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#1006146 - 16.01.14 22:29
Re: Topp- Supernova E3 Triple2
[Re: Falk]
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Nach unten gestelltes Fernlicht und Abblendlicht sind nicht dasselbe. Wenn Du eine rotationssymmetrische Lampe so einstellst, dass sie Entgegenkommer nicht blendet, dann ist es eine Laufradbeleuchtung.
Was das Xenonlicht betrifft, ich hätte längst eine Abgabe von 50€ pro Betriebsstunde dafür eingeführt. Damit würden die Geblendeten beruhigt und entschädigt. Ich weiß nicht, was der entscheidende Mitarbeiter an dem Tag, an dem er diese Bauart zuließ, geraucht hatte. Ich würde mal sagen, er war völlig dienstunfähig. Gruss
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Hole im Leben mehr Luft und gebe dafür weniger Gas. (Harry Ramelli) | |
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#1006165 - 17.01.14 00:09
Re: Topp- Supernova E3 Triple2
[Re: Chris-Nbg]
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Ob du meine Herangehensweise verstehst oder auch nicht - heute habe ich den rechtlichen Teil abgeklärt. War abends auf einer Schitour aufs Birgitzköpfl und zwei Anwältefreunde von mir haben sich zwei Stunden sehr volllabern lassen müssen (sagt man so auf deutschdeutsch ?). Fakt ist ganz eindeutig ich kann niemanden rechtswidrig blenden, selbst wenn ich wollte, da die Lampen ganz legal hier verkauft werden. Und ich als Konsument nicht dafür Sorge tragen muss ob die jemanden blenden oder nicht, sie werden legal verkauft und das wars. Ich kann theoretisch mit der Betty mit voller Weihnachtsbeleuchtung durch IBK gurken und keiner kann mir was. Ob das jetzt falsch ist oder nicht ist die andere Frage. ABER wenn ich jemanden blende und der fährt mir ins Rad den könnte ICH sehr wohl verklagen. Dies zur Info aus Österreich.
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#1006173 - 17.01.14 02:13
Re: Topp- Supernova E3 Triple2
[Re: silkroad]
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Öffentlicher Straßenverkehr ist nur sehr begrenzt eine nationale Veranstaltung. Es gibt internationale Übereinkommen, die ziemlich eng regeln, was zuzulassen ist und was nicht. Dein Argument mit dem legalen Erwerb kannst Du einigermaßen vergessen. Große und scharfe Küchenmesser kann ich auch legal kaufen. Wenn ich damit aber den Nachbarn, den ich schon lange für einen Stinkstifel halte, fachgerecht zu Leberwurst und Rouladen verarbeite, dann findet das der Staatsanwalt ganz und gar unlustig. Dass ich das Werkzeug dafür ordnungsgemäß bezahlt habe, wird ihm vollkommen egal sein. Freibriefe gab es beim Kaiser. Seitdem der die Schlüssel abgeben musste, hat es sich damit auch in Cisleithanien erledigt. Wetten, dass Dir die Kollegen mit den weißen Schirmmützen recht genau erklären, was Du falsch gemacht hast, wenn Deine Lichtkanone einen Unfall verursacht hat?
