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#1549750 - 06.05.24 12:14
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: lutz_]
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Hallo Lutz, Mit dem Ergebnis, dass ich dort wiederholt mit sehr geringem Abstand überholt werde. Weil Du nicht StVO-konform fährst Den Streifen darf man nur "bei Bedarf" befahren. Das gilt auch für Fahrräder. Grüße Andreas
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#1549765 - 06.05.24 15:12
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: Andreas]
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Den Streifen darf man nur "bei Bedarf" befahren. Das gilt auch für Fahrräder.
Grüße Andreas Wie kommst du denn auf das schmale Brett?
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#1549776 - 06.05.24 16:36
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: Andreas]
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Ich vermute, du hast den Gesetzestext nicht richtig verstanden und die Verkehrssituation schon gar nicht. Der Schutzstreifen ist für den Radfahrer da, bei Bedarf und Gelegenheit darf der Autofahrer ihn überfahren, ggf. der Radfahrer auch - steht da aber gar nicht und hat Lutz ja auch nicht gemacht. Die Verkehrssituation ist indes nochmal anders, demnach einen Überholen eines Fahrads mit Auto und ausreichendem Sicherheitsabstand nicht möglich ist, auch wenn der Radler ganz rechts fährt (wie instabil darf er radeln?) - es aber vor Ort praktiziert wird. Vor dem Bau der Baumreihe gab es hingegen mehr Möglichkeiten ausreichend auszuweichen, soweit es Lücken im Gegenverkehr gab. Der Radstreifen lenkt nur vom Problem ab, den brauchte es weder vorher noch jetzt. Für Autos müsste es jetzt ein Überholverbot von Fahrrädern geben - wurde bereits oben ausgeführt.
Gestrichelte Radstreifen wurden in jüngerer Zeit an vielen Straßen angebracht, die zuvor ohne eine solche Markierung waren, jedoch baulich nicht verändert wurden. Ich kenne dazu eine ganze Reihe Fälle. In vielen Fällen ist bei Gegenverkehr die Straße auch weitherin nur sicher nutzbar, wenn der Streifen von den Autos überfahren wird, weil er sonst zu dicht in den Gegenverkehr kommen würde bzw. die Fahrspur zu schmal ist. Ist ein Radler auf dem Streifen, ist überholen oft nicht möglich, wenn ein gebührender Abstand eingehalten werden soll. Bei Straßen ohne Mittelbaumreihe funktioniert das auch oft recht gut, wenn der Gegenverkehr nicht zu dicht ist. Ist der Gegenverkehr sehr stark, wird aber auch dann der Autofahrer ungeduldig und überholt ggf. mit zu knapppem Abstand.
Verkehrspsychologisch ist daher eine solche Baumreihe das schlimmste, was man machen kann, um das Konfliktpotenzial zwischen Auto- und Radfahrer anzustacheln. Assoziiert der Autofahrer Radfahrer noch mit gründer Identität und den grünen Bäumen, dreht er durch. "Alles für die Radler und das Klima und ich werde von dem Grünspan überall behindert".
Es gibt solche Situationen auch ohne Bäume, z.B. bei längeren Verkehrsinseln bzw. baulich getrennten Fahrstreifen, um die Autos zu geringerer Geschwindigkeit zu zwingen. Tacuht aber ein Radfahrer auf, entsteht das Konfliktpotenzial, zuweilen auch mit Linienbussen usw. Im letzten Jahr bin ich auf einer so getrennten Ortsausgangsspur in Frankreich gefahren. Autofahrer wollte nicht die 100/200 m warten, bis die Straße wieder beide Spuren baulich vereinte, sondern raste über die erhöhten Straßenbegrenzungen, ich glaube sogar mit Karossiereberührung. Kam noch ein zweiter, der ähnlich vorging, etwas weniger brutal, aber eben auch ungeduldig.
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Liebe Grüße! Ciao! Salut! Saludos! Greetings! Matthias Pedalgeist - Panorama für Radreisen, Landeskunde, Wegepoesie, offene Ohren & Begegnungen | |
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#1549778 - 06.05.24 16:41
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: Andreas]
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Beiträge: 2.838
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Den Streifen darf man nur "bei Bedarf" befahren. Das gilt für Fahrzeuge / Kraftfahrzeuge. Das gilt auch für Fahrräder. Nein; denn Fahrräder sind keine Fahrzeuge / Kraftfahrzeuge.
