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#768690 - 02.11.11 14:05 Bahnunfall
bamberg
Mitglied
Themenersteller
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Beiträge: 3
Hallo,Bahnnutzer!
Meine Frau hat sich bleibende Schäden am Knie , Menisken und Bändern zugezogen, weil ein Triebwagen des Typs LT 612 überbreite Übergänge von Bahnsteig zum Zug und extrem hohe Stufen hatte, ist sie beim Einsteigen mit ihrem Fahrrad in Bamberg zwischen Zug und Bahnsteig bis auf die Gleise gestürzt.
Die Bahn lehnt die Haftung ab, obwohl schon mehrere Unfälle bei diesem Zugtyp aktenkundig sind.
Wer hat entsprechende Erfahrung, Tips, Gerichtsurteile oder ähnlich???
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#768694 - 02.11.11 14:25 Re: Bahnunfall [Re: bamberg]
vgXhc
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
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Beiträge: 2.368
In Antwort auf: bamberg

Wer hat entsprechende Erfahrung, Tips, Gerichtsurteile oder ähnlich???

Vermutlich ein Rechtsanwalt.

Schönen Gruß und Genesungswünsche an deine Frau,
Harald.
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#768711 - 02.11.11 14:46 Re: Bahnunfall [Re: bamberg]
19matthias75
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
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Beiträge: 3.389
Falls du im ADFC bist, kannst du Rechtschutz bekommen.
Nur Bargeld ist richtiges Geld und FREIHEIT!
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#768719 - 02.11.11 14:58 Re: Bahnunfall [Re: bamberg]
birdy1986
Mitglied
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Beiträge: 1.029
Hallo,

Mich würde interessieren, warum die Bahn an dem Unfall schuld ist. Hat sich der Zug in Bewegung gesetzt? Oder geht es einfach nur darum für einen kleinen menschlichen Fehler jemand anderes in Verantwortung zu ziehen?

Mit besten Genesungswünschen,
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#768722 - 02.11.11 15:04 Re: Bahnunfall [Re: birdy1986]
JaH
Mitglied
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Beiträge: 14.697
Es geht um die im gebräuchlichen Sinne, sichere Benutzung einer durch die Bahn betriebenen technischen Einrichtung.

Die Preisfrage lautet, hat wer ne Ahnung welcher Fachanwalt für solche Fälle die richtige Erfahrung mitbringt?
Dif-tor heh smusma! \\//_ - Lebe lang und in Frieden. Und für Radfahrer: Radel weit und ohne Platten.
In dem Sinne meint Jochen: Das Leben ist hart. Mit und ohne Oberlippenbart.
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#768729 - 02.11.11 15:14 Re: Bahnunfall [Re: JaH]
birdy1986
Mitglied
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Beiträge: 1.029
Zitat:
Es geht um die im gebräuchlichen Sinne, sichere Benutzung einer durch die Bahn betriebenen technischen Einrichtung.


Kennst Du den Fall? Ich finde es macht einen deutlichen Unterschied, ob sich der Triebwagen/Zug unvorhergesehen in Bewegung gesetzt hat, der Bahnsteig Beschädigungen hatte... etc. oder eben nicht.
Man kann sich überall verletzen, auch beim Einsteigen in Pkws, Taxis, Busse. Und manchmal eben auch, obwohl alle technischen Vorschriften erfüllt sind. Ohne Infos kann man den Fall nicht beurteilen.
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#768730 - 02.11.11 15:14 Re: Bahnunfall [Re: JaH]
HyS
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 14.163
Wird dann wahrscheinlich ein paar weitere Zugverbindungen mit Radmitnahme kosten, da zu gefährlich und auf die Schnelle keine Ersatzwagenmaterial vorhanden.
*****************
Freundliche Grüße
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#768739 - 02.11.11 15:31 Re: Bahnunfall [Re: bamberg]
haggi
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 187
Hallo Bamberg,

erst einmal um jedes Mißverständnis auszuschließen: Was deiner Frau passiert ist tut mir leid und ich wünsche auf diesem Wege gute Besserung.