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Off-topic
#1006177 - 17.01.14 06:35
Re: Topp- Supernova E3 Triple2
[Re: fliegender holländer]
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off topic: ob sich da die LED-Beleuchtung (PKW) besser schlagen wird? Vorerst sind die Dinger aber unbezahlbar Naja, Grundsätzlich sind ob Xenon oder LED die Blendwerte oberhalb des Scheinwerfers gering. Vorraussetzung: Das System ist korrekt eingestellt. Aber alle Systeme haben ein Problem, sie erkennen keine Steigung, Kuppen oder Unebenheiten der Strasse. Wenn ein Fahrzeug mir vor der Kuppe entgegenkommt, blendet es mich zwangsläufig. Auch Bodenwellen führen logischerweise zu Blendung. Unbezahlbar sind sie übrigens nicht mehr! Im Seat Leon kosten 990,- mehr als das Glühobst. Damit sind die schon günstiger als manche Xenonscheinwerfer. Die LED Scheinwerfer haben gegenüber den Xenon den Vorteil der anderen Lichtfarbe und das ich mehrere Lichtquellen habe. Damit sinkt die gefühlte BLendung, weil ein größerere Teil des Scheinwerfers leuchtet und nicht nur eine Linse (obwohl es bei Mercedes auch das Linsensystem in LED gibt). Mittlerweile sind beide System schon so gut, dass sie - beleuchtete - Radfahrer trotz Dauerfernlicht gut ausblenden können. Gruß Andreas
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#1006181 - 17.01.14 06:45
Re: Topp- Supernova E3 Triple2
[Re: silkroad]
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Ob du meine Herangehensweise verstehst oder auch nicht - heute habe ich den rechtlichen Teil abgeklärt. War abends auf einer Schitour aufs Birgitzköpfl und zwei Anwältefreunde von mir haben sich zwei Stunden sehr volllabern lassen müssen (sagt man so auf deutschdeutsch ?). Fakt ist ganz eindeutig ich kann niemanden rechtswidrig blenden, selbst wenn ich wollte, da die Lampen ganz legal hier verkauft werden. Und ich als Konsument nicht dafür Sorge tragen muss ob die jemanden blenden oder nicht, sie werden legal verkauft und das wars. Ich kann theoretisch mit der Betty mit voller Weihnachtsbeleuchtung durch IBK gurken und keiner kann mir was. Ob das jetzt falsch ist oder nicht ist die andere Frage. ABER wenn ich jemanden blende und der fährt mir ins Rad den könnte ICH sehr wohl verklagen. Dies zur Info aus Österreich. Komisch das bei den Österreichischen Händlern für die Triple steht, dass die Lampe im Geltungsbereich der StVZO nicht zugelassen ist. Heißt das bei Euch anders, dann wäre sie ja freigegeben. Denke aber, Euer Amtsdeutsch wird ähnlich geartet sein und auch von einer Strassenverkehrsordnung (StVO) und Strassenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sprechen.
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#1006220 - 17.01.14 09:41
Re: Topp- Supernova E3 Triple2
[Re: HyS]
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"In Antwort auf: silkroad Hab noch nie von irgendwem gehört dass er Probleme diesbezüglich hatte."
Wenn es einen Unfall gibt und dein Gegner behauptet, du hättest ihn mit dem Lichtkegel geblendet, dann kann das schnell anders aussehen. Worauf begründet sich diese Aussage? Wie kann das dann aussehen? Gibt es Präzedenzfälle? Wenn ja, wieviele? Gruß Mike
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Geändert von MikeBike (17.01.14 09:45) |
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#1006230 - 17.01.14 10:03
Re: Topp- Supernova E3 Triple2
[Re: Falk]
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Dass unsere Fahrradverordnung komplett veraltet ist brauchen wir glaub ich nicht diskutieren. Wenns nach der geht wäre fast jeder Reisebomber mit Rennlenker hier im Forum ein Rennrad (muss unter 12 kg sein) und bräuchte (zu Trainingszwecken) keinen Radweg benutzen.
Das Problem mit den Lampen ist ganz einfach dass es keine Beschränkung gibt, nach dem ersten gröberen Unfall wird es sie vielleicht wie bei euch geben, bis dato aber nicht. Man ist zB als Mountainbiker (ohne den ganzen Klimbim) illegal auf den Strassen unterwegs, wenn ich einen Unfall damit verursachen würde könnte ich - theoretisch zumindest - belangt werden aus dem Grund allein dass ich gar nichts auf der Strasse zu suchen habe, praktisch wird das nie angewendet. Da wären dann ganz schnell auch ein Großteil der Radunfallopfer nicht Opfer sondern Täter. Und wenn ich mit einer erlaubten Lampe unterwegs bin kann mir rechtlich nichts passieren. Wichtig ist nur dass sie fest mit dem Fahrrad verbunden sein muss.
