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#12072 - 13.06.02 16:53
bike & recht
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Hi all, fand gerade in meinem elektronischen Briefkasten einen Newsletter mit Urteilen deutscher Gerichte, darunter auch eine Entscheidung über den Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch eines von einem Autofahrer umgefahrenen Radlers. Besonderheit: Zwar hatte der Biker Vorfahrt, doch war es a) bereits dunkel, b) zweitens regnete es, c) drittens trug der Biker Kleidung in der Farbe seines Rades, nämlich schwarz und d) fuhr er OHNE Licht. Glücklicherweise ging wohl alles glimpflich ab, aber von dem eingeklagten Geld für verbogenes Bike und abgeschürfte Haut erhielt er nur bzw. immerhin noch 30 %. Nur so als Anregung an alle, die bisunter "vergessen" , ihre Lampenakkus aufzuladen (glücklich sind die die Nabendynamiker)... Wünsche allen Hals- und Beinbruch, Jens David
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#12075 - 13.06.02 17:21
Re: bike & recht
[Re: jdrunge]
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Hi Was bitteschön soll heißen "Glücklich sind die Nabendynamiker" ? Sach bloß, du gehörst zu den wenigen, deren Dynamolicht nicht ständig streikt. Ich bin sowieso dafür, daß die Batterielichter endlich für alle Fahrräder zugelassen werden, denn erstens gehen sie weniger häufig kaputt und zweitens leuchten sie auch noch besser. Aber natürlich hast du Recht, Lich ist gerade im Winter verdammt wichtg. Tschüß Claudia
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#12076 - 13.06.02 17:30
Re: bike & recht
[Re: jdrunge]
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Beiträge: 157
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Kannst Du mir mal da Urteil mit aktenzeichen und Fundort schicken? Brauche ich für meine Homepage. Ich möchte dort eine kleine Sammlung von Urteilen einfügen. Vielen Dank im Voraus Andreas mab@bikedoll.dewww.bikedoll.de
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#12077 - 13.06.02 17:45
Re: bike & recht
[Re: Claudia]
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Beiträge: 113
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Hi Claudia, na ja, mein nicht vorhandenes Dynamolicht streikt quasi dauerhaft Fahre mit einer (Licht ins Dunkel bringenden) Akkulichtanlage. Leider aber ohne Reserveanzeige, so daß ich auch schon mal im Dunkeln stand. Habe jedoch trotzdem bisher der Versuchung widerstanden, mein Geldschwein zu plündern, um mir einen Nabendynamo anzuschaffen. Vielleicht irgendwann. Licht auf allen Wegen wünscht Jens David
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#12078 - 13.06.02 17:51
Re: bike & recht
[Re: bikedoll]
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Themenersteller
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Beiträge: 113
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Hi Andreas, wie bitte? Ich soll mir ins eigene Fleisch schneiden und den Aufbau einer bike&recht-Hompage mit entsprechender Urteilskommentar und -nachweisliste untergraben, indem ich die Konkurrenz fördere??? Na gut, ich will mal nicht so sein. Hoffe dann auf großzügige Unterstützung Deinerseits, wenn ich denn endlich mit meiner Website online gehen kann. Irgendwann in fernen (nach dem Examen liegenden) Zeiten. Das Urteil wurde gesprochen vom Landgericht Coburg und ist inzwischen rechtskräftig. LG Coburg, Urteil vom 19.04.2002, Az.: 32 S 1/02. Ein bißchen genauer als in meiner Mail wird es erörtert unter www.jurawelt.com/gerichtsurteile/5148 Jens David
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#12081 - 13.06.02 18:25
Re: bike & recht
[Re: Claudia]
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Beiträge: 1.032
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Claudia es verbietet dir doch keienr eine Akkulichtanlage an dein Bike zu schrauben, egal welches bike..... aber bitte zusätzlich wenn du dich vorschriftsmäßig verhalten magst.....
Allerdings verrate ich dir mal als Mitglied der Staatsgewalt, das es einfach keine Sau interessiert,w as du für nen Licht dran hast..... Ich bin froh wenn die Biker überhaupt irgendein Licht dran haben. Und sollte es mal einen Spitzfindigen geben der dich deswegen anhält, dann kostet es halt mal 5?. Das nehme ich persönlich in Kauf....... und hatte erwartungsgemäß noch keine Probleme......