Einen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen die Bahn hat sie dann, wenn die Bahn eine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Dies ist immer Frage des Einzelfalls und um das vorliegend zu beantworten, reichen die Informationen nicht aus.

Insofern ist es auch immer riskant sich auf andere Gerichtsurteile zu berufen. Gleichwohl habe ich mal recherchiert. Festzustellen war zunächst, dass recht wenige Gerichtsurteile zu diesem Thema überhaupt veröffentlicht sind. Das mag damit zusammenhängen, dass 1. klare Fälle ohnehin ohne Gerichte reguliert werden und 2. Fälle in denen Obergerichte der Bahn andeuten, dass sie haftpflichtig sein könnte, die Bahn sich dann auch veranlasst sieht mit den Geschädigten großzügige Gerichtsvergleiche zu schließen, damit es gerade nicht zu Urteilen kommt, die dann veröffentlicht werden.

Ein veröffentlichtes Urteil zu einem ähnlichen Fall gibt es. Es ist allerdings nicht in deinem Sinne. In den Leitsätzen heißt es auszugsweise und sinngemäß wie folgt:

Die Art und Weise des Ein- und Aussteigens in und aus Eisenbahnwagen ist fast jedem Menschen vertraut. Daher kann das Aussteigen aus einem haltenden Zug nur noch ausnahmsweise eine Gefahr darstellen. Zwar ist dies, etwa für altere oder behinderte Menschen, unter Umständen dann der Fall, wenn der Abstand zwischen dem unteren Trittbrett und dem Bahnsteig außergewöhnlich groß ist. Dieser Umstand ist aber unter normalen Umständen für jeden bei nur geringster Aufmerksamkeit zu erkennen und verliert damit seine Gefährlichkeit.(Landgericht Koblenz, Urteil vom 3.11.1989, AZ:9 O 128/89).

Herzliche Grüße aus Bielefeld
Henning
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Off-topic #768740 - 02.11.11 15:34 Re: Bahnunfall [Re: JaH]
haggi
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 187
Es gibt ja inzwischen Fachanwälte für fast alle Lebenslagen und jeder Anwalt ist befugt bis zu drei Fachanwaltsbezeichnungen zu führen. Aber Gott sei Dank gibt es noch keinen Fachanwalt für Bahnunfälle :-)

Henning
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#768741 - 02.11.11 15:34 Re: Bahnunfall [Re: birdy1986]
Uli
Moderator
abwesend abwesend
Beiträge: 14.899
Zitat:
Ohne Infos kann man den Fall nicht beurteilen.

Die Frage war nicht, ob jemand von uns den Fall bewerten kann, sondern ob jemand Infos zu ähnlichen Fällen hat.

Ich weiss zwar von ähnlichen Fällen, habe aber keine Ahnung, ob es da anschliessend Entscheidungen zur Haftungsfrage gab.

Gruß
Uli
"Too much smoke, too much gas. Too little green and it's goin' bad!". "So sad", Canned Heat, 1970

Dear Mr. Putin, let’s speed up to the part where you kill yourself in a bunker.
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#768769 - 02.11.11 16:30 Re: Bahnunfall [Re: Uli]
ThoBerg
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 276
In Antwort auf: Uli
Zitat:
Ohne Infos kann man den Fall nicht beurteilen.

Die Frage war nicht, ob jemand von uns den Fall bewerten kann, sondern ob jemand Infos zu ähnlichen Fällen hat.

Ob andere Fälle ähnlich sind kann man aber ohne weitere Infos nicht beurteilen.

