Hat man beim Ausfall eines Regios überhaupt Ansprüche? Und wie kann man nachweisen, dass man mit dem ausgefallenen Zug fahren wollte?
Ja Nr 1: Wenn die Fahrt mit dem Regio-Zug Teil der Fahrkarte von Start bis Ziel ist - und zwar gegen die DB, weil sie dein Vertragspartner ist.
Ja Nr.2: Wenn die Fahrt mit dem Regio-Zug NICHT Teil der Fahrkarte von Start bis Ziel ist - und zwar gegen das Land (Nahverkehrsbetrieb, Verkehrsverbund, ..., die sind hier dein Vertragspartner) und nur für den Regio-Zug. Verpasst du den Zug des Fernverkehrs wg. des Ausfalls des Nahverkehrs, hast du ganz schlechte Karten.
Mit dem 1.Fall ist man m.E. auf der sichereren Seite; ich kaufe mir deshalb bei "riskanten" Fahrten lieber eine Fahrkarte über die gesamte Strecke, auch wenn ich einen Teil mit meiner Monatskarte kostenfrei zurücklegen könnte.
Gruß Uli
"Too much smoke, too much gas. Too little green and it's goin' bad!". "So sad", Canned Heat, 1970 Dear Mr. Putin, let’s speed up to the part where you kill yourself in a bunker.