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Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite dieses Beitrages | |
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#1549789 - 06.05.24 17:08
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: Wuppi]
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Hallo, Den Streifen darf man nur "bei Bedarf" befahren. Das gilt für Fahrzeuge / Kraftfahrzeuge. Wie kommst Du auf Kraftfahrzeuge? Die StVO schreibt in dem genannten Absatz nur "Fahrzeuge" – und das inkludiert Fahrräder. Grüße Andreas
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#1549790 - 06.05.24 17:21
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: veloträumer]
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Hallo, Ich vermute, du hast den Gesetzestext nicht richtig verstanden Und ich vermute, der Autor des Gesetzestextes hat versehentlich Fahrzeug statt Kraftfahrzeug geschrieben. Da steht m.E. eindeutig, dass der Streifen mit Fahrzeugen nur "bei Bedarf" befahren werden darf. Dass ein Fahrrad ein Fahrzeug ist, ergibt sich u.A. aus § 2 und der Formulierung zu Zeichen 250. Für Autos müsste es jetzt ein Überholverbot von Fahrrädern geben Das wäre unzulässig. Denn das Überholverbot ergibt sich aus der Überholregel und Verkehrszeichen dürfen nicht lediglich eine bereits bestehende Regel wiedergeben. Grüße Andreas
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Geändert von Andreas (06.05.24 17:23) |
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#1549796 - 06.05.24 18:04
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: Andreas]
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Beiträge: 17.343
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Hallo, Ich vermute, du hast den Gesetzestext nicht richtig verstanden Und ich vermute, der Autor des Gesetzestextes hat versehentlich Fahrzeug statt Kraftfahrzeug geschrieben. Da steht m.E. eindeutig, dass der Streifen mit Fahrzeugen nur "bei Bedarf" befahren werden darf. Dass ein Fahrrad ein Fahrzeug ist, ergibt sich u.A. aus § 2 und der Formulierung zu Zeichen 250. Dass ein Fahrrad ein Fahrzeug ist, ist mir klar. Im Kontext des Textes ist aber auch klar, dass in dem Fall nur das Kfz den Schutzstreifen bei Bedarf befahren darf. Umgekehrt macht ja keinen Sinn, der Schutzstreifen ist per definitionem die reguläre "Fahrbahn" des Radfahrers. Ob der Text deswegen geändert werden müsste, weiß ich nicht, vielleicht nicht ganz glücklich, aber m.E. ausreichend klar formuliert. Für Autos müsste es jetzt ein Überholverbot von Fahrrädern geben Das wäre unzulässig. Denn das Überholverbot ergibt sich aus der Überholregel und Verkehrszeichen dürfen nicht lediglich eine bereits bestehende Regel wiedergeben. Ich glaube, ist eine alte Wunschregel, die schon lange nicht mehr ernsthaft verfolgt wird - die Verkehrspraxis lehrt das Gegenteil. Viele Regeln werden doppelt und dreifach ausgewiesen - in jüngerer Zeit häufiger, wohl um auch Regeln deutlicher zu machen. Insbesondere weil Gemeinden unter dem Druck stehen, mehr Radfahrsicherheit zu gewähren, werden mehr und mehr Hinweise gedoppelt usw. Der Schutzstreifen als solcher ist auch nicht zwingend, sondern eher als "Aufmerker" gedacht. Das Überholverbot ist ferner nicht für jeden Autofahrer klar abschätzbar (sind es 1,50 m oder weniger?). In solchen Fällen besteht eigentlich Fürsorgepflicht der Verkehrsplaner, die Sache eindeutiger zu regeln. Ist ähnlich wie mit gefährlichen Kreuzungen (tote Winkel usw.) - offiziell alles korrekt, in der Praxis aber oft lebensgefährlich. Ein klar ausgewiesenes Überholverbot für einspurige Fahrzeuge würde hier Klarheit schaffen. Überholer sind dann auch eindeutiger zu überführen.
