"Freitag, 18. November 2005
Radfahrer trägt die Schuld
Lampe am Körper reicht nicht
Eine Lampe am Körper reicht nicht als Fahrradbeleuchtung aus. Kommt es zu einem Unfall, kann es für den Radfahrer teuer werden. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt weist die ARAG Versicherungen hin.
Fahrradbeleuchtung muss laut den gesetzlichen Regeln grundsätzlich am Fahrrad angebracht sein. Im konkreten Fall hatte eine Autofahrerin Radfahrer überholt, die ihre Beleuchtung am Körper angebracht hatten. Bei dem Manöver kam das Auto ins Schleudern und stieß mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen. Die Radfahrer bekamen das überwiegende Verschulden aufgebrummt, da ihre Fahrräder nicht korrekt beleuchtet waren (AZ: 24 U 201/03)."
Quelle:
http://n-tv.de/603393.html