Das Beispiel mit der Betty war vielleicht übertrieben - aber sobald ich sie am Lenker (also nicht am Helm wie normal) montieren würde und den ganzen anderen Kram an mein Radl schrauben würde wäre ich legal unterwegs, dass die Betty für den Strassenverkehr bei voller Leistung natürlich kompletter Schwachsinn und wirklich gefährlich wäre - im Gegensatz zur Triple - ist ein anderes Thema.
Wir haben eine STVO und die verweist auf die Fahrradverordnung und in eben dieser ist keine Beschränkung auf Leuchten. Selbst wenn Supernova explizit jetzt den Geltungsbereich der STVO ausschliessen würde (was sie nicht tut, sie schliesst ja die deutsch StVZO aus) - wäre es noch immer legal da wir ja einem Rechtstaat leben wo die Gesetze bzw. Verordnungen vom Parlament bzw. jeweiligen Minister beschlossen werden.
lg Christian
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#1006240 - 17.01.14 10:24
Re: Topp- Supernova E3 Triple2
[Re: silkroad]
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Wir haben eine STVO und die verweist auf die Fahrradverordnung und in eben dieser ist keine Beschränkung auf Leuchten. Selbst wenn Supernova explizit jetzt den Geltungsbereich der STVO ausschliessen würde [...] - wäre es noch immer legal da wir ja einem Rechtstaat leben wo die Gesetze bzw. Verordnungen vom Parlament bzw. jeweiligen Minister beschlossen werden.
lg Christian
Christian, das mit der StVZO ist klar, der Link oben sagt ja nichts über Leuchtweiten und Blendung aus. Allerdings verstehe ich Deinen letzten Satz nicht wirklich, heißt das, Eure StVO wurde nicht durch das Parlament, bzw. Ministier beschlossen?
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#1006246 - 17.01.14 10:29
Re: Topp- Supernova E3 Triple2
[Re: silkroad]
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....dass die Betty für den Strassenverkehr bei voller Leistung natürlich kompletter Schwachsinn und wirklich gefährlich wäre Sehe ich nicht so. Ich habe, zusätzlich zu meiner StVZO zugelassenen Beleuchtung, solch eine rotationssymmetrische Photonenschleuder als zusätzliches Fernlicht an meinem Rad wenn ich nachts Überland fahre - wie übrigens jedes Kfz bzw. Motorrad - und schalte es nur ein, wenn ich keinen blende. Gruß Ulli
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#1006263 - 17.01.14 11:07
Re: Topp- Supernova E3 Triple2
[Re: Bender78]
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Wir haben nur eine Mindesleistung bei Fahrradlampen - ungefähr das was vor 20 Jahren als modern galt. Aber eben keine Maximalleistung.
STVO bzw. Fahrradverordnung wurden vom Parlament bzw. Verkehrsminister beschlossen. Selbst wenn ein Hersteller den Geltungsbereich für die STVO ausschliessen würde (macht er aber nicht, er schliesst ja nur die deutsche StVZO aus) hätte es keinen Rechtswert da es ja laut Gesetz bzw. Verordnung keine Maximalbeschränkung auf Leuchten gibt.