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Liebe Grüße! Ciao! Salut! Saludos! Greetings! Matthias Pedalgeist - Panorama für Radreisen, Landeskunde, Wegepoesie, offene Ohren & Begegnungen | |
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#1549818 - 06.05.24 20:13
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: veloträumer]
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Die Verkehrssituation ist indes nochmal anders, demnach einen Überholen eines Fahrads mit Auto und ausreichendem Sicherheitsabstand nicht möglich ist, auch wenn der Radler ganz rechts fährt (wie instabil darf er radeln?) - es aber vor Ort praktiziert wird. Davon abgesehen, dass der Regelwerkstext kein »radeln« enthält, das noch immer bestehende Problem ist, dass das Fahren in Fahrspuren kein Überholen ist. Die Seitenabstände sind damit gegenstandslos und ich muss annehmen, dass eben das der Sinn der Übung ist. Radverkehrsanlagen wurden noch nie für, sondern wegen der Fahrradbenutzer angelegt und Befürworter derselben erledigen damit das Geschäft der Autolobby. Dass sie es nicht bemerken wollen, macht es nicht besser.
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#1549822 - 06.05.24 20:28
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: Falk]
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Hallo, Im Kontext des Textes ist aber auch klar, dass in dem Fall nur das Kfz den Schutzstreifen bei Bedarf befahren darf. Umgekehrt macht ja keinen Sinn Ob der Text Sinn macht oder gar ergibt, ist irrelevant. Die Aufgabe des Verkehrsteilnehmer ist es nicht, zu raten, was gemeint sein könnte. Ich glaube, ist eine alte Wunschregel, die schon lange nicht mehr ernsthaft verfolgt wird So ist es. Die Behörden pfeifen schon lange auf viele Regeln der Verwaltungsvorschrift. Davon abgesehen, dass der Regelwerkstext kein »radeln« enthält, das noch immer bestehende Problem ist, dass das Fahren in Fahrspuren kein Überholen ist. Davon abgesehen, dass der Regelwerkstext keine »Fahrspuren« enthält, ist das nicht richtig. Der sogenannte Schutzstreifen ist Teil der Fahrbahn und somit ist es immer ein Überholen – sogar wenn der »Radler« verkehrsbedingt wartet. Spannender wird es, wenn der Pedalo auf einem Radweg ist, egal ob durch eine durchgezogene Linie abgeteilt (»Radfahrstreifen«) oder baulich getrennt. Der ADFC sagt nein, aber ein Gutachten der Unfallforschung der Versicherer sagt ja.Grüße Andreas
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Geändert von Andreas (06.05.24 20:29) |
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#1549824 - 06.05.24 20:39
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: Andreas]
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Der sogenannte Schutzstreifen ist Teil der Fahrbahn und somit ist es immer ein Überholen – sogar wenn der »Radler« verkehrsbedingt wartet. Das ist eben falsch. Beim Fahren in Fahrspuren, auch wenn es schon im alten Trizonesien »Fahrstreifen« hieß, kann in den einzelnen Spuren innerhalb von geschlossenen Ortschaften unterschiedlich schnell gefahren werden. Wenn es in einer Spur stockt, müssen die Nutzer der anderen weiter rechts nicht mit bremsen, eben weil es kein Überholvorgang ist. Ist das aneinander Vorbeifahren kein Überholen (und das ist es, siehe oben, nicht), dann entfallen alle diesbezüglichen Regeln und mit diesen auch der vorgeschriebene Seitenabstand.