Gruß Daniel
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#12082 - 13.06.02 18:34
Re: bike & recht
[Re: Claudia]
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Hallo Claudia, die Tochter von einer Bekannten war letzten Sonntag bei einem Fahrradtournier. Bei der Radüberprüfung auf Verkehrssicherheit sagte ihr der nette ältere Herr in grüner Uniform, daß die Batterieanlage an ihrem Rad nicht zulässig ist Punkteabzug gabs aber nicht, da er der Meinung war lieber nicht zulässiges Licht als gar keins was leider sehr häufig zu beobachten ist Gruß, radmatz
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#12097 - 14.06.02 05:59
Altes Recht
[Re: radmatz]
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Beiträge: 755
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Ähnlich wie die Bestimmungen, die der Bahn erlauben recht locker mit Ihren (Bahn-)Kunden umzugehen, stammen die Verordnungen die die Beleuchtung von Fahrrädern regeln aus den 30´gern. Schätze mal das es auch eingefleischten Bullen (Ordnungshütern) schwerfällt diese in unserer Zeit durchzusetzen. Jörg Ps: wenn die Politik noch etwas wartet, können wir 100´jähriges Jubileum feiern
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#12114 - 14.06.02 10:02
Re: Altes Recht
[Re: Joerg(kajakfreak)]
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Hallo Bin "schon"einmal Morgens (Dämmerung)mit einen MTB. ohne Licht von der Polizei erwischt worden .Mußte das Rad innerhalb einer Woche "Verkehrssicher"vorführen. (Klingel ,Lampe vorne+hinten,Relektor Pedalen+Speichen) Mfg.
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#12116 - 14.06.02 10:39
Re: Altes Recht
[Re: Tobike]
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Beiträge: 1.032
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hihi und da haste dich erwischen lassen? also wenn nen biker net will, schaffen die das nie den anzuhalten. HAbe das mal probiert.... war nen bild für götter wie der biker uns verscheißert hat......
Tja außerdem hättest dein bike ja verkaufen können...... wer will dir denn nachweisen, das du es noch hast........?
Gruß Daniel
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#12117 - 14.06.02 10:44
Re: Altes Recht
[Re: Berliner]
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Beiträge: 1.704
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wenn man dich so reden "hört", braucht man sich ja nicht zu wundern, wenn die Polizei von manchen garnicht mehr ernst genommen wird. Ihr scheint euch ja nicht mals selbst als Autorität zu akzeptieren verwunderte Grüße
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#12121 - 14.06.02 11:50
Überhaupt nicht so Klar!
[Re: jdrunge]
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Hilsi
Nicht registriert
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Warum eigentlich sollen Radler dafür sorge tragen, dass eine Autofahrer schneller fahren kann als es die jeweiligen Sichfverhältnisse für ihn gefahrlos zulassen?
Es ist doch so, dass der "Kraftfahrer" eine vor allem für andere, ziemlich gefährliche Maschine benutzt. Wer eine solche Maschine nutzt hat gefälligst dafür zu sorgen, dass er diese immer so benutzt, dass andere nicht gefährdet oder geschädigt werden. Für die Gefahrenabwehr ist also ausschließlich der Nutzer / Bediener der Maschine verantwortlich, und nicht die potentiell gefährdeten Leute. Das gilt für jede Art der Gefährdung: Andere Beispiele: Bauarbeiten auf''m Dach eines Hauses oder Hundehalter. Wer auf dem Dach Bauarbeiten ausführt ist dafür verantwortlich, dass niemandem etwas auf dem Kopf fällt. Da kann der Häuslebauer doch auch nicht sagen, ja der Passant auf dem Fußweg hat ja keinen Helm getragen.
Oder der Halter eines Hundes: wenn der Hund ein Kind beisst, ist es doch ein Unding, wenn dem Kind Schadenersatz verweigert wird, mit dem Argument, es habe ja keine Schutzkleidung getragen. Der Hundehalter ist für seine Töle ebenso verantwortlich wie der Autofahrer für seine Karre.
Die Gefährdung geht nicht vom Unbeleuchteten Radler aus. Oder hat schon mal jemand gehörgt, dass ein Radler, weil er keine Lampe an hatte einen Autofahrer überfahren hätte? Die Gefährund wird vom Autofahrer gesetzt! Damit er sich aber weitgehend über die sonst üblichen Regeln der Gefahrenabwehr hinwegsetzen kann, wird dreist von den potentiellen Opfern verlangt, die Gefahren, die der Aufofahrer in die Welt setzt zu vermeiden /zu verringern.
§ 1 StVO verlangt, dass sich der Autofahrer wie jeder andere so zu verhalten hat, dass NIEMAND gefährdet wird. Also auch Leute, die sich ihrerseits nicht an die StVO halten. Eiine gewisse Schuldminderung käme nur in Frage, wenn der Autofaher überhaupt nicht mit unbeleuchteten Radlern rechnen könne. Gerade die emsigen Apelle der Polizei an die Radler zeigen aber doch, dass unbeleuchtete Radeler weitverbreitet sind, und insbesondere innerhalb von Ortschaften jeder Autofahrer sich darauf einstellen muss.
