Durch den Abbruch der Fahrt gab es den gesamten Reisepreis zurück.
Ich plädiere für eine analoge Anwendung der im Ortsverkehr üblichen Schwarzfahrerregeln: "Fahren ohne Fahrausweis kostet den doppelten Fahrpreis, mindestens aber 60 €". Zugausfälle und Verspätungen von mehr als 30 Minuten sollten nach dieser Denke die Erstattung des doppelten Ticketpreises, mindestens aber 300 € zur Folge haben. Vielleicht würde die Bahn diese Sprache verstehen.