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#1549834 - 07.05.24 05:02
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: Falk]
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Guten Morgen Falk, Der sogenannte Schutzstreifen ist Teil der Fahrbahn und somit ist es immer ein Überholen – sogar wenn der »Radler« verkehrsbedingt wartet. Das ist eben falsch. Beim Fahren in Fahrspuren, auch wenn es schon im alten Trizonesien »Fahrstreifen« hieß, kann in den einzelnen Spuren innerhalb von geschlossenen Ortschaften unterschiedlich schnell gefahren werden. So einfach ist das nicht. Gucken wir doch in die StVO, § 5 Überholen und § 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge: 1) In § 5 steht u.a. die sattsam bekannte Abstandsregel, also mindestens 1,5 m innerorts und 2,0 m außerorts. Ich finde keine Definition für das Überholen, insbesondere keine Definition, ob man überholt, wenn sich die beiden Fahrzeuge auf unterschiedlichen Straßenteilen (i.e. Radweg und Fahrbahn) befinden. Die genannten Abstände gelten übrigens auch für das Überholen von Fußgängern mit Kraftfahrzeugen. Man kann daraus schließen, dass die Regel auch bei unterschiedlichen Straßenteilen gilt, denn innerorts sind Gehwege stark verbreitet. 2) In § 7 – Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge – steht, dass man in bestimmten Fällen rechts schneller als links fahren darf. Das gilt nach allgemeiner Auffassung nicht als Überholen, weil nämlich immer links überholt werden muss, siehe § 5 Abs. 1. Das o.g. Gutachten ist jedenfalls der Ansicht. Tatsächlich ist das aber, wie gesagt, nicht festgelegt. Man kann hier keine eindeutige Aussage treffen. Aus § 7 zu schließen, dass es auch dann kein Überholen ist, wenn man links schneller fährt als rechts, halte ich nicht für vertretbar. Und dass ein Radfahrstreifen ein Fahrstreifen sein soll, erscheint mir abwegig. Und: Mann kann aus der Übrschrift des § 7 schließen, dass "rechts schneller als links" nur für Kraftfahrzeuge gilt. Muss man aber nicht. Also: Alles recht vage. Grüße Andreas
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#1549837 - 07.05.24 05:59
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: Andreas]
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Eigentlich interessant ist doch, dass die Frage, ob es Ueberholen ist, egal ist -- der Sicherheitsabstand muss in beiden Faellen gleichermassen eingehalten werden. Darin sind sich der ADFC und das Gutachten der UDV naemlich einig.
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Wenn man den kleinsten Gang oefter nutzt als den groessten, dann ist die Uebersetzung zu lang. | |
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#1549843 - 07.05.24 06:36
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: lutz_]
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Hallo zusammen! Auf meinem täglichen Pendelweg wurde auf einer Straße ein breiter Mittelstreifen angelegt und bepflanzt. So weit so gut. Die Stelle befindet sich hier: https://maps.app.goo.gl/nAYmUMutJF9gE6gf6Zusätzlich hat man am Rand der Fahrbahn einen "Schutzstreifen" für's Fahrrad angelegt. Mit dem Ergebnis, dass ich dort wiederholt mit sehr geringem Abstand überholt werde. Also in der Regel ist ja nicht zu empfehlen unmittelbar rechts am Rand zu fahren, aber wenn man das hier machen würde, sollte der Platz doch reichen, oder? Ich vermute mal, wenn ein Radfahrer links am Schutzstreifen fährst und es zu einem Unfall kommt wird ihm einen Mitschuld angehängt werden. Wie es ja mW auch auf Radwegen ist, da Radfahrer dort damit rechnen müssten, dass sie übersehen werden ....... Schutzstreifen scheinen mir daher für alle die mit den Rad flotter unterwegs sind doch noch deutlich sicherer zu sein als Radwege, die z.B. durch einen Grünstreifen getrennt von der Straße angelegt werden.
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#1549846 - 07.05.24 06:51
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: Andreas]
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Und: Mann kann aus der Übrschrift des § 7 schließen, dass "rechts schneller als links" nur für Kraftfahrzeuge gilt. Muss man aber nicht. Mal ist es ein Vorbeifahren mal ein Überholen ..... § 5 Überholen "(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen." https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__5.html§ 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge"(2) Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, darf rechts schneller als links gefahren werden." https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__5.htmlAlles in allem leben Radfahrer sicher sehr deutlich gefährlicher als Autofahrer, wenn man das Verletzungsrisiko in Relation zu den gefahrenen Kilometern sieht. Am besten wären sicher Radwege die komplett vom Autoverkehr abgekoppelt sind. Aber ich denke, selbst wenn das so gemacht würde, würde dass nicht dazu führen, dass mehr Leute Rad fahren. Bei uns scheinen nur noch ein paar Renter mit dem Rad unterwegs zu sein.