Wenn man, dem link folgend, die Sache näher betrachtet, fällt vor allem auf, dass das Gericht durchaus davon ausging, dass die Strassenbeleuchtung so hell war, dass der Autofahrer den Radler gesehen haben muss. Wir könne ausserdem davon ausgehen, dass die div. Reflektoren (Front, Rad, Pedalen) durchaus am Rad waren, diese Reflektoren sind für die Wahrnehmbarkeit eines Rades im Dunklen viel entscheidender als die lächerliche 2,4 watt-Funzel, die das Gesetz zulässt.
Ausserdem fallen auch gerade die ges. vorgeschriebenen Fahrradbeleuchtungen systembedingt bei Regen reihenweise aus. Gerade bei Regen ist also vom Autofahrer eine ganz besondere Vor-und Umsicht zu verlangen.
Unter der Vorraussetzung halte ich es keinseweg für logisch, sondern für Unrecht, Schadenersatzanspruch und Schmerzensgeld zu mindern.
Ich möchte mit meinem Plädoyer einen Denkanstoss geben und habe damit nicht's zur selbsterhaltenden Gefahrenabwehr aus sicht der Radler gesagt, insbsondere soll das natürlich keine Aufforderung zum fahren ohne Licht sein.
Gruss vom Haus am Elbe-Radweg Hilsi
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#12123 - 14.06.02 12:32
Re: Überhaupt nicht so Klar!
[Re: Anonym]
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Beiträge: 1.032
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HEhe nette Ansicht, aber ist der RAdfahrer nicht nur der gefährdete sondern es gibt auch schwächere als ihn. Im konkreten Fall mag er den kürzeren gezogen haben, aber sind Unfälle zwischen Radlern und Fußgängern oft mindestens ebenso gefährlich.
Liest man den § 1 StVO aber weiter so wird man auf Formulierungen wie "gegenseitige Rücksicht", "ständige Vorsicht" stoßen. Und da der RAdfahrer eben mit einer erheblichen Geschwindigkeit unterwegs ist, ist er eben nicht nur der gefährdete, weil der schwächere, sondern eben auch der gefährdende anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber.
Wer regelmäßig Auto fährt weiß, das Radfahrer oft schwer zu sehen sind. Dies ist nicht nur bedingt durch nicht vorhandenes Licht, Dunkelheit und Regen, sondern eben auch durch bauliche Gegebenheiten. Gerade in vielen Großstädten verlaufen RAdwege oft neben der FAhrbahn und somit hinter einer Reihe geparkter Autos. Obwohl es die Ausführungsvorschriften zur Sraßenverkehrsordnung verlangen, ist das PArken an Kreuzungen oft bis unmitelbar an die HAltelinie erlaubt. Diese Umstände fördern nicht die Erkennbarkeit des Radfahrers. Verdeckte Sicht kombiniert mit hoher Geschwindigkeit der Radfahrer stellen ein hohes Risiko dar.
Jeder Kraftfahrer wird mir bestätigen, daß er bei dem heutigen Verkehr einer Vielzahl von Einflüssen ausgesetzt wird. Der Verkehr wird immer schneller, hektischer, oder verstopfter und Nervenaufreibender. Wer sih abends von der Arbeit durch den Berufsverkehr eine Stundenach HAuse gequält hat ist in der Regel abgeschlafft und müde.
Diese ganzen Umstände sind nunmal Fakt und man könnte sicherlich noch weitere Aufzählen. Und sie führen zu Momenten der Unaufmerksamkeit, vor denen wir alle nicht bewahrt bleiben. Jeder macht Fehler und in diesen Augenblicken wäre vielleicht ein Licht am RAd die Rettung gewesen. Nicht umsonst haben unsere Europäischen NAchbarn große Erfolge mit Projekten, wie dem Fahren mit Licht auch am Tage. Ein silbergraues Fahrzeug ist im Flimmern der Sonne auf grauem Asphalt oft genausogut getanrt wie der schwarz angezogene Radfahrer bei Regen inde r NAcht und eine funktionierende LAmpe hilft hier oft Licht ins Dunkel zu bringen.
