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#1548923 - 24.04.24 13:37
Schutzstreifen für Fahrräder
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Hallo zusammen! Auf meinem täglichen Pendelweg wurde auf einer Straße ein breiter Mittelstreifen angelegt und bepflanzt. So weit so gut. Die Stelle befindet sich hier: https://maps.app.goo.gl/nAYmUMutJF9gE6gf6Zusätzlich hat man am Rand der Fahrbahn einen "Schutzstreifen" für's Fahrrad angelegt. Mit dem Ergebnis, dass ich dort wiederholt mit sehr geringem Abstand überholt werde. Das war früher besser, da die Autos mehr Platz zum Überholen hatten. Faktisch fahre ich mittlerweile nicht mehr auf dem Schutzstreifen sondern mittig auf der Fahrbahn und wurde demzufolge wiederholt von Autofahrer:innen blöd angemacht. Auf dem "Schutzstreifen" fühle ich mich dem überholenden Autoverkehr auf Grund des geringen Überholabstands allerdings "schutzlos" ausgeliefert. Ist dieser abgebildete "Schutzstreifen" eigentlich rechtens? Ich bin für jede Anregung sehr dankbar… Gruß LUTZ
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Geändert von lutz_ (24.04.24 13:46) |
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#1548924 - 24.04.24 13:49
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: lutz_]
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Ist dieser abgebildete "Schutzstreifen" eigentlich rechtens? Ich bin für jede Anregung sehr dankbar… In der ERA (Empfehlung für Radwege) sind Mindestbreiten für Radwege und ich meine auch Schutzstreifen genannt. Auch die Fahrbahn muss eine Mindestbreite haben. Ohne die genauen Maße zu kennen, sieht es so aus, als würde der Platz hier reichen. Problem ist, dass der Mindestabstand beim Überholen in der Situation von vielen Autofahrern durch das Fahren links vom gestrichelten Streifen als eingehalten betrachtet wird. Die Streifen sind gut gemeint und werden häufig dort angelegt, wo echte Radwege nicht erlaubt sind, aber "gut gemeint" ist das Gegenteil von "gut gemacht". PS: Auf den Radstreifen darf man nicht halten (lfd. Nr. 22).
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#1548926 - 24.04.24 14:06
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: lutz_]
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Rechtens ist er in jedem Fall, die Frage ob sinnvoll und sicherer als vorher ist eine andere. Die eigentliche Fahrbahnverengung fand ja in der Mitte statt, weil wohl Begrünung Vorrang erhielt gegenüber Verkehrsfluss. Möglicherweise gibt es Verpflichtungen zur Begrünung von Verkehrsflächen. Der Seitenstreifen ist Teil der Fahrbahn und muss auch von Autofahrern nur beachtet werden, enn Radler dort unterwegs. Ferner muss der Autofahrer mindestens 1,50 m Abstand zum Radler halten, wenn er überholt. Der Radler muss sich ans Rechtsfahrgebot halten. Das wird trotzdem nicht reichen, dass ein Auto einen Radler regelkonform überholen kann. Indes werden sich Autofahrer daran nicht halten, wie du schon bemerkt hast. Es ist auch kein Sonderfall, sondern eine mittlerweile verbreitete Umgestaltung in Städten.
Auflösen lässt sich das nur durch auftretende Rechtsfälle und Beschwerden. Dann wäre es denkbar, dass die Grüninsel zurückgebaut wird oder dass ein Überholverbot für einspurige Fahrzeuge (neues Schild) ausgewiesen wird und dies auch gelegentlich überwacht wird. Denkbar ist auch, dass mit Druck aus der Radfahrlobby ein separater Radweg noch gebaut wird, im Zweifel ein gemischter mit Fußweg. So wie ich Metzingen kenne, wird da nichts zu Lasten des Autoverkehrs gebaut werden, weil das die entscheidende Outletklientel des Ortes ist.
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Liebe Grüße! Ciao! Salut! Saludos! Greetings! Matthias Pedalgeist - Panorama für Radreisen, Landeskunde, Wegepoesie, offene Ohren & Begegnungen | |
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#1548928 - 24.04.24 14:24
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: lutz_]
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Ist dieser abgebildete "Schutzstreifen" eigentlich rechtens? Ich bin für jede Anregung sehr dankbar… Vielleicht kann dieserArtikel etwas zur Klärung beitragen. Ich habe mich seit einiger Zeit nicht mehr mit den Details zur StVO und ähnlichen Regelungen beschäftigt. Aber im verlinkten Artikel wird die meines Erachtens naheliegende Auffassung vertreten, dass auch bei derartigen Schutzstreifen die allgemeinen Regelungen zum Mindesabstandsgebot von 1,5 m nicht aufgehoben sind.
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"If you want something done, do it yourself." | |
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#1548929 - 24.04.24 14:43
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: veloträumer]
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Themenersteller
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Hallo zusammen!
Mir wäre es am liebsten, die Markierungen des Schutzstreifens würden wieder entfernt werden. Dann könnte ich - wie bisher auch - in der Mitte der Fahrbahn radeln. Für die Autos wäre dann offenkundig nicht ausreichend Platz zum Überholen. Aber es käme aber auch niemand auf die Idee, mich lautstark oder gar aggressiv auf den "Schutzstreifen" hinweisen zu müssen. Hat ja bisher viele Jahre lang problemlos funktioniert…
Gruß LUTZ
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#1548933 - 24.04.24 15:23
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: hopi]
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Moderator
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... , dass auch bei derartigen Schutzstreifen die allgemeinen Regelungen zum Mindesabstandsgebot von 1,5 m nicht aufgehoben sind. Leider wissen das locker 2 von 3 Kfz-Fahrern nicht. Ich kenne viele solcher Straßen, häufig erlebe ich (leider nicht nur) an solchen Stellen unschöne Situationen. Gruß Uli
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Off-topic
#1548944 - 24.04.24 16:32
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: lutz_]
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Das war früher besser, da die Autos mehr Platz zum Überholen hatten. Das ist möglicherweise auch ganz wesentlich eine Frage der Fahrkultur... Hier wäre eine breite, gut einsehbare Straße eine Einladung, mit 60km/h durchzubrausen. Bei LKW im Gegenverkehr darf der Radfahrer dann sehen, wieviele Zentimeter ihm noch bleiben. Insofern würde ich hier sowas begrüßen, weil die allermeisten Autofahrer mir als Radfahrer dann wenigstens noch den abgetrennten Bereich als "Minimal-Schutzraum" zugestehen. Und Bäume+Kurve sorgen dann hoffentlich auch dafür, dass auch nicht ganz so gerast wird. LG Erik
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#1548945 - 24.04.24 16:55
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: lutz_]
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Das Problem bei solchen Schutzstreifen ist, dass aus dem klar geregelten Überholen ein Fahren in Fahrspuren wird. Man hält sich in der Mitte der eigenen Spur und ist praktisch aus allem raus. Ich habe zumindest den Eindruck, dass das auch so gewollt ist und eben deswegen sehe ich diese Straßenmalerei sehr kritisch. Die Befürworter von Radverkehrsanlagen haben sich praktisch selber ausgetrickst.
Bei uns in Leipzig führt diese Straßenkunst dazu, dass der Kraftverkehr in die Straßenbahngleise abgedrängt wird. Auch das braucht niemand. Ich werde en Eindruck nicht los, dass diese Geschichte früher oder später dazu führen wird, dass Fahrräder nur noch dort eingesetzt werden dürfen, wo es solche Sonderspuren gibt.