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#1549854 - 07.05.24 07:26
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: Meillo]
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Hallo, Eigentlich interessant ist doch, dass die Frage, ob es Ueberholen ist, egal ist -- der Sicherheitsabstand muss in beiden Faellen gleichermassen eingehalten werden. Guter Punkt. Ich habe das eigentliche Gutachten inzwischen gelesen und nicht nur die oben von mir verlinkte Zusammenfassung. Das Gutachten ist noch vor der jüngsten StVO-Änderung entstanden, als noch keine konkreten Überholabstände existierten. Damit erübrigen sich auch Falks Überlegungen. Also Messgerät anschaffen und täglich 38 Anzeigen schreiben.... Grüße Andreas
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#1549859 - 07.05.24 07:47
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: Meillo]
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[ Eigentlich interessant ist doch, dass die Frage, ob es Ueberholen ist, egal ist -- der Sicherheitsabstand muss in beiden Faellen gleichermassen eingehalten werden. Gilt das auch für Fahrräder? / Fremden Text gelöschthttps://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__5.htmlDas kann man so interpretieren, dass Fahrräder bei Überholen kein Sicherheitsabstand einhalten müssen, da sich die Vorschrift in der Formulierung ja nur an Nicht-Fahrräder richtet. Mal davon abgesehen, dass es auch für Radfahrer sicherer ist links zu überholen, bzw. vorbei zu fahren. Ó
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Geändert von Juergen (07.05.24 13:41) |
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#1549861 - 07.05.24 07:56
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: Velocio]
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Das kann man so interpretieren, dass Fahrräder bei Überholen kein Sicherheitsabstand einhalten müssen, da sich die Vorschrift in der Formulierung ja nur an Nicht-Fahrräder richtet. Sinngemaess wuerde ich es so verstehen, dass der Abstand vom ueberholten Objekt abhaengt, unabhaengig davon, was ueberholt. Letztlich musst du ja immer sicherstellen, dass du keine Verkehrsteilnehmer gefaehrdest. Begruende mal, dass du keine Gefaehrdung erzeugst wenn du mit dem Fahrrad ohne Sicherheitsabstand ueberholst. ;-) Sobald du das ruecksichtsvolle Verhalten im Verkehr vernachlaessigst, wirst du kaum Recht bekommen.
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Wenn man den kleinsten Gang oefter nutzt als den groessten, dann ist die Uebersetzung zu lang. | |
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#1549865 - 07.05.24 08:21
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: Andreas]
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Krass! Hab ich bisher immer überlesen.
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#1549868 - 07.05.24 09:01
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: Velocio]
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Hallo, Das kann man so interpretieren, dass Fahrräder bei Überholen kein Sicherheitsabstand einhalten müssen, da sich die Vorschrift in der Formulierung ja nur an Nicht-Fahrräder richtet. Was sind denn Nichtfahrräder? Die Vorschrift gilt für Kraftfahrzeuge. Das heißt, auf Eurer Trasse darfst Du mit dem Fahrrad andere Fahrräder und auch Fußgänger überholen. Den Abstand von 2,0 m kann man dort ja gar einhalten. Auch mit Pferdefuhrwerken darf man Fahrräder ohne den genannten Mindestabstand überholen. Grüße Andreas
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#1549890 - 07.05.24 13:48
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: Velocio]
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Hallo Velocio, Beiträge von dir mit fremden Texten lösche ich ab jetzt im Ganzen. Selektives Löschen ist mir bei deiner Ignoranz zuviel Aufwand.
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° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° Reisen + |
Geändert von Juergen (07.05.24 13:51) |
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#1549895 - 07.05.24 14:15
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: Andreas]
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Guter Punkt. Ich habe das eigentliche Gutachten inzwischen gelesen und nicht nur die oben von mir verlinkte Zusammenfassung. Das Gutachten ist noch vor der jüngsten StVO-Änderung entstanden, als noch keine konkreten Überholabstände existierten.
Damit erübrigen sich auch Falks Überlegungen. Eben nicht. Die Erläuterungen zu Leitlinien fordern spurtreues Fahren und ein Fahrstreifen mit Fahrradsymbolen ist auch nur ein Fahrstreifen. Ein Gemischtwarenladen mit freier Auswahl ist die StVO nicht und wenn die Überholabstände ohnehin einzuhalten sind, warum dann die Leitilinieninflation? Wäre das schnellere Fahren auf einem Fahrstreifen gegenüber dem auf einem anderen ein Überholen, dann müssten die Nutzer der rechten Spur mit stutzen, wenn es links klemmt. Der ausgesprochen fade Beigeschmack bleibt und ich fürchte, es wird erst besser, wenn der erste dadurch ausgelöste schwere Unfall vor einem Obergericht landet.