Und das der Radfahrer trotz groben Fehlverhaltens (kein Licht, bei schlechten Sichtverhältnissen, und "tarnkleidung") doch noch einen Teil seiner Ansprüche bekommen hat beweist wie viele andere Urteile, das der Radfahrer neben dem Fußgänger eine sehr starke schützenswerte Rolle im Straßenerkehr spielt. Aber es zeigt auch, daß eben grobes Fehlverhalten zur Minderung der Ansprüche führt, was in meinen Augen völlig korrekt ist, da er durch sein Verhalten nicht dazu beigetragen hat den Unfall zu verhindern, wie es eben die Pflicht eines jeden Verkehrsteilnehmers ist und nicht nur die des Autofahrers.
und nun noch ein paar Worte zu bikebiene: Das war einfach nur eine TAtsache die ich da geschildert habe. Und mir persönlich ist es lieber, das die Leute überhaupt ein Licht dranhaben. Die Sache mit der Dynamobeleuchtung ist über 60 JAhre alt und nicht mehr zeitgemäß. Akkubetrieben Lampen sind oft viel Leistungsstärker und zuverlässiger. Der technische Fortschritt hat hier die Gesetzgebung eingeholt. Recht ist nicht nur die Befolgung de geschriebenen Gesetzestextes nach seinem Wortlaut, sondern auch die Anwendung an das wirkliche Leben, die tatsächlichen Gegebenheiten und der ZWeckmäßigkeit. Wenn also nun ein Radfahrer meint, eine Akkubeleuchtung einsetzen zu müssen, die nachweislich in Ordnung ist und sogar ein Mehr an sicherheit bringt, da sie ja auch im Stehen leuchtet, dann soll er das doch bitteschön tun. Sind die Akkus alle muß er halt absteigen oder dann mit den Konsequenzen rechnen, wie zb oben die Mitschuld und die Midnerung seiner Ansprüche im Falle eines Unfalls. Gleiches gilt ja auch für den Dynamonutzer, wenn dieser seinen Geist aufgibt, das Glüchbirnchen durchbrennt (wesentlich kürzere Lebenserwartung als moderne hochleistungsfähige LEuchtdoden) oder ein Kabel bricht.
Lieben Gruß Daniel
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#12124 - 14.06.02 13:31
Re: Überhaupt nicht so Klar!
[Re: Berliner]
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hmmm ...
1. daß Licht dran ist, ist eine Sache der StVZO. Und ein Fahrrad, daß am Straßenverkehr teilnimmt, muß der StZVO entsprechen. Leider gibt es die Rechtslücke, daß der Besitzer und nicht der Verkäufer sich drum kümmern muß, was ja weidlich ausgenutzt wird. Aber jedem muß doch klar sein, daß er ohne Beleuchtung die Straße nicht benutzen darf. Und insofern geht das zeitgemäße vom Dynamolicht an der Sache vorbei.
2. auch in anderen Fällen kann man eine Teilschuld bekommen, obwohl man für den Unfall nichts kann. Wenn der Radfahrer z.B. angetrunken gewesen wäre (und sonst Licht etc etc gehabt hätte): jeder führerscheinbesitzer weiß doch, daß schon Alkoholspuren ihm automatisch eine Mitschuld einhandeln.
3. Sollte man defensiv fahren, gerade wenn man nicht gesehen wird ... ich kenne Leute, die schon x schwere Unfälle dank anderer Leute Vorfahrtsmißachtung hatten (und Recht bekamen), aber was hat man vom 'Recht haben'?
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#12127 - 14.06.02 15:19
Re: Überhaupt nicht so Klar!
[Re: Anonym]
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abwesend
Beiträge: 548
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Hier hört man den absoluten Autogegner sprechen Ich fahre selbst Auto (berufsbedingt ca. 30.000 km/Jahr) und Fahrrad (hobbybedingt ca. 3000 km/Jahr) und bin der Meinung, beide haben eine Daseinsberechtigung und beide sollen das Ihre dazu tun, daß sie sich gegenseitig nicht gefährden und Unfälle so gut es geht verhindern. Dazu gehört eben z.B. auch, daß der Radfahrer bei Dunkelheit, Regen usw. mit Licht fährt. Und helle, auffällige Kleidung dient außerdem der passiven Sicherheit. Gruß Rolf
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#12131 - 14.06.02 17:42
Re: @ Hilsi
[Re: Hilsi]
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Gilgamesch
Nicht registriert
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Oh Oh, das ist mal eine Ansicht! Nur weil der Radfahrer der schwächere ist, soll der "stärkere" Autofahrer dafür verantwortlich sein, wen er wann sieht oder nicht sieht? Das ist doch etwas engstirnig. Ich selber habe kein eigenes Auto und fahre wie wir alle hier gern und viel Rad. Aber immer wenn ich dunkel angezogene Leute nachts ohne Licht sehe, geht mir der Hut hoch. Sicher gefährden sie in erster Linie sich selbst (genau wie der Gurtmuffel im Auto) aber ebenso riskieren sie Schäden am autofahrenden Gegenüber. Oft genug auch seelischer Art. Ein Beispiel: Letzte Woche fuhr ich mit Mama's Auto eine Landstraße entlang. Zum Glück schon recht langsam, da es in einen Ort hineinging, als plötzlich aus dem Dunkel ein Radfahrer ohne Licht, mit schwarzen Klamotten und nicht einmal Reflektoren am Straßenrand auftauchte. Ich möchte mir nicht vorstellen, was ich mir ein Leben lang für Vorwürfe machen würde, hätte ich diesen (wahrscheinlich) jungen Menschen totgefahren... Auf ein bisschen mehr Verständnis auf beiden Seiten sowie mehr Einsicht der Dunkelfahrer hoffend, radelnde Grüße!
