In Antwort auf: Stylist Robert
In Antwort auf: MajaM
In Antwort auf: Stylist Robert
Nur als Zusatzrücklicht am Anhänger montiert braucht es keine Zulassung gemäß StVO haben.
Das habe ich (erinnernd an Artikel zur diesjährigen StVZO-Änderung) anders verstanden. Nach wie vor dürfen in Deutschland nur zugelassene Leuchten an Rad und Hänger. Wo steht, dass neuerdings zusätzliche Blinkies erlaubt wären?
Neben StVO-konformen Rückleuchten dürfen parallel zusätzliche Sicherheitsleuchten angebaut sein. Diese dürfen aber nicht im Blinkmodus leuchten!

Also ich finde das im Gesetz und auf bumm.de so nicht wieder. Wo steht da was von "Sicherheitsleuchten"? Ganz im Gegenteil steht in StVZO §67(1) (auf bumm.de verlinkt): "Alle lichttechnischen Einrichtungen, mit Ausnahme von Batterien und wieder aufladbaren Energiespeichern, müssen den Anforderungen des § 22a genügen." Und das "§22a genügen" bedeutet amtlich zugelassen zu werden.

Ich habe aber natürlich nicht Jura studiert. Real wird eine zusätzlich Rücklichtfunzel nun wirklich niemand ärgern und kein Polizist bemägeln. Und das ist gut so.

Liebe Grüsse
Maja