Ich habe mich nochmal belesen:
Das sind doch normale Straßen, also gilt rechts vor links. Bei Ausfahrten von Grundstücken, Parkplätzen etc. wäre es was anderes.
In der Aufzählung fehlt tatsächlich noch die Ausfahrt aus einem Verkehrsberuhigten Bereich (§10 StVO). In Gedanken hatte ich die Aufzählung wohl auch auf 30er-Zonen fortgesetzt...

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Lage Rede - kurzer Sinn: Danke fürs Klarstellen.

Nur zur Info - brenzlige situationen hatte ich dort nie. Da ist sehr wenig Verkehr.
Gruß
Thoralf