Hallo zusammen,
habe einen Flug mit der BA nach Indien gebucht.
Auf dem Hinflug muß ich das Rad anmelden und 50 € Aufpreis löhnen - Auf dem Rückflug als normales Gepäckstück aufgeben. Wie kann das sein?
Welchen Unterschied macht es für die Fluggesellschaft einen Karton mit irgendwas zu transportieren oder einen Karton mit einem Fahrrad?
Grüße
uli
Hallo Uli,
ist es ein Direktflug? Bin mal mit BA von Düsseldorf via London nach Vancouver und dann weiter nach Kamloops (Kanada) geflogen und zurück. Beim Hinflug mußte ich von DUS nach London 50 Euro für die Mitnahme des Radkoffers bezahlen. Der Rest war kostenlos, auch das Reststück von London nach DUS.
Ob es einen "Unterschied macht " ist irrelevant, die Fluggesellschaften sind in ihrer Preisgestaltung vollkommen frei. Bsp.: Auch ein Kind beansprucht einen Sitzplatz und fliegt trotzdem oft billiger mit. Wichtig ist nur, dass irgendwo in den Vertragsunterlagen incl. AGB vorher darauf hingewiesen werden muß. Ein Hinweis wie "es können weitere Kosten oder Gebühren anfallen" reicht aber schon aus...
Ich habe seit über einem Jahr einen Rechtsstreit mit Air France, habe sogar Rechtsschutz von der Versicherung bekommen für die RA-Beratung und für eine Klage - aber meine RAin hat irgendwie angesichts des geringen Streitwertes das Interesse verloren...
Meine Erfahrung: letztlich ist das alles irgendwie auch eine Glücksache. Zweimal bin ich mit AF in die USA geflogen und habe nichts extra bezahlt, beim drittenmal auf dem Rückflug 90 Dollar. In diesem Jahr bin ich mit Air India geflogen und habe nichts bezahlt, obwohl mir vorher tel. die Auskunft gegeben wurde, dass möglicherweise Gebühren bis zu 120 Dolar anfallen könnten.
Gruss Juergen