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#1548953 - 24.04.24 19:36
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: Falk]
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Das Problem bei solchen Schutzstreifen ist, dass aus dem klar geregelten Überholen ein Fahren in Fahrspuren wird. Man hält sich in der Mitte der eigenen Spur und ist praktisch aus allem raus. Das trifft es gut. Sobald durch die sogenannten "Schutzstreifen" (in den Koepfen) Fahrspuren angelegt sind, wird auf den Ueberholabstand gar nicht mehr geachtet. Es ist im Kopf ploetzlich eine andere Situation geworden. Folglich werde ich auf den "Gefaehrdungsstreifen" mit weniger Abstand ueberholt als auf der normalen Fahrbahn. Ausserdem fahren die Autofahrer die ganze Zeit auf "meinem" "Schutzstreifen", wie wenn er ihnen gehoeren wuerde ... Aber um die Probleme dieses Konzepts weiss man ja schon seit zwanzig Jahren. Gewollt sind diese Streifen aus meiner Sicht in erster Linie fuer die Statistik, wieviel Radwege man hat: minimaler Aufwand, schnelles erhoehen der Zahlen -- kein Wunder, dass sie in der Verwaltung so beliebt sind ... wider aller Sinnhaftigkeit.
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Wenn man den kleinsten Gang oefter nutzt als den groessten, dann ist die Uebersetzung zu lang. | |
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#1548959 - 24.04.24 20:29
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: lutz_]
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Ist dieser abgebildete "Schutzstreifen" eigentlich rechtens? Ich bin für jede Anregung sehr dankbar… Spielplätze für Kinder wurden eingerichtet, damit sie nicht auf der Strasse spielen, sondern diese dem wichtigem Verkehr vorbehalten bleibt (si non e vero e ben trovato) ... Ähnlich ist es bei diesen Schutzstreifen, Rechtslage hin oder her. Das hier könnte möglicherweise helfen: https://www.spiegel.de/auto/aktuell...elerorts-nicht-ueberholen-a-1247985.htmlMit der StVO-Novelle 2020 wurde das Verkehrszeichen 277.1 eingeführt. Dieses weist ein "Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen" aus. Das gehört da eigentlich hin und damit wäre der Schutzstreifen gleich wieder unnötig. In Stuttgart auf der Kaltentaler Strasse hat man sowas aufgestellt. Auch wenn die Bedeutung allmählich bekannter wird, werden dort Radler auch schon mal von einem LkW überholt (da gibt's ein Video, das ich gerade nicht finden kann). Wenn man genau sucht, findet man ein bisschen was: Beispiele von Polizeien die den Überholabstand kontrollieren: Dresden: https://twitter.com/PolizeiSachsen/status/1316792056522702848Rostock: https://twitter.com/Polizei_Rostock/status/1237676232386494465 Aufklärung/Prävention durch die Polizei: Celle: https://twitter.com/Polizei_CE/status/1278586604869890048Wilhelmshaven: https://twitter.com/Polizei_WHV_FRI/status/1273265402471231502Aufklärung mit Aufkleber am Auto in Oldenburg: https://twitter.com/SecretCoAuthor/status/1296763412391895043Aber merkwürdig: alles ausserhalb BaWü! Nun geniessen wir beide ja nicht nur denselben Innenminister, sondern sogar noch dieselbe Polizeidirektion und die bestreitet solche "faktischen Überholverbote". Ich würde vorschlagen, du meldest dich beim ADFC vor Ort (Reutlingen?) und fragst, wie ihr koordiniert vorgehen könntet. Und dann schaut mal, ob man daraus eine Kampagne machen kann, in Ostwürttemberg, BaWü oder noch grösser. Das wäre ein Fall gewesen für den "Verkehrspolitischen Austausch" beim ADFC BaWü, aber der war gestern und ist nächstes Mal am 28.5. 19 Uhr (gerne bei mir melden wegen Zugangsdaten). Ich würde mich freuen und der ADFC Deiner Region sicher auch.
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#1548963 - 25.04.24 00:36
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: Meillo]
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Gewollt sind diese Streifen aus meiner Sicht in erster Linie fuer die Statistik, wieviel Radwege man hat: minimaler Aufwand, schnelles erhoehen der Zahlen -- kein Wunder, dass sie in der Verwaltung so beliebt sind ... wider aller Sinnhaftigkeit. Deer Fehler ist, im Sinn der Reichsstraßenverkehrsordnung von 1934 die Fahrbahnbenutzung durch Fahrradbenutzer zu verhindern. Immerhin haben solche Spuren einen Vorteil gegenüber den bei Kraftfahrers noch deutlich beliebteren Bordkantenradwege, man kann regulär links abbiegen. Das wi9ederum passt der kraftfahrenden Konkurrenz auch nicht. Man möge »indirekt linksabbiegen« oder es gleich zu Fuß tun. Eine der Ursachen ist allerdings auch ein zumindest zu vermutender Generationswechsel beim ADFC. Inzwischen sind Angehörige der »Generation Radweg« am Ruder, die das gewöhnliche Benutzen der Fahrbahn nicht mehr gelernt haben. Sie verstehen auch nicht, dass einseitige Zweirichtungsradwege an Landstraßen keine akzeptable Lösung sind, weil einmal das Überleiten von und zur linken Seite noch nie sinnvoll und ohne Nachrang gelöst wurde und zum Anderen in jedem Fall etwas gegen das Blenden durch das asymmetrische europäische Abblendlicht getan werden müsste – was bisher immer unterblieb. Ich habe schon an Austreten gedacht, weil ich beides für nicht vertretbar halte.
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Geändert von Falk (25.04.24 00:36) |
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#1548967 - 25.04.24 05:32
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: Falk]
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Falk, Ich empfehle dir die aktuelle Broschüre des ADFC: So geht Verkehrswende.
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------------------------ Grüsse Stephan | |
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#1548977 - 25.04.24 08:05
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: lutz_]
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Hi,
eigentlich finde ich den sehr gut. Baulich hätte man die Bepflanzung an der Seite machen sollen. Die Bepflanzung in der Mitte soll wahrscheinlich dazu dienen, dienen die Geschwindigkeit des Kraftverkehrs zu reduzieren.
Sarkasmus an: Wenn wird man mit geringer Geschwindigkeit überfahren -> höhere Überlebenschance.
Persönlich halte ich den Überholabstand für ausreichend, aber die 1,5 Meter werden sicherlich nie eingehalten. Radelst Du ganz rechts könnte der Überholabstand bei ca. 1,3 m real rauskommen. Wäre ein Radweg da gebaut worden, wo die Fußgänger gehen, würde ich auf der Straße radeln.
Da ein Fahrradsymbol abgebildet ist handelt sich wohl um einen Radweg. Schutzstreifen haben eine durchgezogene Linie.
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#1549014 - 25.04.24 12:19
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: StephanBehrendt]
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Ich empfehle dir die aktuelle Broschüre des ADFC Fällt wirklich niemandem auf, dass »linksabbiegen« in dieser Broschüre überhaupt nicht vorkommt? Den, der die »niederländische Kreuzungslösung« für empfehlenswert hält, kann man nur in die Klapse einweisen. Das ist eine absolute Unterwerfungsgeste vor den Bleifüßen. Dagegen war die Adolfsche StVO von 1934 ja regelrecht fair und zukunftsweisend. Wie kann jemand, der die Fahrradbenutzung fördern will, nur auf die Idee kommen, Geradeausspuren in die Nebenstraßen zu verschieben? Dafür gab es mit Sicherheit vom ADAC und dem Verband der Kfz-Industrie einen ganz warmen Handschlag. Geradeaus muss dagegen sichtbar und Linksabbiegen ohne Bittgesuch oder gar zwei Signalphasen möglich sein. Nur die allerdümmsten Kälber wählen ihren Fleischer selber!