Die erwähnten "extrem hohe[n] Stufen" werden vermutlich kein Problem sein. Ich kann mir zumindest nicht vorstellen, dass die Bahn Waggons einsetzt, deren Eingänge bei (sicherlich täglich vorkommenden) Ausrutschern zu erfolgreichen Schadensersatzforderungen führen. Bliebe der Abstand zum Bahnsteig: Wenn das kein Uraltbahnsteig ist oder der Zug nicht an einer falschen Stelle hielt oder ein Schaffner keine falsche Anweisung gegeben hat, dürfte auch da die jahrelange Praxis darauf hindeuten, dass die Bahn bei Unfällen aus dem Schneider ist.
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#768772 - 02.11.11 16:38 Re: Bahnunfall [Re: ThoBerg]
Uli
Moderator
abwesend abwesend
Beiträge: 14.899
Zitat:
Ob andere Fälle ähnlich sind kann man aber ohne weitere Infos nicht beurteilen.

Das sehe ich anders. Die Frage ist eindeutig: Hat jemand Infos zu Unfällen, die aufgrund zu hoher Stufen im Einstieg eines Wagens oder zu großem Abstand zwischen Wagen und Bahnsteig verursacht wurden? Ich teile deine Einschätzung, dass nur der zweite Punkt relevant ist. Hier im Dorf gab es solche Fälle, nachdem neues Wagenmaterial eingesetzt wurde. Die Bahnbetreiber begegneten diesen mit Durchsagen in den Zügen ("Achten Sie auf den Abstand ... .") und/oder Einbau von automatisch ausfahrenden "Übergängen".
Gruß
Uli
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#768784 - 02.11.11 17:00 Re: Bahnunfall [Re: birdy1986]
JaH
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 14.697
In Antwort auf: Holger2003
Kennst Du den Fall?

Ich bin dreisterweise einfach mal von den gegebenen Informationen im Startbeitrag ausgegangen.
Zitat:
weil ein Triebwagen des Typs LT 612 überbreite Übergänge von Bahnsteig zum Zug und extrem hohe Stufen hatte,

Wie "es" nun genau war, ist dabei total belanglos, wenn man das Anliegen des Fragenden betrachtet.

Das man das natürlich auch anders betrachten kann, ist mir klar. Ich kenne solche Probleme aber durchaus auch aus eigener Erfahrung. Bin schon oft genug mit beladenem Rad grenzwärtig in Züge geklettert oder habe versucht sie unfallfrei wieder zu verlassen.
Einmal pfiff ne überhaupt nicht witzige Zugbegleiterin das Schließen der Türen aus, während sie in meine Richtung schaute - pfff.... kam die Druckluft angesaust - und ich stand mit untergeklemmter Gazelle halt noch halb draussen und halb drinnen und versuchte mich durch die abartig enge Tür zu zwängen, inklusive der zwei Stufen aufwärts. War toll von der Tür dann eingeklemmt zu werden ...

Ich meine ab und an wird in Zügen - in München nicht auf bei der S-Bahn an einem Bahnhof?? - die Warnung ausgerufen, dass man eben wegen größerem/unüblichem und gefährlichem Abstand zur Bahnsteigkante bitte besonders aufpassen soll. Das Problem gibt es also durchaus.

Es geht hier aber wohl nun um die Haftungsfrage und die wird wohl gerichtlich zu klären sein.

PS: Sehe gerade, die übrigen Antworten haben ja eigentlich alles schon auf den Punkt gebracht.
Dif-tor heh smusma! \\//_ - Lebe lang und in Frieden. Und für Radfahrer: Radel weit und ohne Platten.
In dem Sinne meint Jochen: Das Leben ist hart. Mit und ohne Oberlippenbart.

Geändert von JaH (02.11.11 17:03)
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#768786 - 02.11.11 17:05 Re: Bahnunfall [Re: Uli]
ThoBerg
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 276
In Antwort auf: Uli
Zitat:
Ob andere Fälle ähnlich sind kann man aber ohne weitere Infos nicht beurteilen.

Das sehe ich anders. Die Frage ist eindeutig: Hat jemand Infos zu Unfällen, die aufgrund zu hoher Stufen im Einstieg eines Wagens oder zu großem Abstand zwischen Wagen und Bahnsteig verursacht wurden?

