Hallo,
ja, den Eindruck der Inkompetenz hatte ich auch, als ich bei der Hotline angerufen hatte und die Dame, die doch eigentlich mit Gepäckbestimmungen vertraut sein sollte, erst ihre Vorgesetzte um Rat fragen musste.
Dort war übrigens nach einigem Hin und Her die Aussage eindeutig so (siehe auch z. B. Ulis Antwort):
Flüge innerhalb Deutschlands und zu europäischen Zielen werden nach dem
Weight Concept abgerechnet. Hier kann man zwar bis 20 kg frei mitnehmen, Fahrräder werden aber ausgenommen und müssen pro Flug mit 40 Euro, hin und zurück also mit 80 Euro bezahlt werden.
Flüge zu anderen internationalen Zielen werden nach dem
Piece Concept behandelt. Hier können, je nach Ziel, zwei Gepäckstücke á 23 kg oder 32 kg mitgenommen werden, wobei eines eben auch ein Fahrrad sein kann.
Bei Euch müsste geklärt werden, ob Ihr den Flug durchgehend bei Lufthansa gebucht habt und Air New Zealand nur als Kooperationspartner aufgetreten ist, oder ob Ihr zwei unabhängige Flüge hattet. In ersterem Fall solltet Ihr nicht zahlen müssen, da es sich ja um einen Flug handelt, der nach dem
Piece Concept abgerechnet wird und hier sollte es egal sein, welches Code Sharing gewählt wird (also welche Partnergesellschaft eine Lufthansa-Flugnummer übernimmt). Hat Euer Reisebüro allerdings unabhängige Flüge gebucht, so müsst Ihr wohl wirklich 80 Euro für den Flug nach und von London investieren.
Ich würde mich direkt an Lufthansa wenden, wenn Ihr z. B. mit Euren Ticket nachweisen könnt, das Ihr durchgehend einen Lufthansa-Flug (also eine Serie von Flügen mit Lufthansa-Flugnummern) hattet.
Herzliche Grüße,
Arnulf - der inzwischen ein wenig mehr Ahnung zu diesem Thema hat