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#1549016 - 25.04.24 12:49
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: Falk]
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Falk,
ich würde dir recht geben, wenn man -wie in der Broschüre-, das Thema Vorfahrt/Linksabbiegen/Ampelschaltung gar nicht erwähnt. Wenn man in Praxis aber mal in BE oder NL unterwegs war, findet man dort "Durchschaltungen" mit denen du recht genau gleich schnell links abbiegen kannst, da das Rad immer bevorzugt mit "grün" versehen wird. Genauso wie man Autobahnbrücken möglichst gleich mit Radstreifen ausstattet. Nicht schön, aber praktisch & günstig.
Der Ansatz einer Großstadt wie Brüssel ist auch sehr pragmatisch. Es werden bevorzugt Busspuren ausgewiesen, die als Radweg dienen und durch Vorzugsschaltung richtig schnell sind und links abbiegen ebenfalls ermöglichen. Im Gegensatz zu DE sind die BusfahrerInnen auf Tod & Teufel eingenordet, Radfahrende nur bei absolut 150% sicherer Möglichkeit zu überholen. Funktioniert. Dazu kommt mittlerweile eine stattliche Anzahl bei den Fahrradstreifen der Polizei, die auch deutlich kontrollieren und kommunizieren.
Das deutsche Heilsversprechen von "NL-Design" ist so generell also zu kurz dargestellt, da es sehr um das "wie" in den Details ankommt.
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#1549022 - 25.04.24 13:25
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: macbookmatthes]
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Du weißt aber schon, dass jede zusätzliche Signalphase das Verhältnis von Sperr- zu Frei-Zeit verschlechtert und zu Spätgelbfahrten verleitet? In dieser Hinsicht ist mir das italienische Prinzip ohne jede Karenzzeit (die fallweise minutenlange »Leipzig-Phase«, Halt für alle Richtungen) deutlich lieber. Ohne, dass die Bleifußfraktion, die sich bekanntermaßen als Mehrheit sieht und fühlt, auch einmal (und zum ersten Mal seit Karl Benz und Gottliebt Daimler [eher nicht]) zurücksteckt, wird es nicht funktionieren. Dass der ADFC das, was immermal »Fahrradweichen« genannt wird, so kategorisch ablehnt, setzt noch einen drauf. Getrennte Freiphasen nach Antriebsart sind nicht praktikabel, mal abgesehen vom ÖPNV. Doch auch da kann man einiges versemmeln. Wer das nicht glaubt, dem zeige ich gerne die schiefwinklige Kreuzung Eisenbahn-/Rosa-Luxemburg-Straße am Leipziger Listplatz. Es ist völliger Humbug, Verkehrsströme, die sich nicht berühren können, gegenseitig abzublocken.
Es gibt nicht »das Rad« und »das Auto«. Singularformen sind in solchen Fällen verharmlosend und falsch.
Dass fahrradbewegliche Polizisten den Fahrradverkehr überwachen sollen, ist ebenfalls eine Perversion einer prinzipiell richtigen Idee. Dienstfahrräder sollen die Reichweite der Polizisten erhöhen und beispielsweise die unmittelbare Nacheile nach Straftaten ermöglichen. Das mit Pkws zu versuchen, klappt so nur in Hollywood. Jeder nur halbwegs intelligente Täter schlägt sich seitwärts ins Gebüsch und ist weg.
Das erste niederländische Verkehrszeichen, das ich in der Realität sah, war »Verkehrsverbot für Fahrräder« gleich an der Grenze zwischen Herzogenrath und Kerkade. Von daher, geht es um Fahrradverkehr und kommt es aus den Niederlanden, dann ist es Kraftverkehrsförderung und auf Fahrradbenutzersicht Mist. Hier bin ich mal vollständig einer Meinung mit unserem Kollegen bk1.
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#1549029 - 25.04.24 14:26
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: JohnyW]
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Hi, Hi,
Persönlich halte ich den Überholabstand für ausreichend, aber die 1,5 Meter werden sicherlich nie eingehalten. Radelst Du ganz rechts könnte der Überholabstand bei ca. 1,3 m real rauskommen. Wäre ein Radweg da gebaut worden, wo die Fußgänger gehen, würde ich auf der Straße radeln.
Da ein Fahrradsymbol abgebildet ist handelt sich wohl um einen Radweg. Schutzstreifen haben eine durchgezogene Linie. genau anders herum. Hier eine Erklärung aus dem Bußgeldkatalog. Durchgezogen sind Radfahrstreifen abgetrennt, diese sind benutzungspflichtig.
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------------ Radlergrüße, Karin | |
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#1549030 - 25.04.24 14:33
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: StephanBehrendt]
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ich habe mal ganz kurz in diese Broschüre hineingeschaut und bin dann gleich auf die Aussage gestoßen, dass es für rd. 72 % der Radfahrenden wichtig oder sehr wichtig sei, vom Autoverkehr getrennt zu sein. Ich denke auch, dass dies durchaus der Realität entsprechen könnte, auch wenn hier in diesem Forum häufig eine völlig andere Sichtweise sehr nachdrücklich vertreten wird. Meine diesbezüglichen Erfahrungen mit dem Fahrradverkehr in den mir direkt benachbarten Niederlanden bestärkt mich in dieser Einschätzung. Früher habe ich das deutlich anders gesehen und mich weitestgehend in den allgemeinen Straßenverkehr einsortiert.
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#1549032 - 25.04.24 14:50
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: hopi]
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Ich sehe das ähnlich. Warum sollte dieses Befinden einer geschätzten großen Mehrheit relevant sein? Weil es existiert. Bedenken und Ängste sind Realitäten, genau so wie rationale Überlegungen. Ob jemand in der Lage ist, seine seelische Struktur nach Gedanken oder nach Gefühlen oder nach einer Mischung aus beidem einzurichten, ist individuell verschieden. Was dann dabei aber der status quo ist, muß akzeptiert werden. Jemand mit Angst ist ein unsicherer Zeitgenosse. Dann lieber ganz getrennte Fahrspuren. Der tatsächliche Gewinn an Sicherheit dürfte größer sein, als beim sanften Zwang, gegen die inneren Schwierigkeiten zu handeln.
[(Was nicht bedeuten kann, daß solche Radfahrinnen und Radfahrer der Pflicht enthoben wären, sich an Gefahrenpunkten aus dem Behaglichkeitsdösen herauszureißen und selber auf abbiegende LKWs und deren mögliche Fehler zu achten. Was wiederum nicht ein Verursachen von Unfällen und Schäden irgendwie relativieren soll. Aber: Die Grabinschrift "ErSieEs hatte Vorfahrt gehabt" hilft niemandem. )]
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...in diesem Sinne. Andreas | |
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#1549050 - 25.04.24 18:20
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: buche]
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Bedenken und Ängste sind Realitäten, Ja. Und das treibt zuweilen recht eigentümliche Blüten. Man google mal nach "Fahrradbus Grimma": Das ist wohl sowas wir der Walking Bus. Eltern von Grundschülern tun sich zusammen und immer einer begleitet die Kinder in der Gruppe zur Schule.
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------------------------ Grüsse Stephan | |
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Off-topic
#1549051 - 25.04.24 19:42
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: StephanBehrendt]
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Welche Sonderregeln gelten denn für den Walking Bus?