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#1549896 - 07.05.24 14:24
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: Falk]
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Hallo, Die Erläuterungen zu Leitlinien fordern spurtreues Fahren und ein Fahrstreifen mit Fahrradsymbolen ist auch nur ein Fahrstreifen. Den man laut StVO mit Fahrzeugen nur "bei Bedarf" nutzen darf. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass der Bedarf nur besteht, wenn man Gegenverkehr ausweicht, nicht aber wenn man schneller vorankommen will. warum dann die Leitilinieninflation? Damit Du glaubst, Deine Stadt würde etwas für den Radverkehr tun. Das ist dasselbe wir mit den Fahrradstraßen, die es eigentlich schon immer gab – in Form von Zeichen 260 (Kfz-Verbot). Wäre das schnellere Fahren auf einem Fahrstreifen gegenüber dem auf einem anderen ein Überholen, dann müssten die Nutzer der rechten Spur mit stutzen, wenn es links klemmt. Dies ist außerorts der Fall und damit übrigens auch auf der Autobahn. Außer, wenn sich Schlangen gebildet haben usw. usf., steht ja in § 7. Der ausgesprochen fade Beigeschmack bleibt Ja. Die sogenannten Schutzstreifen sind m.E. zu 97 % gefährlicher Unsinn. Die restlichen 3 % sind meine Hoffnung, dass sie Radfahrer anlocken und durch den größeren Radverkehrsanteil die Gefahr sinkt; zum einen, weil Radfahrer präsenter werden und zum anderen weil dadurch die eine oder andere Kraftfahrt ausbleibt. Grüße Andreas
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#1549902 - 07.05.24 15:02
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: Andreas]
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Außerdem sind sie nützlich, wenn sich der Kfz-Verkehr dahinquält; man kommt zügiger dran vorbei. Deswegen mag ich sie.
Wolfgang
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Off-topic
#1549906 - 07.05.24 15:40
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: Juergen]
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[mod]Hallo Velocio, Beiträge von dir mit fremden Texten lösche ich ab jetzt im Ganzen. Selektives Löschen ist mir bei deiner Ignoranz zuviel Aufwand.[/mod] Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) § 5 Amtliche Werke "(1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz."https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__5.htmlZudem gibt es auch noch das Zitatrecht: § 51 Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. ....... https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html
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#1549908 - 07.05.24 15:41
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: Juergen]
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abwesend
Beiträge: 1.771
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[mod]Hallo Velocio, Beiträge von dir mit fremden Texten lösche ich ab jetzt im Ganzen. Selektives Löschen ist mir bei deiner Ignoranz zuviel Aufwand.[/mod] Zusammenfassung: Radfahrer sind keine Kraftfahrer und müssen daher nicht die 1,50 Meter- bzw. 2 Meter Abstandregelung einhalten sondern lediglich einen ausreichenden Abstand.
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Off-topic
#1549912 - 07.05.24 15:58
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: Velocio]
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Hallo Velocio,
wenn Du nicht bereit bist, die Forumsregeln zu respektieren, mach doch ein eigenes Forum auf mit Deinen eigenen Regeln.
Grüße Andreas
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Off-topic
#1549914 - 07.05.24 16:07
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: Andreas]
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Beiträge: 1.771
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Das ist so wie im Straßenverkehr man kann vernünftig fahren und man kann jedes mal bevor man eine Handlung unternimmt in die StVO schauen. Und es gibt ja noch den Mars
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Off-topic
#1549930 - 07.05.24 18:58
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: Andreas]
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Beiträge: 7.797