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#12135 - 14.06.02 19:34
Re: @ Hilsi
[Re: ]
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abwesend
Beiträge: 1.704
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Da muß ich auch mal in die selbe Kerbe haun vor schon etwas geraumerer Zeit bin ich mit dem Auto abends im Dunkeln in einem 30 km/h- Abschnitt eine Einbahnstraße entlanggefahren. Diese erlaubt es nicht, daß Radfahrer entgegenfahren dürfen, da sie sehr unübersichtlich ist. Es gibt in dem Stück das ich meine erstens keine Straßenbeleuchtung und zweitens eine sehr unübersichtliche Kurve, deswegen auch 30 fahren! Auf diesem Stück kam mir ein Radfahrer entgegen, der 1. ohne Licht fuhr 2. dunkle Sachen anhatte, 3. mitten auf der recht schmalen Straße fuhr
obwohl ich nach Vorschrift unterwegs war, schon weil die Straße dort sauschlecht ist, habe ich diesen lebensmüden Typen erst im allerletzen Moment gesehen und konnte Gott sei Dank noch ausweichen.
Wenn ich schon mal ohne Licht Rad fahre, weil es kaputt ist, was ja mal vorkommen kann, dann fahre ich auf dem Fußweg, da ich da mich und andere am wenigsten gefährde und schon garnicht Einbahnstraßen verkehrt rum lang, was sonst schon mal vorkommt. in diesem Sinne,
leuchtende Grüße
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#12136 - 14.06.02 20:13
Fußgänger
[Re: bikebiene]
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Mitglied
abwesend
Beiträge: 83
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Wenn es jetzt aber doch so ist, daß Radfahrer beleuchtet sein müsses, damit die Autofahrer ihn erkennen können, warum sind dann Fußgänger nicht dazu verpflichtet ? Gerade auf gemischten Rad- und Fußwegegn passierte es mir schon häufig, daß ich die Fußgänger erst im letzten Monment gesehen habe. Man kann ja auch nicht davon ausgehen, daß die gesetzmäßig verpflichtenden Funzellichter weiter als 2m leuchten. MfG Claudia
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#12138 - 14.06.02 21:39
Re: Überhaupt nicht so Klar!
[Re: Hilsi]
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Hilsi
Nicht registriert
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Moin Ich nochmal. Mit so ähnlichen Antworten hab' ich ja durchaus gerechnet. *lächel* Unsere Umwelt ist derart auf die "Zerknalltreiblinge" fixiert, dass die Welt von den meisten Leuten nur noch durch die Windschutzscheibe, im Zweifel durch eine Imaginäre wahrgenommen wird. Nochmal: Ich will keineswegs zum Radeln ohne Licht aufrufen. Es geht mir vor allem darum, darauf hinzuweisen, dass man die Welt auch ohne Windschutzscheibe sehen kann. Und ohne Windschutzscheibe kann man einfach mehr und besser sehen.
Natürlich hat der Radler nicht deshalb immer Recht, weil er im Verhältniss zu den "Schwächeren" Verkehrsteilnehmern gehört. Ich habe allgemein zur Verantwortung von Auto-treibern für die vom Auto ausgehenden Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer und im Speziellen zu dem konkreten Fall Stellung bezogen.
Die Reaktion ist, nicht untypisch, zur Autofahrer-Verantwortung klar abwehrend. Diese Abwehrhaltung sehe ich überwiegend in der jeweils eigenen Autofahrer-Erfahrung. (Windschutzscheiben-Perspektive) "Dann bin ich ja auch in so' ner Verantwortung!"-- Genau das ist einer der Knackpunkte beim Auto-treiben: Wer so fährt, wie es sicher verantwortbar ist, und das heisst eigentlich immer langsam fahren, gilt für die meisten "Outler" als Verkehrsbehinderer. Dann schrumpfen vor allem auch viele Vorteile, die das Auto bringen soll, vor allem im Verhältniss zum Rad und gerade innerorts mächtig zusammen.