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Off-topic
#1549052 - 25.04.24 20:14
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: Felix-Ente]
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Welche Sonderregeln gelten denn für den Walking Bus? Natürlich die Verbandsregel §27 StVO!
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#1549058 - 25.04.24 20:53
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: hopi]
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ich habe mal ganz kurz in diese Broschüre hineingeschaut und bin dann gleich auf die Aussage gestoßen, dass es für rd. 72 % der Radfahrenden wichtig oder sehr wichtig sei, vom Autoverkehr getrennt zu sein. Ich denke auch, dass dies durchaus der Realität entsprechen könnte, auch wenn hier in diesem Forum häufig eine völlig andere Sichtweise sehr nachdrücklich vertreten wird. Ich denke, es kommt darauf an: Wenn die separierte Fahrradwegestruktur gut ist, d.h. auf gleichem Niveau wie die normale Strasse, dann ist die Trennung besser. Je mehr man selbst eingeschraenkt ist oder mit Kindern unterwegs ist, desto wichtiger ist sie ... zumindest in der derzeitigen Autoverkehrsrealitaet in Deutschland. Allerdings wird halt nicht genug Platz sein, damit jede Verkehrsart ihren eigenen Raum hat. Wenn somit die separierte Fahrradwegestruktur solch ein mit Huerden, Wechseln, Unterbrechungen und Stoppphasen gespickter Flickenteppich ist, wie das derzeit oft die Realitaet ist, dann ist eine gemeinsame Infrastruktur besser ... welche aber nur funktioniert, wenn durch die gemeinsame Nutzung die Geschwindigkeit der Autos herabgesetzt wird, so dass Opa mit Enkeln auch gefahrlos im gemeinsamen Strassenraum unterwegs sein kann. Die gemeinsame Infrastruktur ist beim Platz vorteilhaft aber nicht so optimal fuer jede Verkehrsart fuer sich gesehen. Bei der separaten Infrastruktur ist es umgekehrt. In der Staendten wird das Platzproblem wohl langfristig die Entscheidung erzwingen. Bei der Ueberlegung kommt es halt immer darauf an, inwiefern man die derzeitige Realitaet oder den gewuenschten Veraenderungseffekt betrachtet. Gemeinsam funktioniert nicht wenn die Autos rasen. Getrennt funktioniert nicht wenn kein stimmiges, zusammenhaengendes Wegenetz bereitgestellt wird. -- Was soviel bedeutet wie: Wenn sich nichts veraendert, dann ist es auf jede Weise schlecht. ;-)
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#1549068 - 26.04.24 06:32
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: Meillo]
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ich habe mal ganz kurz in diese Broschüre hineingeschaut und bin dann gleich auf die Aussage gestoßen, dass es für rd. 72 % der Radfahrenden wichtig oder sehr wichtig sei, vom Autoverkehr getrennt zu sein.Gemeinsam funktioniert nicht wenn die Autos rasen. Getrennt funktioniert nicht wenn kein stimmiges, zusammenhaengendes Wegenetz bereitgestellt wird. -- Was soviel bedeutet wie: Wenn sich nichts veraendert, dann ist es auf jede Weise schlecht. ;-) das kann man so sehen. Aber dadurch wird die in der von Stephan Berendt verlinkten Broschüre erwähnte Aussage, dass 72 % der Radfahrenden eine Trennung als wichtig erscheint, nicht widerlegt. Ob's nun tatsächlich 72 % oder einige Prozentpunkte mehr oder weniger sind, darüber konnte man eine weitere Diskussion führen. Aber ob das wirklich zielführend ist, erscheint mir auch nicht so besonders richtig zu sein. Ist halt immer eine Frage der Einstellung und Sichtweise. Mir sind jedenfalls die in den Niederlanden praktizierten Regelungen weitgehend sympathisch. Auch dort gibt es durchaus in nennenswerter Größenordnung gemeinsam genutzte Verkehrswege, teilweise mit besonders markierten Radfahrstreifen. Leider auch an so manchen Stellen Fahrradverbote, die mich nicht immer wirklich überzeugen können. Irgendwie muss man halt Kompromisse machen oder zumindest akzeptieren.
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#1549083 - 26.04.24 08:35
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: hopi]
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Mir sind jedenfalls die in den Niederlanden praktizierten Regelungen weitgehend sympathisch. Auch dort gibt es durchaus in nennenswerter Größenordnung gemeinsam genutzte Verkehrswege, teilweise mit besonders markierten Radfahrstreifen. ... Da stören mich nur ab und an die Bromfiets auf den Radwegen. Aber man kann halt nicht alles haben
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#1549084 - 26.04.24 08:45
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: buche]
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Man google mal nach "Fahrradbus Grimma": Ob das nun wirklich die Selbstständigkeit fördert und nicht doch eher den bei Lehreren und Erziehern beliebten Herdentrieb, da habe ich ziemliche Zweifel. Ich musste den Abschnitt Grimma–Großbardau eine Weile recht regelmäßig befahren, um zu den beiden Schrankenposten 19 und 20 zu kommen und habe ihn nicht als besonders heikel erlebt. Gut möglich, dass das Aussehen der Fuhre mit den Werkzeugtaschen auf den Trägern die »Partner im Verkehr« im Zaum gehalten hat. Das Problem ist, dass die fahrradverbotene Umgehungsstraße 107a in die S11 mündet, die ihrerseits deutlich schmaler ist und Bögen mit Gegenbögen sowie mehrere Neigungswechsel aufweist. Ein einseitiger Radweg wird die Probleme aber nicht lösen, sondern nur verlagern. Einmal wird dann das Blenden durch den Gegenverkehr bei den Linksfahrten erst provoziert (das zwar von Radwegbefürwortern, Planern und der Kfz-Lobby immer ignoriert wird, aber dadurch eben nicht verschwindet und zum anderen muss man diesen Sonderweg auch in das Netz einbinden. Dafür gibt es noch immer keine irgendwie sichere und faire Lösung (sondern nur 90°-Knicke, Nachrang und wenn es die Freunde der prestigträchtigen Dickschiffe besonders toll treiben, Schilder »Radfahrer absteigen«). Sinnvoll machbar wäre der Sonderweg nur auf der Ostseite und man gucke sich das einfach mal auf den verfügbaren, recht guten Luftbildern an. In Großbardau besteht schon seit vielen Jahren ein Abschnitt mit 30 km/h. Nur überwacht den praktisch niemand. Im (ehemaligen) Muldentalkreis sitzt das Problem hinter Lenkrädern und es hat mit den typischen Speckgürteleffekten zu tun.
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#1549106 - 26.04.24 11:03
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: lutz_]
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Ist dieser abgebildete "Schutzstreifen" eigentlich rechtens? Ich bin für jede Anregung sehr dankbar… Hallo Lutz, "jede Anregung" wäre z.B. das: https://www.stvo2go.de/schutzstreifen-voraussetzungen/ Ob der Autor der Seite Recht hat, keine Ahnung. Aber Ansätze gibt es da schon, z.B. könnte man aus "Sonderfall Einbahnstraße" auf eine erforderliche Rest-"Kernfahrbahnbreite bei Schutzstreifen" schliessen. Eigenlich muss es bei so einer Radverkehrsanlage ein "Audit" gegeben haben. Du könntest also im Rahmen des LIFG ein Auskunftsersuchen an die Kommune stellen und um die Begründung der Planung und ggf. ein Audit anfragen. Ich mach sowas am liebsten über Frag den Staat, dann hat man schon die richtigen Formulierungen drin, auch hinsichtlich Kosten der Anfrage. Die Folge könnte das Aufstellen eines Verkehrszeichen 277.1 und/oder das Entfernen der Markierung bedeuten, was oft so gemacht wird. Ich bevorzuge das 277.1-Zeichen, weil das zu mehr Bewegung in den Köpfen und Berichten in den Zeitungen führt. Die ERA ist natürlich "nur" ein Empfehlung, aber bei geförderten Radverkehrsanlagen stellt sie meines Wissens eine Verpflichtung dar und dieses Geld wird sich vermultich kein schwäbischer OB entgehen lassen. Viel Erfolg!