Ob der Abstand "zu groß" war, sprich: eine Vorschrift verletzt, wissen wir doch gar nicht. Das wäre eben eine Info, die man erst einmal benötigt, um eine Ähnlichkeit von Fällen erkennen zu können. Geschädigte stellen es natürlich erst einmal so dar, als wenn alles zu hoch, zu breit, zu gefährlich war, aber da dies hier nicht mit präziseren Angaben unterfüttert war, wäre ich jetzt nicht in der Lage, mir Fälle mit (relevanter) Ähnlichkeit vorzustellen.
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#768788 - 02.11.11 17:09 Re: Bahnunfall [Re: ThoBerg]
Rennrädle
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 8.000
Offensichtlich war der Abstand schon relativ groß, denn ansonsten wäre die Frau nicht zwischen Bahnsteig und Zug nach unten gefallen, oder seh ich das falsch?

Gruß Rennrädle
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#768803 - 02.11.11 17:43 Re: Bahnunfall [Re: Rennrädle]
ThoBerg
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 276
In Antwort auf: Rennrädle
Offensichtlich war der Abstand schon relativ groß, denn ansonsten wäre die Frau nicht zwischen Bahnsteig und Zug nach unten gefallen, oder seh ich das falsch?

Relativ groß bestimmt, aber zu groß? Ich will nicht sagen, dass er nicht zu groß war, sondern meine nur, dass ich angesichts der vorhandenen Informationen nichts bestimmtes sagen könnte.

Meines Erachtens ist bei den LT 612ern das generelle Problem, dass die unterste Stufe für die meisten Bahnsteige zu niedrig ist. Wenn man jede Stufe betreten will, muss man vom Bahnsteig zunächst erst nach unten steigen und dann wieder nach oben in den Zug. Die meisten Fahrgäste überspringen daher die erste Stufe und dafür muss man dann einen großen Schritt tun. Möglicherweise hat die Frau des Beschwerdeführers solch einen großen Schritt gewagt, der mit Rad unterm Arm leicht zu klein ausfallen kann.
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#768806 - 02.11.11 17:49 Re: Bahnunfall [Re: bamberg]
Sigurd
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 300
hallo, wenn ich das richtig sehe geht es um Ein- Aussteigen mit dem Rad?!.Die Bahn setzt anscheinend bei den alten Wagen umgebaute Abteile ( Früher bistro o.ähnl.) als Radtransportabteil ein. Diese Wagen habe sehr hohe und viele Stufen, evetuell in der Mitte auch noch eine Stange ( damit man mit Taschen nicht durchkommt ) Mir selber ist es auf alten bahnhöfen bei denen noch die tiefen bahnsteige vorhanden waren, das ich kaum Ein-austeigen konnte. Auch ist bei diesen bahnsteigen eine große LÜCKE zwischen dem Zug und bahnsteig. Wie sollen ältere leute den einstieg mit rad schaffen? sich ob diese Einstiege rechtmäßig sind. In Deutschland ist sonst Alles geregelt, in meiner Firma darf nicht mal eine kante überstehen.
Sigurd
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#768808 - 02.11.11 17:57 Re: Bahnunfall [Re: bamberg]
Mirko-DE
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
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Beiträge: 756
Die Baureihe 612 (verkehrt auch zwischen Mainz und Saarbrücken) finde ich generell für Radfahrer schrecklich. Wenn ich mit meiner Freundin unterwegs bin ist es ihr absolut unmöglich ihr Rad den steilen und schmalen Gang mit den hohen Stufen hoch- der runter zu wuchten...
Liebe Grüße

Mirko
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#768817 - 02.11.11 18:28 Re: Bahnunfall [Re: Mirko-DE]
19matthias75
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
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Beiträge: 3.389
Ich finde die Zustiegsbereiche der Modus-Wagen schlechtesten, auch ohne Fahrrad.
Die Stufen sind sehr schmal (knapp halbe Schuhlänge (ich hab ca. 43/44)) und
extrem hohe Stufenhöhe. Dazu kommt noch ein nicht unergebliche Höhe zur
Bahnsteigoberkante. Insbesonder beim hinabsteigen ist das schwieriger als hinaufsteigen.
Nur Bargeld ist richtiges Geld und FREIHEIT!
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#768820 - 02.11.11 18:33 Re: Bahnunfall [Re: bamberg]
Gegenwind
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 468
Unterwegs in Deutschland

