§ 315b StGB, Staatsanwaltschaft.
Prima!
Wiki gibt dazu her:
Titel des Links .. Hindernisse bereitet. Jo, solch ein Poller ist ein Hindernis.
Plus Absatz 1, dort der zweite Absatz:
"Unter Hindernissen sind etwa Blöcke zu verstehen..."
jo, dieser Poller sieht einem Block sehr ähnlich. Dazu ist er tief und durch die Form auch sehr schlecht in seiner Gefährlichkeit erkennbar bzw. einzuschätzen, plus in seiner Farbgebung nicht geeignet um ausreichend gut, schnell und zuverlässig wahrgenommen zu werden.
Also gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.
Webmantz, hast du Lust dem Amt nen netten Brief zu schreiben? Du warst da, hast die Fotos und den augenscheinlichen Eindruck von vor Ort.
Evtl. könnte man auch noch die "örtliche" ADFC Ortsgruppe drauf ansetzen??