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#1549750 - 06.05.24 12:14
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: lutz_]
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Hallo Lutz, Mit dem Ergebnis, dass ich dort wiederholt mit sehr geringem Abstand überholt werde. Weil Du nicht StVO-konform fährst Den Streifen darf man nur "bei Bedarf" befahren. Das gilt auch für Fahrräder. Grüße Andreas
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#1549765 - 06.05.24 15:12
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: Andreas]
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Den Streifen darf man nur "bei Bedarf" befahren. Das gilt auch für Fahrräder.
Grüße Andreas Wie kommst du denn auf das schmale Brett?
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#1549776 - 06.05.24 16:36
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: Andreas]
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Ich vermute, du hast den Gesetzestext nicht richtig verstanden und die Verkehrssituation schon gar nicht. Der Schutzstreifen ist für den Radfahrer da, bei Bedarf und Gelegenheit darf der Autofahrer ihn überfahren, ggf. der Radfahrer auch - steht da aber gar nicht und hat Lutz ja auch nicht gemacht. Die Verkehrssituation ist indes nochmal anders, demnach einen Überholen eines Fahrads mit Auto und ausreichendem Sicherheitsabstand nicht möglich ist, auch wenn der Radler ganz rechts fährt (wie instabil darf er radeln?) - es aber vor Ort praktiziert wird. Vor dem Bau der Baumreihe gab es hingegen mehr Möglichkeiten ausreichend auszuweichen, soweit es Lücken im Gegenverkehr gab. Der Radstreifen lenkt nur vom Problem ab, den brauchte es weder vorher noch jetzt. Für Autos müsste es jetzt ein Überholverbot von Fahrrädern geben - wurde bereits oben ausgeführt.
Gestrichelte Radstreifen wurden in jüngerer Zeit an vielen Straßen angebracht, die zuvor ohne eine solche Markierung waren, jedoch baulich nicht verändert wurden. Ich kenne dazu eine ganze Reihe Fälle. In vielen Fällen ist bei Gegenverkehr die Straße auch weitherin nur sicher nutzbar, wenn der Streifen von den Autos überfahren wird, weil er sonst zu dicht in den Gegenverkehr kommen würde bzw. die Fahrspur zu schmal ist. Ist ein Radler auf dem Streifen, ist überholen oft nicht möglich, wenn ein gebührender Abstand eingehalten werden soll. Bei Straßen ohne Mittelbaumreihe funktioniert das auch oft recht gut, wenn der Gegenverkehr nicht zu dicht ist. Ist der Gegenverkehr sehr stark, wird aber auch dann der Autofahrer ungeduldig und überholt ggf. mit zu knapppem Abstand.
Verkehrspsychologisch ist daher eine solche Baumreihe das schlimmste, was man machen kann, um das Konfliktpotenzial zwischen Auto- und Radfahrer anzustacheln. Assoziiert der Autofahrer Radfahrer noch mit gründer Identität und den grünen Bäumen, dreht er durch. "Alles für die Radler und das Klima und ich werde von dem Grünspan überall behindert".
Es gibt solche Situationen auch ohne Bäume, z.B. bei längeren Verkehrsinseln bzw. baulich getrennten Fahrstreifen, um die Autos zu geringerer Geschwindigkeit zu zwingen. Tacuht aber ein Radfahrer auf, entsteht das Konfliktpotenzial, zuweilen auch mit Linienbussen usw. Im letzten Jahr bin ich auf einer so getrennten Ortsausgangsspur in Frankreich gefahren. Autofahrer wollte nicht die 100/200 m warten, bis die Straße wieder beide Spuren baulich vereinte, sondern raste über die erhöhten Straßenbegrenzungen, ich glaube sogar mit Karossiereberührung. Kam noch ein zweiter, der ähnlich vorging, etwas weniger brutal, aber eben auch ungeduldig.
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Liebe Grüße! Ciao! Salut! Saludos! Greetings! Matthias Pedalgeist - Panorama für Radreisen, Landeskunde, Wegepoesie, offene Ohren & Begegnungen | |
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#1549778 - 06.05.24 16:41
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: Andreas]
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Den Streifen darf man nur "bei Bedarf" befahren. Das gilt für Fahrzeuge / Kraftfahrzeuge. Das gilt auch für Fahrräder. Nein; denn Fahrräder sind keine Fahrzeuge / Kraftfahrzeuge.
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Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite dieses Beitrages | |
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#1549789 - 06.05.24 17:08
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: Wuppi]
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Hallo, Den Streifen darf man nur "bei Bedarf" befahren. Das gilt für Fahrzeuge / Kraftfahrzeuge. Wie kommst Du auf Kraftfahrzeuge? Die StVO schreibt in dem genannten Absatz nur "Fahrzeuge" – und das inkludiert Fahrräder. Grüße Andreas
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#1549790 - 06.05.24 17:21
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: veloträumer]
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Hallo, Ich vermute, du hast den Gesetzestext nicht richtig verstanden Und ich vermute, der Autor des Gesetzestextes hat versehentlich Fahrzeug statt Kraftfahrzeug geschrieben. Da steht m.E. eindeutig, dass der Streifen mit Fahrzeugen nur "bei Bedarf" befahren werden darf. Dass ein Fahrrad ein Fahrzeug ist, ergibt sich u.A. aus § 2 und der Formulierung zu Zeichen 250. Für Autos müsste es jetzt ein Überholverbot von Fahrrädern geben Das wäre unzulässig. Denn das Überholverbot ergibt sich aus der Überholregel und Verkehrszeichen dürfen nicht lediglich eine bereits bestehende Regel wiedergeben. Grüße Andreas
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Geändert von Andreas (06.05.24 17:23) |
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#1549796 - 06.05.24 18:04
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: Andreas]
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Hallo, Ich vermute, du hast den Gesetzestext nicht richtig verstanden Und ich vermute, der Autor des Gesetzestextes hat versehentlich Fahrzeug statt Kraftfahrzeug geschrieben. Da steht m.E. eindeutig, dass der Streifen mit Fahrzeugen nur "bei Bedarf" befahren werden darf. Dass ein Fahrrad ein Fahrzeug ist, ergibt sich u.A. aus § 2 und der Formulierung zu Zeichen 250. Dass ein Fahrrad ein Fahrzeug ist, ist mir klar. Im Kontext des Textes ist aber auch klar, dass in dem Fall nur das Kfz den Schutzstreifen bei Bedarf befahren darf. Umgekehrt macht ja keinen Sinn, der Schutzstreifen ist per definitionem die reguläre "Fahrbahn" des Radfahrers. Ob der Text deswegen geändert werden müsste, weiß ich nicht, vielleicht nicht ganz glücklich, aber m.E. ausreichend klar formuliert. Für Autos müsste es jetzt ein Überholverbot von Fahrrädern geben Das wäre unzulässig. Denn das Überholverbot ergibt sich aus der Überholregel und Verkehrszeichen dürfen nicht lediglich eine bereits bestehende Regel wiedergeben. Ich glaube, ist eine alte Wunschregel, die schon lange nicht mehr ernsthaft verfolgt wird - die Verkehrspraxis lehrt das Gegenteil. Viele Regeln werden doppelt und dreifach ausgewiesen - in jüngerer Zeit häufiger, wohl um auch Regeln deutlicher zu machen. Insbesondere weil Gemeinden unter dem Druck stehen, mehr Radfahrsicherheit zu gewähren, werden mehr und mehr Hinweise gedoppelt usw. Der Schutzstreifen als solcher ist auch nicht zwingend, sondern eher als "Aufmerker" gedacht. Das Überholverbot ist ferner nicht für jeden Autofahrer klar abschätzbar (sind es 1,50 m oder weniger?). In solchen Fällen besteht eigentlich Fürsorgepflicht der Verkehrsplaner, die Sache eindeutiger zu regeln. Ist ähnlich wie mit gefährlichen Kreuzungen (tote Winkel usw.) - offiziell alles korrekt, in der Praxis aber oft lebensgefährlich. Ein klar ausgewiesenes Überholverbot für einspurige Fahrzeuge würde hier Klarheit schaffen. Überholer sind dann auch eindeutiger zu überführen.