Nachtrag: Leuchtweiten und Blendung sind bei uns gar nicht geregelt
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Geändert von silkroad (17.01.14 11:08) |
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#1006268 - 17.01.14 11:14
Re: Topp- Supernova E3 Triple2
[Re: silkroad]
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Fakt ist ganz eindeutig ich kann niemanden rechtswidrig blenden, selbst wenn ich wollte, da die Lampen ganz legal hier verkauft werden. Leuchtweiten und Blendung sind bei uns gar nicht geregelt Statt Anwaltsfreunde zu bemühen habe ich nach wenigen Klicks/Sekunden den ersten Satz im § 3 der Österreichischen StVO gefunden. Dort ist von gegenseitiger Rücksichtnahme die Rede. Wahrscheinlich (hoffentlich!) gilt auch in Österreich, dass nicht alles erlaubt ist, was nicht bestraft wird. Ist für Anwälte dann eben uninteressant
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Reiseblog: 2019 und 2017 Frankreich, 2016 Nordamerika, 2015 Neuseeland & Australien, 2014 Dubai->Schweiz, 2013 Schweiz->Nordkap->Schweiz |
Geändert von veloeler (17.01.14 11:16) Änderungsgrund: Zitatreihenfolge geändert |
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#1006310 - 17.01.14 13:02
Re: Topp- Supernova E3 Triple2
[Re: silkroad]
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Wenns nach der geht wäre fast jeder Reisebomber mit Rennlenker hier im Forum ein Rennrad (muss unter 12 kg sein) und bräuchte (zu Trainingszwecken) keinen Radweg benutzen. So ist es - und genau aus diesem Grund (damit ich NICHT Radwege benutzen muss) fahre ich Alltagswege mit meinen Reiserennrädern. Gibt übrigens ein Erkenntnis des UVS (Unabhängiger Verwaltungssenat) dass man selbst im Anzug (trifft auf mich nicht zu, ich habe gar keinen) auf einem mit einem Rennlenker ausgestatteten Rad auf Trainigsfahrt sein kann (und damit nicht den unsinnigen (Pedalreflektoren !) StVO-Fahrradbestimmungen unterliegt). Was die E3 Triple betrifft : die fahre ich seit einem Jahr mit der Gräber-Halterung unten auf der Nabe und hab damit alle längerern Brevets 2013 bestritten und sie ist die bisher beste Lampe die ich gefahren bin. Ein Vergleich mit der Luxos Lumotec Cyo auf einem anderen Rad ist insoferne unfair, da die auf einem anderen Rad und oberhalb des Reifens befestigt ist und daher die Position um einiges günstiger ist. Was die österr. Polizei betrifft : mit meinen Jahreskm (ein kleiner Teil bei Brevetes aber sonst auch in der Dunkelheit gefahren) haben sich schon zwangsläufig einige (Sicht)Kontakte ergeben - ein zuviel oder zuwenig an Beleuchtung wurde noch nie beanstandet (wenn ich mit dem MTB oder dem reinrassigen Renner unterwegs bin hab ich nur kleine Positionslichter, dann fahre ich aber auch nicht un unbeleuchteten Gegenden). Vorne irgendwas weisses und hinten irgendwas rotes Leuchtendes ist ausreichend - ich habe auch noch nie von jemanden gehört der bei Vorhandensein irgendeines Lichtes wegen mangelnder Beleuchtung gestraft worden wäre. Wird in D oder CH in 99 % der Fälle wohl auch so sein... Ziemlich konstruiert mutet der Fall an, dass einem Radler wegen zuviel Beleuchtung ein Strafverfahren wegen Blendung oder gar eine Schuldzuweisung bei einem VU angehängt wurde - sind euch solche Fälle bekannt oder geht es hier nur um rechtstheoretische Überlegungen ? (ich habe vor in D den einen oder anderen Brevet zu fahren....) Gruß Gerold
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#1006434 - 17.01.14 18:03
Re: Topp- Supernova E3 Triple2
[Re: gerold]
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den unsinnigen (Pedalreflektoren !) Das sind die sinnvollsten Reflektoren am Rad überhaupt und die einzigen mit dem man ein Rad zweifelsfrei als Rad erkennen kann. Seit es die tollen XT- Pedale gibt, gehen die Reflektoren auch nicht mehr kaputt sondern sind gut geschützt.
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***************** Freundliche Grüße | |
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#1006440 - 17.01.14 18:13
Re: Topp- Supernova E3 Triple2
[Re: HyS]
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Sinnvoll? Höchstens für Fritzchen Bleifußmüller, der das als »schneide mich, und möglichst eng« interpretiert.