Hallo,
erstmal gute Besserung an Deine Frau.
Mir stellt sich da aber die Frage, ob man die Bahn nicht dahingehend festnageln könnte, dass sie besonders schwierige bzw. von der Norm abweichende Situationen an Bahnhöfen - so die deutlich abwichende Bahnsteighöhe oder der Abstand Zug/Bahnsteigkante VOR öffenen der Türen per Durchsage bekannt gibt bzw. darauf hinweist?
Ich fahre täglich mit der S-Bahn, derzeit verkehren auf meiner Strecke Fahrzeuge der Baureihe 422 . Da hier in Westdeutschland, spezieller NRW, vieles marode ist, so wird beispielsweise In Mülheim an der Ruhr Hbf per Lautsprecherdurchsage vor öffnen der Türen darauf hingewiesen, dass man auf den Abstand zwischen Zug und Bahnsteigkante achten soll. Offensichtlich hat es hier schon mal Probleme gegeben. An keinem anderen Bahnhof an meiner tägliche Strecke wird sonst darauf hingweisen.
Vielleicht kann man ja dort versuchen anzusetzen - mit dem Rad komplett zwischen Zug und Bahnsteig hört sich schon mal nicht "normal" an.
Viele Grüße
Stefan
Nicht immer online... auch mal offline
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Off-topic #768845 - 02.11.11 19:13 Re: Bahnunfall [Re: Gegenwind]
JaH
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 14.697
In Antwort auf: Gegenwind
spezieller NRW, vieles marode ist, so wird beispielsweise In Mülheim an der Ruhr Hbf per Lautsprecherdurchsage vor öffnen der Türen darauf hingewiesen, dass man auf den Abstand zwischen Zug und Bahnsteigkante achten soll.

Mülheim ist speziell, aber kein Fall von marode. Der Bahnhof liegt IN einer Kurve. Bedingt durch die Überhöhung der Gleise (Physik .. Kurvenfahrt, Fliehkräfte, Schrägstellen des Gleiskörpers zur Kompensation) stehen besonders an den weiter innen (Innenkurve) liegenden Bahnsteigen die Züge geneigt. Hierdurch und durch die Kurve an sich, entsteht ein zwangsläufig größerer Spalt von Zugtür zur Bahnsteigkante.
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Off-topic #768877 - 02.11.11 20:35 Re: Bahnunfall [Re: Gegenwind]
19matthias75
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 3.389
Die automatische Ansage "...bitte achten Sie auf den Abstand zwischen Zug und Bahnsteigkante...." ist Standard bei der VIAS (Odenwaldbahn).
Meistens übertrieben, aber besonders für Darmstadt Nordbahnhof sehr sehr sehr wichtig (hier sind schon des öfteren Teile der Bahnsteigkante weggebrochen. Leider lässt eine richtige Sanierung noch auf sich warten.
Nur Bargeld ist richtiges Geld und FREIHEIT!
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#768920 - 03.11.11 00:15 Re: Bahnunfall [Re: Uli]
birdy1986
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 1.029
Zitat:
Die Frage war nicht, ob jemand von uns den Fall bewerten kann, sondern ob jemand Infos zu ähnlichen Fällen hat.

Für mich gibt es zwei verschiedene Fälle:
a) die Bahn hat konkret die Vorschriften verletzt
b) der Unfall ist aus anderweitigen Gründen enstanden.

Um welchen der beiden Fälle es sich handelt kann ich nicht beantworten. Wie soll man da Infos zu ähnlichen Fällen geben?
Zitat:
Die Frage ist eindeutig: Hat jemand Infos zu Unfällen, die aufgrund zu hoher Stufen im Einstieg eines Wagens oder zu großem Abstand zwischen Wagen und Bahnsteig verursacht wurden?
Woher weist Du, dass der Abstand "zu" groß und die Stufen "zu" hoch sind? Ohne Spekulation?