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Liebe Grüße! Ciao! Salut! Saludos! Greetings! Matthias Pedalgeist - Panorama für Radreisen, Landeskunde, Wegepoesie, offene Ohren & Begegnungen | |
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#1549818 - 06.05.24 20:13
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: veloträumer]
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Die Verkehrssituation ist indes nochmal anders, demnach einen Überholen eines Fahrads mit Auto und ausreichendem Sicherheitsabstand nicht möglich ist, auch wenn der Radler ganz rechts fährt (wie instabil darf er radeln?) - es aber vor Ort praktiziert wird. Davon abgesehen, dass der Regelwerkstext kein »radeln« enthält, das noch immer bestehende Problem ist, dass das Fahren in Fahrspuren kein Überholen ist. Die Seitenabstände sind damit gegenstandslos und ich muss annehmen, dass eben das der Sinn der Übung ist. Radverkehrsanlagen wurden noch nie für, sondern wegen der Fahrradbenutzer angelegt und Befürworter derselben erledigen damit das Geschäft der Autolobby. Dass sie es nicht bemerken wollen, macht es nicht besser.
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#1549822 - 06.05.24 20:28
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: Falk]
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Hallo, Im Kontext des Textes ist aber auch klar, dass in dem Fall nur das Kfz den Schutzstreifen bei Bedarf befahren darf. Umgekehrt macht ja keinen Sinn Ob der Text Sinn macht oder gar ergibt, ist irrelevant. Die Aufgabe des Verkehrsteilnehmer ist es nicht, zu raten, was gemeint sein könnte. Ich glaube, ist eine alte Wunschregel, die schon lange nicht mehr ernsthaft verfolgt wird So ist es. Die Behörden pfeifen schon lange auf viele Regeln der Verwaltungsvorschrift. Davon abgesehen, dass der Regelwerkstext kein »radeln« enthält, das noch immer bestehende Problem ist, dass das Fahren in Fahrspuren kein Überholen ist. Davon abgesehen, dass der Regelwerkstext keine »Fahrspuren« enthält, ist das nicht richtig. Der sogenannte Schutzstreifen ist Teil der Fahrbahn und somit ist es immer ein Überholen – sogar wenn der »Radler« verkehrsbedingt wartet. Spannender wird es, wenn der Pedalo auf einem Radweg ist, egal ob durch eine durchgezogene Linie abgeteilt (»Radfahrstreifen«) oder baulich getrennt. Der ADFC sagt nein, aber ein Gutachten der Unfallforschung der Versicherer sagt ja.Grüße Andreas
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Geändert von Andreas (06.05.24 20:29) |
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#1549824 - 06.05.24 20:39
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: Andreas]
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Der sogenannte Schutzstreifen ist Teil der Fahrbahn und somit ist es immer ein Überholen – sogar wenn der »Radler« verkehrsbedingt wartet. Das ist eben falsch. Beim Fahren in Fahrspuren, auch wenn es schon im alten Trizonesien »Fahrstreifen« hieß, kann in den einzelnen Spuren innerhalb von geschlossenen Ortschaften unterschiedlich schnell gefahren werden. Wenn es in einer Spur stockt, müssen die Nutzer der anderen weiter rechts nicht mit bremsen, eben weil es kein Überholvorgang ist. Ist das aneinander Vorbeifahren kein Überholen (und das ist es, siehe oben, nicht), dann entfallen alle diesbezüglichen Regeln und mit diesen auch der vorgeschriebene Seitenabstand.
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#1549834 - 07.05.24 05:02
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: Falk]
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Guten Morgen Falk, Der sogenannte Schutzstreifen ist Teil der Fahrbahn und somit ist es immer ein Überholen – sogar wenn der »Radler« verkehrsbedingt wartet. Das ist eben falsch. Beim Fahren in Fahrspuren, auch wenn es schon im alten Trizonesien »Fahrstreifen« hieß, kann in den einzelnen Spuren innerhalb von geschlossenen Ortschaften unterschiedlich schnell gefahren werden. So einfach ist das nicht. Gucken wir doch in die StVO, § 5 Überholen und § 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge: 1) In § 5 steht u.a. die sattsam bekannte Abstandsregel, also mindestens 1,5 m innerorts und 2,0 m außerorts. Ich finde keine Definition für das Überholen, insbesondere keine Definition, ob man überholt, wenn sich die beiden Fahrzeuge auf unterschiedlichen Straßenteilen (i.e. Radweg und Fahrbahn) befinden. Die genannten Abstände gelten übrigens auch für das Überholen von Fußgängern mit Kraftfahrzeugen. Man kann daraus schließen, dass die Regel auch bei unterschiedlichen Straßenteilen gilt, denn innerorts sind Gehwege stark verbreitet. 2) In § 7 – Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge – steht, dass man in bestimmten Fällen rechts schneller als links fahren darf. Das gilt nach allgemeiner Auffassung nicht als Überholen, weil nämlich immer links überholt werden muss, siehe § 5 Abs. 1. Das o.g. Gutachten ist jedenfalls der Ansicht. Tatsächlich ist das aber, wie gesagt, nicht festgelegt. Man kann hier keine eindeutige Aussage treffen. Aus § 7 zu schließen, dass es auch dann kein Überholen ist, wenn man links schneller fährt als rechts, halte ich nicht für vertretbar. Und dass ein Radfahrstreifen ein Fahrstreifen sein soll, erscheint mir abwegig. Und: Mann kann aus der Übrschrift des § 7 schließen, dass "rechts schneller als links" nur für Kraftfahrzeuge gilt. Muss man aber nicht. Also: Alles recht vage. Grüße Andreas
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#1549837 - 07.05.24 05:59
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: Andreas]
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Eigentlich interessant ist doch, dass die Frage, ob es Ueberholen ist, egal ist -- der Sicherheitsabstand muss in beiden Faellen gleichermassen eingehalten werden. Darin sind sich der ADFC und das Gutachten der UDV naemlich einig.
