Das sind doch normale Straßen, also gilt rechts vor links. Bei Ausfahrten von Grundstücken, Parkplätzen etc. wäre es was anderes.
In der Aufzählung fehlt tatsächlich noch die Ausfahrt aus einem Verkehrsberuhigten Bereich (§10 StVO).
Bei unklaren Situationen melde ich das der zuständigen Behörde. Stadt München hat auf meine Beschwerde von vorgestern (Samstag) bereits heute geantwortet Link zur Meldeplattform Sowas gibt es doch in Berlin sicherlich auch.