Im einzelnen: @JENS David: Erstmal Danke für's Thema und für den Link. Es ist keine Rede davon, dass das Rad schwarz wäre, noch dass es schon Dunkel war, vielmehr war es früher Morgen also noch Dunkel, möglicherweise schon in der Dämmerung und das Rad war aus Aluminium also warscheinlich silbern glänzend. In deiner andersartige Darstellung sehe ich eine Denke, die auf eine gewisse Voreingenommenheit hinweist. @ Daniel: Im konkreten Fall ist keine Rede davon, dass der betr. Radler irgendjemanden gefährdet hätte. Dass Radler allgemein andere, insbesondere Passanten gefährden können, hab' ich ja nicht bestritten. Der Radler gefährdet aber niemanden weil bzw wenn er ohne Licht fährt, insbesonder innerhalb von Ortschaften ist die Stassenbeleuchtung hell genug, um Passanten rechtzeitig zu sehen. Die gesetzlich vorgeschriebene 2,4Watt Funzel ist da eh' nicht besonders hilfreich.
Ich sage aber nochmal ganz klar: Kein Radler kann eine im Auto sitzenden Faherin irgenwie gefährden. Höchstens die Autofahrerin sich selber.
Ich gehe mal davon aus, dass die Strassenbeleuchtung eben durchaus hell genug war, dass Der Radler seinerseits keine Probleme hatte, evtl. gefährdete Passanten rechtzeitig zu sehen, ebenso wie Dinge, durch die er selber gefährdet ist: Gullydeckel, Schlaglöcher, Schwellen und Hindernisse aller Art auf der Strasse. (Sonst hätte er ja gar nicht fahren können) Dass Autofahrer gar nicht selten mit der Führung ihres Gerätes überfordert sind, hab' ich auch nicht bestritten, Ändert aber auch nix an der Verantwortlichkeit. Dass sich dessen auch die Radler als potentielle Opfer bewusst sein sollten steht auf einem anderen Blatt.
Zur Akkuleuchte: Doch doch, verboten und mit Bußgeld bedroht war lange Jahre sogar das Anbieten von derlei lebensrettenden Dingen durch Händler und Polizeibeamte haben diese organisierte Gefährdung tausendfach durchgesetzt! Jahrzehntelang sind sicherheitsbewusste Radler, die sich z.b. zusätzliche Reflektoren oder Gocken die auch ein Autofahrer überhaupt hören kann, an's Velo montierten von Polizeibeamten mit Bussgeldern "belohnt" worden. Die jetzige weiterentwickelte Lichttechnik musste und muss noch! gegen Staat, Gesetz und Polizei von Radlern durchgesetzt werden. Es ist immer noch so, dass die Gesetze Sicherheit für Radler nicht fördern sondern verhindern! @ Rolf Falsch. überhaupt kein Autogegner, selber Autotreiber u.a. Womo, mit vielen hunderttausend Km Fahrerfahrung u.a. jahrelang Liefeverkehr in Berlin(west). @ Gilgamesch: Merk Dir das Erlebniss gut und richte deinen künftigen Fahrstil danach, Du musst immer und überall mit unbeleuchteten Passanten, und Radlern oder z.b. mit verlorener Ladung rechnen, übrigens sind verunfallte Wagen, die nachts quer auf der Strasse auf dem Kopf liegen auch oft ohne jede Beleuchtung. @ bikebiene: Ich möchte hier keine Kamikaze-Radler verteidigen. Davon ist im Eingangsfall auch gar nicht die Rede. siehe weiter oben. Du musst in jeder Einbahnstrasse immer auch mit Gegenverkehr rechnen. (Post, Müllabfuhr, Strassenreinigungfahrzeuge, auch z.b. Einsatzfahrzeuge der Polizei, die aus taktischen Gründen manchmal nicht mit Blaulicht fahren. Wie alle Radler-Verbände fordere ich, das genau so ins Gesetz zu schreiben und von jedem "Outler" lernen zu lassen und Einbahnstrassen grundsätzlich ohne wenn und aber für Radler in beide Richtungen freizugeben.
liebe Grüsse vom Haus am Elbe-Radweg Hilsi
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#12149 - 15.06.02 08:41
Re: Überhaupt nicht so Klar!
[Re: Hilsi]
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abwesend
Beiträge: 548
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Auf derartige Ansichten erübrigt sich von meiner Seite jeglicher weiterer Kommentar.
Gruß Rolf
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#12150 - 15.06.02 08:51
Re: Überhaupt nicht so Klar!
[Re: rolf d.]
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abwesend
Beiträge: 5.687
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erübrigt sich von meiner Seite jeglicher weiterer Kommentar. Schade! Dabei ging es doch so schön los. Wolfrad
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#12176 - 15.06.02 14:22
Re: Überhaupt nicht so Klar!