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#1006467 - 17.01.14 19:12
Re: Topp- Supernova E3 Triple2
[Re: fliegender holländer]
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Mit Respekt @kleinerblaumann, aber übertreiben wir nicht ein Bisschen? Ich werde ja schliesslich fast täglich von Autofahrern geblendet mit ihren Xenon-Kanonen. (ich muss bekennen, dass ich Dinger selber auch habe)
Zur Beruhigung kann ich Dir melden, dass mein Supernova niedrig eingestellt ist und somit von Blendung kaum die Rede sein kann. Einer Versicherung ist es doch völlig egal, warum etwas nicht erlaubt ist. Wichtig ist nur, dass es nicht erlaubt ist. Und da hat sie einen Anhaltspunkt, um ggf. nicht zahlen zu müssen. Ich habe vor ein paar Jahren mal mit jemandem gesprochen, der als Sachverständiger bei Unfällen mit Fahrradbeteiligung für eine Versicherung arbeitet. Der hat mir gesagt, dass er darauf achtet, ob das Rad verkehrssicher gemäß der Vorschriften ist. Wenn nicht, hat die Versicherung u.U. leichtes Spiel.
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#1006484 - 17.01.14 19:37
Re: Topp- Supernova E3 Triple2
[Re: HyS]
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den unsinnigen (Pedalreflektoren !) Das sind die sinnvollsten Reflektoren am Rad überhaupt und die einzigen mit dem man ein Rad zweifelsfrei als Rad erkennen kann. Ich verlass mich in Dunkeln lieber auf zwei Rücklichter (eines permanent leuchtend, das andere blinkend) und eine Warnweste bzw. wenn es - was aber nächtens ehre selten vorkommt - dafür zu heiß ist auf einen Reflektorgurt. Mit den von dir verlinkten SPD-Pedalen könnte ich zwar auf dem RR leben aber beim MTB schätze ich schon die beidseitige Einstiegsmöglichkeit. Gruß Gerold
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#1006502 - 17.01.14 20:30
Re: Topp- Supernova E3 Triple2
[Re: veloeler]
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Statt Anwaltsfreunde zu bemühen habe ich nach wenigen Klicks/Sekunden den ersten Satz im § 3 der Österreichischen StVO gefunden. Dort ist von gegenseitiger Rücksichtnahme die Rede. Wahrscheinlich (hoffentlich!) gilt auch in Österreich, dass nicht alles erlaubt ist, was nicht bestraft wird. Ist für Anwälte dann eben uninteressan Anwaltsfreunde habe ich bemüht weil sie sowieso da waren und eine sehr lebhafte Diskussion entstanden ist und es mich persönlich interessiert hat, ich kannte unsere Fahrradverordnung bis gestern auch nicht wirklich. Aber ich könnte auch noch genau so gut schlafen wenn ich erfahren hätte dass mein Scheinwerfer illegal wäre. Wir könnten jetzt noch wahrscheinlich über zig Paragraphen diskutieren. Ich frage mich wer von den Schwarzmalern hat wirklich Erfahrung mit der Triple. Ja sie leuchtet sehr gut, vergleichbar mit einem sehr guten (abgeblendeten) Auto- oder Motorradscheinwerfer - die richtigganzsicherlegal sind, durch wahrscheinlich alle Paragraphen abgedeckt. Wieso sollte ich mich nicht genau so aufrüsten dürfen ? Seitdem ich Supernova fahre ist das Radeln definitiv sicherer. Hier wird sie von manchen schon zur fast zur Todesfalle für andere hochstilisiert und das ist sie definitiv nicht. Ich habe auch noch nie von einem Autofahrer gehört der wegen eines durch Blendung verursachten Unfalles verurteil worden ist (das könnte ich mir ja zumindest noch theoretisch vorstellen), geschweige denn von einem verurteilten Radler.
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#1006508 - 17.01.14 20:58
Re: Topp- Supernova E3 Triple2
[Re: silkroad]
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Ich habe auch noch nie von einem Autofahrer gehört der wegen eines durch Blendung verursachten Unfalles verurteil worden ist Tja, es gibt eben Verkehrsteilnehmer, die bei Fehlern Anderer durch ihr besonnenes Verhalten einen Unfall verhindern können. Eine Gefährdung Anderer wird hier zumindest vermutet.