Dass die Bahn mit einem eingesetzen Triebwagen aufgrund der Treppe permanent gegen die Vorschriften verstößt halte ich für unwahrscheinlich. Aber aufgrund gewisser Unregelmäßigkeiten, z.B Bahnsteigabbröckelungen an den mir bekannten Bahnsteigen ist es lokal nicht auszuschließen....aber der konkrete Verstoß gegen Vorschriften seitens der Bahn ist bislang in diesem Fall reine Spekulation, oder ich habe es überlesen.

von daher an den Fragesteller:
Zitat:
Tips

Erst einmal festellen, ob die Bahn einen konkreten Fehler begangen hat.

In jeden Fall Gute Besserung!

Viele Grüße,
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#768959 - 03.11.11 08:57 Re: Bahnunfall [Re: birdy1986]
Uli
Moderator
abwesend abwesend
Beiträge: 14.899
Zitat:
Für mich gibt es zwei verschiedene Fälle:
a) die Bahn hat konkret die Vorschriften verletzt
b) der Unfall ist aus anderweitigen Gründen enstanden.

Du / Ihr seid schon einen Schritt zu weit. Für den TO ist es schon interessant zu wissen, ob es einen ähnlichen Unfall - Sturz zwischen Zug und Bahnsteig - gegeben hat und wie da die Haftungsfrage war.
Gruß
Uli
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#768972 - 03.11.11 10:09 Re: Bahnunfall [Re: bamberg]
Falk
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 34.232
Zitat:
Die Bahn lehnt die Haftung ab, obwohl schon mehrere Unfälle bei diesem Zugtyp aktenkundig sind.

Kein Wunder, die Wagen sind abgenommen und zugelassen, die Infrastruktur auch. Zudem sind die Stufen weder besonders hoch noch ist der Abstand zwischen Wagen und Bahnsteig außergewöhnlich breit. Für den sicheren Betrieb ist ein gewisser Abstand zwischen Fahrzeug und ortsfesten Anlagen erforderlich. Liegt der Bahnsteig im Bogen, und wenn ja, im Innen- oder Außenbogen? Bögen, die mit höherer Geschwindigkeit befahren werden können, benötigen eine Überhöhung. Ein Bahnsteig an solchen Stellen ist immer nur ein Kompromiss. Das einzige Mittel dagegen wäre, an dieser Stelle keinen Bahnsteig einzurichten. Die Konsequenzen kannst Du Dir vorstellen. Im Innenbogen wird die Lücke zwischen Fahrzeug und Bahnsteig größer, im Außenbogen die Höhe bis zum ersten Tritt. Eine Pflichtverletzung von Infrastrukturbetreiber oder Verkehrsunternehmen ist beides nicht. Das Einzige, was überhaupt ein Angriffspunkt wäre, ist die Bahnsteighöhe. Allerdings betreffen die Regelwerte nur Neubauten. Im Bestand dürfen Bahnsteigkanten sehr viel niedriger sein. In einem solchen Fall ist allerdings das Hineingeraten zwischen Fahrzeug und Bahnsteigkante nicht weiter gefährlich, da schonmal keine Einklemmgefahr besteht.
Gerade auf älteren Bahnsteigen gibt es Übergänge, für die die Kanten abgesenkt sind. Kommen die Einstiege gerade an dieser Stelle zum stehen, ist das zwar unschön, aber auch kaum zu vermeiden. Ist das so passiert?
Ohne Vergleichsfoto ist alles nur Spekulation. Ich vermute aber, dass sich ohne nachzuweisende Pflichtverletzung keine Haftung durchsetzen lässt. Es an den Fahrzeugen festzumachen halte ich für zwecklos. die Einstiegsverhältnisse sind im Übrigen bei den 612ern deutlich besser als bei den meisten klassischen Reisezugwagen. Um einen »Bahnunfall« draus zu machen, hätte ein Fahrzeug in Bewegung sein müssen.
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#768974 - 03.11.11 10:19 Re: Bahnunfall [Re: Falk]
JaH
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 14.697
Falk, es gibt aber auch Kombinationen von normal gebauten Bahnsteigen mit Zugtüren, wo im Türbereich wirklich ein so deutlicher Abstand besteht, dass man wirklich einen konsequent langen Schritt machen muss und wo man sonst unangenehmst ins Leere tritt!