[Re: Wolfrad]
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abwesend
Beiträge: 548
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Hallo Wolfrad, es mag zwar schade sein, aber solche geistigen "Höhenflüge" wie die von Hilsi kann ich leider verstandmäßig nicht nachvollziehen Gruß Rolf
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#12180 - 15.06.02 15:45
Is nich' schlimm
[Re: rolf d.]
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Hilsi
Nicht registriert
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Moin rolf Der Pabst hatte damals auch ziemliche Probleme damit, dass die 'Welt keine Scheibe sei oder daß die Menschheit auch ohne König auskommt und so' n wirres Zeug Weil das doch einfach Fakt ist, dass die Welt nunmal eine Scheibe ist um die sich die Sonne dreht und dass König und Gott vom Pabst eingesetzt sind oders so... Und weil das alles so' n Unfug war, hatte er sich auch standhaft geweigert durch das teuflische Fernrohr vom Gallileo zu gucken. Ja und heute weiß eben einfach jeder, daß die armern Outler massenhaft von Brutal- Radlern ohne LIcht totgefahren werden. WEnn dann also die maximale Leuchtkraft von diesen Verantwortungslosen Typen auch per Gesetz auf ein viertel des Standlichtes eines Autos bzw weniger als einem fünfzigstel der normalen Leuchtstärke eines Autos beschränkt wird, dient das ausschließlich der Sicherheit dieser Typen und der Förderung des Radverkehrs Tja, zur Erleuchtung helfen zweimal 55 Watt halogen plus Fern+ Nebellicht eben auch nicht, solange mann durch 'ne Windschutzscheibe guckt . Immer mehr Auto-Leute versuchen es ja wohl mit 60watt "Blue-Laser-Light" Ich fürchte man, dasses auch nicht hilft Lieber Gruss vom Haus am Elbdeich Hilsi
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#12181 - 15.06.02 16:06
Re: @ Hilsi
[Re: Hilsi]
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Gilgamesch
Nicht registriert
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Ich finde es nun doch recht vermessen, dich mit Galileo zu vergleichen und uns Auch-Autofahrende-Radler mit dem mittelalterlichen Papst mit Unfehlbarkeitsdogma. Und man verliert recht schnell die Lust, mit jemandem, der so von sich denkt, zu diskutieren. Grüße ebenfalls von der Elbe...
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#12184 - 15.06.02 16:56
Re: @ Hilsi
[Re: ]
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Mitglied
abwesend
Beiträge: 5.687
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@ Gilgamesch, König von Uruk,
Nix Mittelalter. Das Unfehlbarkeitsdogma stammt aus der Neuzeit, nämlich vom Vatikanischen Konzil 1870.
Im Übrigen: Vor seiner Satire hatte Hilsi eins vor den Latz bekommen, das war auch nicht fein.
Gruß, Wolfrad
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#12185 - 15.06.02 17:24
Re: Is nich' schlimm
[Re: Gilgamesch]
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Mitglied
abwesend
Beiträge: 5.190
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Hallo Galileo, Ich will mich jetzt gar nicht in die unsinnige Diskussion einmischen, die hier im Gange ist. Ich verlange auch nicht, dass man, wenn man das Ganze mit einer historischen Begebenheit vergleicht, die Namen oder Titel der Hauptpersonen richtig schreibt . Aber vielleicht sollte man zumindest die Tatsachen halbwegs richtig wiedergeben. Zur Information: In der Sache Katholische Kirche gegen Galilei ging es nicht im geringsten darum, ob die Erde eine Scheibe ist oder eine Kugel. Schon die alten Griechen wussten, dass sie eine Kugel ist und Eratosthenes hatte sogar den Erdumfang richtig ermittelt. Gut, möglicherweise ist in gewissen Kreisen der westlichen Welt im Mittelalter diese Kenntnis nicht mehr sehr verbreitet gewesen, aber zu Galileis Zeiten zweifelte niemand mehr daran. Das Urteil gegen Galilei wurde 1633 gesprochen, da war z.B. die von Magellan begonnene Weltumsegelung (1519-1522) schon längst Geschichte. 