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------------------------ Grüsse Stephan | |
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#1006635 - 18.01.14 14:00
Re: Topp- Supernova E3 Triple2
[Re: HyS]
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Seit es die tollen XT- Pedale gibt, gehen die Reflektoren auch nicht mehr kaputt sondern sind gut geschützt. Naja... toll ist was anderes. Die Nichtklickseite ist nach einem halben Jahr gebrauch in etwa so rutschig wie Schmierseife gewesen und für mich unbenutzbar.
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#1006636 - 18.01.14 14:02
Re: Topp- Supernova E3 Triple2
[Re: silkroad]
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Ich habe auch noch nie von einem Autofahrer gehört der wegen eines durch Blendung verursachten Unfalles verurteil worden ist (das könnte ich mir ja zumindest noch theoretisch vorstellen), geschweige denn von einem verurteilten Radler. Na und? Was ist denn das für eine seltsame Logik? Bloß weil noch niemand verurteil wurde, solltest du trotzdem nicht einfach so andere blenden. mir kommen immer wieder Radler mit sehr schlecht eingestellten und blendenden Lampen entgegen. Das nervt einfach ungeheuer! Gruß Thoralf
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#1006648 - 18.01.14 14:44
Flop - Supernova E3 Triple ohne "2" ?
[Re: fliegender holländer]
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Ich habe mir voriges Jahr die E3 Triple gekauft und die Aussage bekommen, daß die StVZO-zugelassen sei. Bin total enttäuscht von dieser Funzel und am überlegen, ob ich was falsch mache oder irgendwas kaputt ist. Angeschlossen ist sie parallel zu einem auch zweiadrig angeschlossenen LED-Rücklicht (anderer Hersteller) an der Schaltereinheit des Shimano HB-NX30. Die E3 leuchtet etwas heller als eine antike Glühbirne, aber jede beliebige LED-Leuchte meiner Mitfahrer ist heller Woanders im Forum habe ich den Hinweis gefunden, daß die beworbenen Lumen von dem Modell gar nicht erreicht werden und außerdem durch die symmetrische Bauweise weniger weit ausgeleuchtet wird. Trotzdem: - muß ich evtl. das Rücklicht unbedingt am Frontlicht anschließen? - einen Spannungsbegrenzer seitens Nabendynamo oder dem Schalter SW-NX30 gibt es doch meines Wissens nicht? Vielleicht schalten sich aber 2. und 3. LED trotzdem nie ein? Viele Grüße, Matthias
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#1006651 - 18.01.14 14:54
Re: Topp- Supernova E3 Triple2
[Re: Toxxi]
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Na und? Was ist denn das für eine seltsame Logik? Bloß weil noch niemand verurteil wurde, solltest du trotzdem nicht einfach so andere blenden. Das war nur eine Anmerkung bezogen auf das Thema Haftung etc. bei Unfällen wie in mehreren Postings erwähnt.
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#1006656 - 18.01.14 15:11
Re: Flop - Supernova E3 Triple ohne "2" ?
[Re: matti]
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wozu dieser Schalter? Schliess die doch mal an den ND direkt an.
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#1006660 - 18.01.14 15:25
Re: Flop - Supernova E3 Triple ohne "2" ?
[Re: Oldmarty]
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weil der einen Sensor hat und mir das Licht beim Dunkelwerden einschaltet. Finde ich sehr nützlich, wenn man z.B. oft durch unbeleuchtete Tunnel fährt. Aber ich probiere den Direktanschluß trotzdem mal aus... Gruss, Matthias
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#1006807 - 18.01.14 21:42
Re: Topp- Supernova E3 Triple2
[Re: HyS]
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In Antwort auf: silkroad: Hab noch nie von irgendwem gehört dass er Probleme diesbezüglich hatte.