Die Einwendung von Renata war schon gut erkannt, es muss schon einiges an Platz gewesen sein, dass die Frau so bis aufs Gleis hinunterfallen konnte.
Ich hab solche Züge mit großer Leere beim Einsteigen auch schon erlebt, jedoch keine Ahnung um was für Baureihen es sich handelte.
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#768976 - 03.11.11 10:34 Re: Bahnunfall [Re: JaH]
Falk
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 34.232
Deswegen doch mein Einwand mit Innen- und Außenbogen. Die Einstiege am Kurzkuppelende der 512er liegen am Wagenende, so, wie das seit der Erfindung der Drehgestellwagen mit Mittelgang üblich und auch sinnvoll ist.
Vergleiche mit S-und U-Bahn-Betrieben mit eigenem Netz sind hier nicht sinnvoll. Dort lässt sich der Abstand zwischen Wagen und Bahnsteig zwar verringern, aber nur unter Verzicht auf freizügigen Fahrzeugeinsatz. Im Fernbahnnetz ist es einfach nicht machbar.
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#768977 - 03.11.11 10:39 Re: Bahnunfall [Re: Falk]
JaH
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 14.697
In Antwort auf: falk
Deswegen doch mein Einwand mit Innen- und Außenbogen.

Ne, ich habe solche "Löcher" auch an absolut geraden Bahnsteigen erlebt.
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#768985 - 03.11.11 11:11 Re: Bahnunfall [Re: haggi]
Tandemfahren
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 887
Auch von mir beste Genesungswünsche!

Mir ist nicht ganz klar, wieso es in dem genannten Urteil des LG Koblenz (und der Diskussion hier) nur um eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht geht. Schließlich gibt es doch noch das gute alte Haftpflichtgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/haftpflg/BJNR002070871.html Sofern ein Einsteigeunfall als Unfall "bei dem Betrieb" einer Schienenbahn eingestuft wird, haftet die Bahn automatisch kraft Betriebsgefahr, ähnlich wie Kfz-Halter nach dem StVG. Dort wird der Terminus "bei dem Betrieb" übrigens recht weit verstanden. Das Einzige, womit die Bahn aus der Haftung rauskommen kann, ist ein Mitverschulden, das im Prinzip auch bis zu 100% gehen kann. An der Stelle braucht man dann aber wirklich genaue Informationen zum Sachverhalt.

Gruß

Johannes
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#769035 - 03.11.11 14:45 Re: Bahnunfall [Re: Tandemfahren]
haggi
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 187
Hallo Johannes,

du hast hinsichtlich der Anspruchsgrundlage § 1 Haftpflichtgesetz recht.

Zunächst wird geprüft, ob eine Verkehrssicherungspflicht verletzt wurde (Einzelfall/Diskussion ;-). Wird eine Versicherungspflicht verletzt wird zusätzlich geprüft, ob ein anspruchsminderndes oder anspruchsausschließendes Mitverschulden vorliegt (§ 4 HaftpflichtG, § 254 BGB).

Liegt keine Verkehrssicherungspflichtverletzung vor, kommt (wie du zurecht sagst) immer noch eine Haftung wegen der Betriebsgefahr in Betracht. Auch hier wird dann wieder Mitverschulden berücksichtigt.

Ich hatte das in meinem ersten Beitrag nicht so detailliert dargestellt, weil es bei einem stehenden Zug letztlich nur auf die Verkehrssicherungspflichtverletzung ankommen wird. Siehe dazu OLG Düsseldorf , Urteil v. 6.9.2006, AZ 19 U 10/06. Sinngemäß und auszugsweise: ...bei einem stehenden Zug wird die Betriebsgefahr bedeutungslos.

Herzliche Grüße
Henning
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