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warum dann die Leitilinieninflation? Damit Du glaubst, Deine Stadt würde etwas für den Radverkehr tun. Das ist dasselbe wir mit den Fahrradstraßen, die es eigentlich schon immer gab – in Form von Zeichen 260 (Kfz-Verbot). Da dürfte was dran sein, ich erlebe bzw. empfinde unsere städtische Verkehrsplanung ähnlich. Keine kommunale Verkehrsplanung kann es sich heute noch leisten, rigorose Auto-Verkehrspolitik zu machen, so wie es jahrzehntelang üblich war. Viele Kommunen möchten das aber gern, weil der politische Druck aus der noblen Kaufmannschaft groß ist, oft auch der Einfluss durch Vertreter mehrheitlich gewählter Parteien. Daher müssen Feigenblatt-Projekte her, die sowas wie ein fahrradfreundliche Verkehrspolitik suggerieren. Unsere aktuell in Planung befindliche neue innerstädtische Mobilitätskonzeption steht unter dem offiziellen Motto: "Rad und ÖPNV stärken, ohne das Auto zu verteufeln". Ich fürchte, der Gehörnte stößt im Ratskeller bereits mit den Kraftfahrbefürwortern an. Bernd
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Mit Fahrrädern? So mit selber treten? Wo ist denn da der Sinn? (Heinz Erhardt im Film “Immer diese Radler”) | |
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Off-topic
#1549981 - 08.05.24 11:44
Re: Schutzstreifen für Fahrräder
[Re: BeBor]
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abwesend
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Keine kommunale Verkehrsplanung kann es sich heute noch leisten, rigorose Auto-Verkehrspolitik zu machen, so wie es jahrzehntelang üblich war. Viele Kommunen möchten das aber gern, weil der politische Druck aus der noblen Kaufmannschaft groß ist, oft auch der Einfluss durch Vertreter mehrheitlich gewählter Parteien. Daher müssen Feigenblatt-Projekte her, die sowas wie ein fahrradfreundliche Verkehrspolitik suggerieren. Unsere aktuell in Planung befindliche neue innerstädtische Mobilitätskonzeption steht unter dem offiziellen Motto: "Rad und ÖPNV stärken, ohne das Auto zu verteufeln". Ich fürchte, der Gehörnte stößt im Ratskeller bereits mit den Kraftfahrbefürwortern an. Dem würde ich weitgehend zustimmen, zumindest in der Grundtendenz. Der Spruch erinnert mich an FDP-Wahlparolen auf Plakaten (früherer Wahlkämpfe, aktuelle habe ich noch nicht studiert). Ich sehe aber auch mittlerweile auch ernstzunehmende Entwicklungen, an denen man eine Radinfrastrukturstrategie erkennen kann, zumindest hier in Baden-Württemberg. Zuweilen habe ich das Gefühl, es betrifft mehr außerörtliche Projekte als innerstädtische. Es fällt da wohl auch leichter, mal 2 Mio. für Radler zu investieren und parallel 10 Mio. für den Autofahrer, ohne dass sich beide ins Gehege geraten. In der Stadt geht es ja oft ums Entweder-Oder, weil der Platz für beides fehlt. [/zitat] warum dann die Leitilinieninflation? Damit Du glaubst, Deine Stadt würde etwas für den Radverkehr tun. Das ist dasselbe wir mit den Fahrradstraßen, die es eigentlich schon immer gab – in Form von Zeichen 260 (Kfz-Verbot). Da dürfte was dran sein, ich erlebe bzw. empfinde unsere städtische Verkehrsplanung ähnlich. ... Daher müssen Feigenblatt-Projekte her, die sowas wie ein fahrradfreundliche Verkehrspolitik suggerieren. Da in ich schon aus o.a. Gründen nicht ganz dabei. Die Entwicklung von Fahrradstraßen hat einen Schwung bekommen, teils auch mit baulich neuen Strecken, angeführt hier die Stadt Stuttgart und Umgebung. Eine Innerstädtische Fahrradstraße erinnert mehr an einen ausgeweiteten "shared space", wo priviligiertes Radeln kaum möglich ist. Anders sieht es bei einer außerstädtischen Fahrradstraße aus, die Stuttgat mit Böblingen auf ca. 8 km verbindet. Da wurde eine umfassend neugstaltete, gut fahrbare Fahrradstraße eingerichtet, wenngleich auch wieder Autofahrer, die als Hundeausführer usw. unterwegs sind, davon profitieren. Auch die eine neue Bedarfsbeleuchtung dm Wald ist teil dieses Neubaus geworden. Ich selber hätte zwar aus Kostengründen einen Radstreifenausbau an einer bestehenden Ausweichstrecke zur Autobahn kostengünstiger und zu Lasten des Raums für Autofahrer gewählt (ggf. bei Sperrung für Autos generell) vorgezogen, aber das hätte dann weit weniger Akzeptanz erzeugt - nicht nur seitens der Autofahrer, sondern auch der Radfahrer. Insofern muss man die Dinge schon etwas differenziert betrachten. Ich fürchte allerdings, dass haushälterische Grenzen in Zukunft die positiven Ansätze wieder eindämmen werden, insbesondere einen rundum strategischen Umbau von Städten.
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Liebe Grüße! Ciao! Salut! Saludos! Greetings! Matthias Pedalgeist - Panorama für Radreisen, Landeskunde, Wegepoesie, offene Ohren & Begegnungen | |
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