1529 hatte der Papst zwischen Spanien und Portugal vermittelt und im Vertrag von Saragossa die Erdkugel entlang eines Längenkreises in zwei Hälften geteilt, eine, in der die Spanier wüten durften, und eine für die Portugiesen. Schlecht möglich, wenn man glaubt, die Erde ist eine Scheibe. Schon bevor Kolumbus aufbrach zweifelte man nicht mehr daran, dass es möglich sein muss, die Ostküste Asiens zu erreichen, indem man nach Westen segelt. Man wusste nur nicht recht, wie weit das ist. Kolumbus war davon ausgegangen, dass es weniger als 5000 km sind (anstatt der tatsächlichen über 20000), und nur wegen dieses Irrtums konnte er die Reise überhaupt wagen. Bei Galilei ging es "nur" darum, ob die kopernikanische (heliozentrische) oder die ptolemäische (geozentrische) Vorstellung von der Welt richtig ist, ob sich also die Erde um die Sonne dreht oder umgekehrt. Dass die Erde eine Kugel ist war damals so klar wie heute. Das nur als Richtigstellung, weil es mich stört, wenn irgendwelcher "Unfug" verbreitet wird, und das auch noch als Beispiel dafür herhalten soll, dass man der Welt die Wahrheit verkündet. Trotzdem, schöne Grüße an die Elbe Andreas PS. Sehe gerade, dass das nach dem Unfehlbarkeitsdogma schon die zweite Richtigstellung ist... dieses Forum ist wirklich ungemein bildend
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#12187 - 15.06.02 17:35
Re: @ Hilsi @ gilgamesch: mehr Gelassenheit
[Re: ]
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Hilsi
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Moin Gilgamesch Na ja, ich sehr ein, dass Du dich als König und "auch Outler" (oder IM der Outo-Mafia? ) besonders getreten fühlst. Mit' n bischen weniger Brast gelesen wüsstest Du, dass ich überhaupt kein Outo-Verächter bin.ö Das kann mich doch aber nicht hindern auch von einem Kraft-Fahrer die Einhaltung von § 1 StVO anzumahnen. Hm, ... das mit der Unfehlbarkeit und Auto-Fahrer könnte 'n hübscher Freudscher Versprecher sein. Apropos Elbe: Wo wohnst Du denn da so? Wie hälst Du es mit den Strudeln in der Elbe, schon mal beim Schwimmen da 'reingekommen? (achtung da lauert auch ne skurile Ansicht von mir:) oder badest Du nicht in der Elbe? Doch aber spätestens am 1. int. Elb-Badetag am 14 Juli? @ wolfrad: Wie Du weißt, wohn' ich in 'ner echt ländlichen Gegend. Da gib's halt noch so gestandene Dorfgendarmen, die über eine Generation als Polizeibeamte im Dorf sind. Da gib's also den gleichen, strengen aber freundlichen Menschen, der ich noch als Jungendlichen kennt, der jetzt in der Grundschule bei meinem Sohn in der Schulklasse die Räder geprüft hat. Ja und der hat nun mit derselben Entschiedenheit, mit der er uns Jugendliche damals für unzulässige Reflektoren Gebührenpflichtige Verwarnungen verteilt hat, den Schulkindern erklärt wie wichtig für die Verkehrssicherheit dieselben Reflektoren sind. Und mit derselben Entschiedenheit verteilt der vor der Schule Gebührenfplichtige Verwarnungen an Kinder, die diese selben Reflektoren nicht am Rad haben. Frage ist da: Satire? Realsatire? Ich hab' zufällig als Elternteil diese Radprüfungen unterstützt und das war schon ein echtes AHA-Erlebniss. liebe Grüsse vom Elbestrand an der Biegung des Flusses Hilsi
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#12194 - 15.06.02 18:01
@ andreas: Danke für die Erläuterung
[Re: atk]
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Hilsi
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Moin Andreas Da sieht man mal wieder, das Bayern zu recht 'n Deutschen Spitzenplatz bei der PISA-Studie einnimmt. Sehr interressante Ausführungen. War mir im Zusamenhang neu, auch wenn ich das mit der Scheibe schon wusste. Ich hab' das aber in Künstlerischer Freiheit aus Gründen der Dramaturgie bewußt historisch unrichtig so zusammengeschrieben. (Mit der kirchlichen Verfolgung hat der olle Galileo ja auch mehr kokettiert als daß er sie praktisch erfahren hat. Im Gegensatz zu mir übrigens ) Die Sache mit der Erdscheibe is' nu' mal der bekannte Begriff, und wer kennt schon den Streit zwischen den Welbildern von Kopernikus und Ptolemäus? Wär' wohl ne nette Frage für Günter Jauchs Schow. lieber Gruss von der Elbe in die Oberpfalz Hilsi
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#12195 - 15.06.02 18:09
Re: @ andreas & hilsi
[Re: Gilgamesch]
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Mitglied
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habt ihr das im "goldenen Westen" nicht in der Schule gehabt? bei uns im armen sozialistischen Osten konnte man sogar im einzig begehrten Comic erklärt bekommen, was der Unterschied zwischen Kopernikanischen und ptolemäischem Weltbild war. .(wenn man den das Glück hatte eins der begehrten Mosaikabo´s zu besitzen ) Das ganze war übrigens noch in eine spannende Storry verpackt. Schade das es die Pisastudie nicht für den guten 62´ger Jahrgang gibt, mich würde schon interessieren, wie wir abschneiden würden. "gesamtdeutsche" Grüße
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