Vielleicht nicht in der Stadt aber später auf Ländlicheren wegen sicher.
Wäre schön dies kurz nochmal anzusprechen damit auch alles reibungslos klappt und jeder weiss wie er sich in einem geschlossenem Verband verhalten soll.
Das wesentliche dazu kann ich auch jetzt schon sagen:
- man darf nach §27 STVO nebeneinander (zu zweit!) auf der Fahrbahn fahren
- wenn der erste Fahrer des Verbandes bei Grün die Ampel überquert, dürfen alle andere Verbandfahrer auch drüber fahren, selbst wenn die Ampel rot wird (zugehörige VwV)
- dafür ist es nötig, eng zusammen zu bleiben, d.h., wer vorne fährt, prescht nicht voraus, wer hinten fährt, läßt sich nicht zurückfallen (besonders wichtig beim Anfahren an der gerade grün gewordenen Ampel)!, gerade an Ampeln sollte man möglichst eng zusammenbleiben, weil sonst andere Fahrzeuge versuchen sich dazwischen zu drängeln
- Rechtzeitig vorm Abbiegen werden Handzeichen der vorne fahrenden gegeben, diese Handzeichen übernehmen die Reihen dahinter, sobald sie sie sehen, bis zum letzen Fahrer.
- sollten unerwartete Hindernisse auf der Strecke sein, die von hinten nicht gut gesehen werden können, werden die nachfolgenden Fahrer durch Rufe der vorne fahrenden gewarnt, auch diese Rufe sollten bis nach hinten "durchgereicht" werden
- sollte doch mal ein Auto, Bus, Straßenbahn, Motorrad, Fußgänger, was-auch-immer versuchen, sich dazwischen zu drängeln, stellt sich ein Radfahrer (möglichst einer mit Warnweste o.ä.) so vor den Drängler, dass dieser blockiert wird
Als Radfahrerverband müssen wir, im Gegensatz zu einem Kfz-Verband, keine besondere Kennzeichnung tragen. Trotzdem wäre es von Vorteil wenn zumindest einige Fahrer mit auffälliger Kleidung (Warnweste) im Pulk verteilt wären, u.a. ganz vorne und ganz hinten sollten mindestens welche sein.