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Wenn man den kleinsten Gang oefter nutzt als den groessten, dann ist die Uebersetzung zu lang. | |
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#1549843 - 07.05.24 06:36
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: lutz_]
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Hallo zusammen! Auf meinem täglichen Pendelweg wurde auf einer Straße ein breiter Mittelstreifen angelegt und bepflanzt. So weit so gut. Die Stelle befindet sich hier: https://maps.app.goo.gl/nAYmUMutJF9gE6gf6Zusätzlich hat man am Rand der Fahrbahn einen "Schutzstreifen" für's Fahrrad angelegt. Mit dem Ergebnis, dass ich dort wiederholt mit sehr geringem Abstand überholt werde. Also in der Regel ist ja nicht zu empfehlen unmittelbar rechts am Rand zu fahren, aber wenn man das hier machen würde, sollte der Platz doch reichen, oder? Ich vermute mal, wenn ein Radfahrer links am Schutzstreifen fährst und es zu einem Unfall kommt wird ihm einen Mitschuld angehängt werden. Wie es ja mW auch auf Radwegen ist, da Radfahrer dort damit rechnen müssten, dass sie übersehen werden ....... Schutzstreifen scheinen mir daher für alle die mit den Rad flotter unterwegs sind doch noch deutlich sicherer zu sein als Radwege, die z.B. durch einen Grünstreifen getrennt von der Straße angelegt werden.
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#1549846 - 07.05.24 06:51
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: Andreas]
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Und: Mann kann aus der Übrschrift des § 7 schließen, dass "rechts schneller als links" nur für Kraftfahrzeuge gilt. Muss man aber nicht. Mal ist es ein Vorbeifahren mal ein Überholen ..... § 5 Überholen "(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen." https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__5.html§ 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge"(2) Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, darf rechts schneller als links gefahren werden." https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__5.htmlAlles in allem leben Radfahrer sicher sehr deutlich gefährlicher als Autofahrer, wenn man das Verletzungsrisiko in Relation zu den gefahrenen Kilometern sieht. Am besten wären sicher Radwege die komplett vom Autoverkehr abgekoppelt sind. Aber ich denke, selbst wenn das so gemacht würde, würde dass nicht dazu führen, dass mehr Leute Rad fahren. Bei uns scheinen nur noch ein paar Renter mit dem Rad unterwegs zu sein.
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#1549854 - 07.05.24 07:26
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: Meillo]
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Hallo, Eigentlich interessant ist doch, dass die Frage, ob es Ueberholen ist, egal ist -- der Sicherheitsabstand muss in beiden Faellen gleichermassen eingehalten werden. Guter Punkt. Ich habe das eigentliche Gutachten inzwischen gelesen und nicht nur die oben von mir verlinkte Zusammenfassung. Das Gutachten ist noch vor der jüngsten StVO-Änderung entstanden, als noch keine konkreten Überholabstände existierten. Damit erübrigen sich auch Falks Überlegungen. Also Messgerät anschaffen und täglich 38 Anzeigen schreiben.... Grüße Andreas
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#1549859 - 07.05.24 07:47
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: Meillo]
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[ Eigentlich interessant ist doch, dass die Frage, ob es Ueberholen ist, egal ist -- der Sicherheitsabstand muss in beiden Faellen gleichermassen eingehalten werden. Gilt das auch für Fahrräder? / Fremden Text gelöschthttps://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__5.htmlDas kann man so interpretieren, dass Fahrräder bei Überholen kein Sicherheitsabstand einhalten müssen, da sich die Vorschrift in der Formulierung ja nur an Nicht-Fahrräder richtet. Mal davon abgesehen, dass es auch für Radfahrer sicherer ist links zu überholen, bzw. vorbei zu fahren. Ó
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Geändert von Juergen (07.05.24 13:41) |
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#1549861 - 07.05.24 07:56
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: Velocio]
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Das kann man so interpretieren, dass Fahrräder bei Überholen kein Sicherheitsabstand einhalten müssen, da sich die Vorschrift in der Formulierung ja nur an Nicht-Fahrräder richtet. Sinngemaess wuerde ich es so verstehen, dass der Abstand vom ueberholten Objekt abhaengt, unabhaengig davon, was ueberholt. Letztlich musst du ja immer sicherstellen, dass du keine Verkehrsteilnehmer gefaehrdest. Begruende mal, dass du keine Gefaehrdung erzeugst wenn du mit dem Fahrrad ohne Sicherheitsabstand ueberholst. ;-) Sobald du das ruecksichtsvolle Verhalten im Verkehr vernachlaessigst, wirst du kaum Recht bekommen.
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Wenn man den kleinsten Gang oefter nutzt als den groessten, dann ist die Uebersetzung zu lang. | |
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#1549865 - 07.05.24 08:21
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: Andreas]
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Krass! Hab ich bisher immer überlesen.
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#1549868 - 07.05.24 09:01
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: Velocio]
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Hallo, Das kann man so interpretieren, dass Fahrräder bei Überholen kein Sicherheitsabstand einhalten müssen, da sich die Vorschrift in der Formulierung ja nur an Nicht-Fahrräder richtet. Was sind denn Nichtfahrräder? Die Vorschrift gilt für Kraftfahrzeuge. Das heißt, auf Eurer Trasse darfst Du mit dem Fahrrad andere Fahrräder und auch Fußgänger überholen. Den Abstand von 2,0 m kann man dort ja gar einhalten. Auch mit Pferdefuhrwerken darf man Fahrräder ohne den genannten Mindestabstand überholen. Grüße Andreas
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#1549890 - 07.05.24 13:48
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: Velocio]
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Hallo Velocio, Beiträge von dir mit fremden Texten lösche ich ab jetzt im Ganzen. Selektives Löschen ist mir bei deiner Ignoranz zuviel Aufwand.
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° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° Reisen + |
Geändert von Juergen (07.05.24 13:51) |
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#1549895 - 07.05.24 14:15
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: Andreas]
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Guter Punkt. Ich habe das eigentliche Gutachten inzwischen gelesen und nicht nur die oben von mir verlinkte Zusammenfassung. Das Gutachten ist noch vor der jüngsten StVO-Änderung entstanden, als noch keine konkreten Überholabstände existierten.
Damit erübrigen sich auch Falks Überlegungen. Eben nicht. Die Erläuterungen zu Leitlinien fordern spurtreues Fahren und ein Fahrstreifen mit Fahrradsymbolen ist auch nur ein Fahrstreifen. Ein Gemischtwarenladen mit freier Auswahl ist die StVO nicht und wenn die Überholabstände ohnehin einzuhalten sind, warum dann die Leitilinieninflation? Wäre das schnellere Fahren auf einem Fahrstreifen gegenüber dem auf einem anderen ein Überholen, dann müssten die Nutzer der rechten Spur mit stutzen, wenn es links klemmt. Der ausgesprochen fade Beigeschmack bleibt und ich fürchte, es wird erst besser, wenn der erste dadurch ausgelöste schwere Unfall vor einem Obergericht landet.
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#1549896 - 07.05.24 14:24
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: Falk]
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Hallo, Die Erläuterungen zu Leitlinien fordern spurtreues Fahren und ein Fahrstreifen mit Fahrradsymbolen ist auch nur ein Fahrstreifen. Den man laut StVO mit Fahrzeugen nur "bei Bedarf" nutzen darf. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass der Bedarf nur besteht, wenn man Gegenverkehr ausweicht, nicht aber wenn man schneller vorankommen will. warum dann die Leitilinieninflation? Damit Du glaubst, Deine Stadt würde etwas für den Radverkehr tun. Das ist dasselbe wir mit den Fahrradstraßen, die es eigentlich schon immer gab – in Form von Zeichen 260 (Kfz-Verbot). Wäre das schnellere Fahren auf einem Fahrstreifen gegenüber dem auf einem anderen ein Überholen, dann müssten die Nutzer der rechten Spur mit stutzen, wenn es links klemmt. Dies ist außerorts der Fall und damit übrigens auch auf der Autobahn. Außer, wenn sich Schlangen gebildet haben usw. usf., steht ja in § 7. Der ausgesprochen fade Beigeschmack bleibt Ja. Die sogenannten Schutzstreifen sind m.E. zu 97 % gefährlicher Unsinn. Die restlichen 3 % sind meine Hoffnung, dass sie Radfahrer anlocken und durch den größeren Radverkehrsanteil die Gefahr sinkt; zum einen, weil Radfahrer präsenter werden und zum anderen weil dadurch die eine oder andere Kraftfahrt ausbleibt. Grüße Andreas
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#1549902 - 07.05.24 15:02
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: Andreas]
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Außerdem sind sie nützlich, wenn sich der Kfz-Verkehr dahinquält; man kommt zügiger dran vorbei. Deswegen mag ich sie.