"Wenn es einen Unfall gibt und dein Gegner behauptet, du hättest ihn mit dem Lichtkegel geblendet, dann kann das schnell anders aussehen.
Worauf begründet sich diese Aussage? Wie kann das dann aussehen? Gibt es Präzedenzfälle? Wenn ja, wieviele? Du hast bisher nicht auf meine Anfrage geantwortet. Hast du sie übersehen? Oder kann ich davon ausgehen, dass das reine Spekulation war? Gruß Mike
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Geändert von Toxxi (19.01.14 09:18) Änderungsgrund: Zitat repariert |
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#1006816 - 18.01.14 22:02
Re: Flop - Supernova E3 Triple ohne "2" ?
[Re: matti]
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Ich habe mir voriges Jahr die E3 Triple gekauft und die Aussage bekommen, daß die StVZO-zugelassen sei. Bin total enttäuscht von dieser Funzel und am überlegen, ob ich was falsch mache oder irgendwas kaputt ist. Angeschlossen ist sie parallel zu einem auch zweiadrig angeschlossenen LED-Rücklicht (anderer Hersteller) an der Schaltereinheit des Shimano HB-NX30. Die E3 leuchtet etwas heller als eine antike Glühbirne, aber jede beliebige LED-Leuchte meiner Mitfahrer ist heller Ich geh stark davon aus, daß es an diesem Schalter liegt. Kenn mich in der Elektrotechnik nicht aus, aber dieser Artikel darüber liest sich nicht so positiv.
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#1006818 - 18.01.14 22:05
Re: Flop - Supernova E3 Triple ohne "2" ?
[Re: matti]
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- muß ich evtl. das Rücklicht unbedingt am Frontlicht anschließen? Ohne jetzt diese Lampe genauer zu kennen, wenn das so vorgesehen ist, dann unbedingt ja. Das parallele Anschließen von zwei Leuchten an den Generatorklemmen ist die Ursache für Millionen von durchgebrannten Schlusslampen. Stell Dir einfach vor, der Widerstand in der Leiterschleife zum Scheinwerfer steigt, aus welchem Grund auch immer. Der Strom sinkt, über den Innenwiderstand des Generators fällt weniger Spannung ab, damit steigt die Klemmenspannung bis weit über den Nennwert. Der verblieben Abnehmer (in der Regel der Kleinere, andersrum ist es ziemlich unkritisch) kriegt diese Spannung und den daraus resultierenden Strom voll ab und überlebt das nicht lange. Das sollte Schulwissen sein, trotzdem hat es die Fahrradindustrie fast hundert Jahre falsch gemacht. Ist er Schluss mit am Scheinwerfer angeklemmt, dann steigt die Klemmenspannung des Generators zwar auch, wenn der Schleifenwiderstand größer wird, da aber kein Verbraucher davon unmittelbar betroffen ist, ist sie bis auf die abnehmende Helligkeit der Lampen unschädlich.
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#1006839 - 18.01.14 23:03
Re: Flop - Supernova E3 Triple ohne "2" ?
[Re: Falk]
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Hallo an Alle,
Bin etwas erschrocken von der Diskussion die ich anscheinend ausgelöst habe. Ehrlich gestanden, war ich mir bei Anschaffung nicht bewusst von der (möglichen) ausgeprägten Blendwirkung und deren eventuelle Folgen. Nachdem ich das Lichtfeld kennen gelernt habe, will ich den E3 aber auch nicht mehr hergeben. Eure Diskussion hat wenigstens bewirkt, dass ich den Scheinwerfer noch niedriger als sonst eingestellt habe. Und zum Glück längern die Tage schon wieder
Danke!
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#1006840 - 18.01.14 23:03
Re: Topp- Supernova E3 Triple2
[Re: MikeBike]
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Du musst leider davon ausgehen, das ich keine Lust habe, Präzendenzfälle zu ergoogeln. Ich leite sie von Urteilen ab, über die ich gelesen habe.
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***************** Freundliche Grüße | |
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