit: Eine extra Versicherung würde ich nicht abschließen, erstmal ist die Fluggesellschaft haftbar (das ist ja auch im Aufpreis für das Extragepäck mit drin). Du musst beweisen, dass das Rad vorher in Ordnung war (Fotos) und der Schaden beim Transport entstanden ist (sofort wieder Fotos und zum Schalter der Fluggesellschaft).
Gute Reise
Bernd