Wolfgang
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Off-topic
#1549906 - 07.05.24 15:40
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: Juergen]
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[mod]Hallo Velocio, Beiträge von dir mit fremden Texten lösche ich ab jetzt im Ganzen. Selektives Löschen ist mir bei deiner Ignoranz zuviel Aufwand.[/mod] Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) § 5 Amtliche Werke "(1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz."https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__5.htmlZudem gibt es auch noch das Zitatrecht: § 51 Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. ....... https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html
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#1549908 - 07.05.24 15:41
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: Juergen]
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[mod]Hallo Velocio, Beiträge von dir mit fremden Texten lösche ich ab jetzt im Ganzen. Selektives Löschen ist mir bei deiner Ignoranz zuviel Aufwand.[/mod] Zusammenfassung: Radfahrer sind keine Kraftfahrer und müssen daher nicht die 1,50 Meter- bzw. 2 Meter Abstandregelung einhalten sondern lediglich einen ausreichenden Abstand.
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Off-topic
#1549912 - 07.05.24 15:58
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: Velocio]
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Hallo Velocio,
wenn Du nicht bereit bist, die Forumsregeln zu respektieren, mach doch ein eigenes Forum auf mit Deinen eigenen Regeln.
Grüße Andreas
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Off-topic
#1549914 - 07.05.24 16:07
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: Andreas]
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Das ist so wie im Straßenverkehr man kann vernünftig fahren und man kann jedes mal bevor man eine Handlung unternimmt in die StVO schauen. Und es gibt ja noch den Mars
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Off-topic
#1549930 - 07.05.24 18:58
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: Andreas]
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warum dann die Leitilinieninflation? Damit Du glaubst, Deine Stadt würde etwas für den Radverkehr tun. Das ist dasselbe wir mit den Fahrradstraßen, die es eigentlich schon immer gab – in Form von Zeichen 260 (Kfz-Verbot). Da dürfte was dran sein, ich erlebe bzw. empfinde unsere städtische Verkehrsplanung ähnlich. Keine kommunale Verkehrsplanung kann es sich heute noch leisten, rigorose Auto-Verkehrspolitik zu machen, so wie es jahrzehntelang üblich war. Viele Kommunen möchten das aber gern, weil der politische Druck aus der noblen Kaufmannschaft groß ist, oft auch der Einfluss durch Vertreter mehrheitlich gewählter Parteien. Daher müssen Feigenblatt-Projekte her, die sowas wie ein fahrradfreundliche Verkehrspolitik suggerieren. Unsere aktuell in Planung befindliche neue innerstädtische Mobilitätskonzeption steht unter dem offiziellen Motto: "Rad und ÖPNV stärken, ohne das Auto zu verteufeln". Ich fürchte, der Gehörnte stößt im Ratskeller bereits mit den Kraftfahrbefürwortern an. Bernd
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Mit Fahrrädern? So mit selber treten? Wo ist denn da der Sinn? (Heinz Erhardt im Film “Immer diese Radler”) | |
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Off-topic
#1549981 - 08.05.24 11:44
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: BeBor]
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Keine kommunale Verkehrsplanung kann es sich heute noch leisten, rigorose Auto-Verkehrspolitik zu machen, so wie es jahrzehntelang üblich war. Viele Kommunen möchten das aber gern, weil der politische Druck aus der noblen Kaufmannschaft groß ist, oft auch der Einfluss durch Vertreter mehrheitlich gewählter Parteien. Daher müssen Feigenblatt-Projekte her, die sowas wie ein fahrradfreundliche Verkehrspolitik suggerieren. Unsere aktuell in Planung befindliche neue innerstädtische Mobilitätskonzeption steht unter dem offiziellen Motto: "Rad und ÖPNV stärken, ohne das Auto zu verteufeln". Ich fürchte, der Gehörnte stößt im Ratskeller bereits mit den Kraftfahrbefürwortern an. Dem würde ich weitgehend zustimmen, zumindest in der Grundtendenz. Der Spruch erinnert mich an FDP-Wahlparolen auf Plakaten (früherer Wahlkämpfe, aktuelle habe ich noch nicht studiert). Ich sehe aber auch mittlerweile auch ernstzunehmende Entwicklungen, an denen man eine Radinfrastrukturstrategie erkennen kann, zumindest hier in Baden-Württemberg. Zuweilen habe ich das Gefühl, es betrifft mehr außerörtliche Projekte als innerstädtische. Es fällt da wohl auch leichter, mal 2 Mio. für Radler zu investieren und parallel 10 Mio. für den Autofahrer, ohne dass sich beide ins Gehege geraten. In der Stadt geht es ja oft ums Entweder-Oder, weil der Platz für beides fehlt. [/zitat] warum dann die Leitilinieninflation? Damit Du glaubst, Deine Stadt würde etwas für den Radverkehr tun. Das ist dasselbe wir mit den Fahrradstraßen, die es eigentlich schon immer gab – in Form von Zeichen 260 (Kfz-Verbot). Da dürfte was dran sein, ich erlebe bzw. empfinde unsere städtische Verkehrsplanung ähnlich. ... Daher müssen Feigenblatt-Projekte her, die sowas wie ein fahrradfreundliche Verkehrspolitik suggerieren. Da in ich schon aus o.a. Gründen nicht ganz dabei. Die Entwicklung von Fahrradstraßen hat einen Schwung bekommen, teils auch mit baulich neuen Strecken, angeführt hier die Stadt Stuttgart und Umgebung. Eine Innerstädtische Fahrradstraße erinnert mehr an einen ausgeweiteten "shared space", wo priviligiertes Radeln kaum möglich ist. Anders sieht es bei einer außerstädtischen Fahrradstraße aus, die Stuttgat mit Böblingen auf ca. 8 km verbindet. Da wurde eine umfassend neugstaltete, gut fahrbare Fahrradstraße eingerichtet, wenngleich auch wieder Autofahrer, die als Hundeausführer usw. unterwegs sind, davon profitieren. Auch die eine neue Bedarfsbeleuchtung dm Wald ist teil dieses Neubaus geworden. Ich selber hätte zwar aus Kostengründen einen Radstreifenausbau an einer bestehenden Ausweichstrecke zur Autobahn kostengünstiger und zu Lasten des Raums für Autofahrer gewählt (ggf. bei Sperrung für Autos generell) vorgezogen, aber das hätte dann weit weniger Akzeptanz erzeugt - nicht nur seitens der Autofahrer, sondern auch der Radfahrer. Insofern muss man die Dinge schon etwas differenziert betrachten. Ich fürchte allerdings, dass haushälterische Grenzen in Zukunft die positiven Ansätze wieder eindämmen werden, insbesondere einen rundum strategischen Umbau von Städten.
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Liebe Grüße! Ciao! Salut! Saludos! Greetings! Matthias Pedalgeist - Panorama für Radreisen, Landeskunde, Wegepoesie, offene Ohren & Begegnungen | |
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