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#85018 - 21.04.04 21:44
Zelten in Deutschland
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Moin,
wie sieht es mit dem wilden Zelten in Deutschland aus, ist das ein Problem?
Gruß, Andreas R
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#85045 - 22.04.04 06:38
Re: Zelten in Deutschland
[Re: Andreas]
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Anonym
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Laesst sich so pauschal nicht beantwortet. In einer Baumschule bestimmt, tief versteckt im Wald wohl kaum.
Also hier im Sueden der Republik, heisst es sich ein abgelegenes Plaetzchen suchen, und sich nicht vom Foerster erwischen lassen.
Bin regelmaessig draussen und hatte noch nie Probleme. Ein "ja den Muell nehme ich natuerlich wieder mit und ich bin spaetestens 9 Uhr wieder weg, sollte im Zweifelsfalle Wunder wirken"
L.
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#85052 - 22.04.04 07:24
Re: Zelten in Deutschland
[Re: Andreas]
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Moin moin Andreas gib mal Suchergebnisse Wildzelten ein da wirst du einiges an Infos bekommen. Sorry Uli
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Off-topic
#85063 - 22.04.04 08:03
Re: Zelten in Deutschland
[Re: José María]
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Moderator
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Hi Jose! Kein Problem, ganz im Gegenteil. Gruss Uli
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"Too much smoke, too much gas. Too little green and it's goin' bad!". "So sad", Canned Heat, 1970
Dear Mr. Putin, let’s speed up to the part where you kill yourself in a bunker. | |
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#85107 - 22.04.04 10:47
Re: Zelten in Deutschland
[Re: Andreas]
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Hallo,
schön versteckt und vor allem OHNE FEUER hatte ich bisher noch keine Probleme. Ich habe aber auch sehr nette Erfahrungen gemacht, wenn ich (in Gegenden ohne Zeltplatz) mich abends bei der Landbevölkerung freundlich nach einem Platz erkundigt habe. Da gab es dann z.B. Übernachtungen in der Scheune, nebst Kuhstallbesichtigung und vielen neugierigen Fragen und Einladung zu 'nem Bier. Oder auch einen Tip, wo wir im nächsten Ort beim Kanuverein einen billigen Zeltplatz mit Dusche bekommen könnten.
War allerdings mit Freundin unterwegs, wie die Reaktion auf einen oder zwei Männer wäre, weiß ich nicht.
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#85111 - 22.04.04 11:05
Re: Zelten in Deutschland
[Re: Andreas]
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Auf unserer Wintertour haben wir einen Rüffel vom Jäger bekommen, der uns am Morgen darauf hinwies, dass das Übernachten im Wald während der Jagdsaison verboten und bußgeldbewehrt sein solle ??? Was dran ist, keine Ahnung, woher weiß ich, wann Jagdsaison ist (außer wenn ich vom Rad geschossen werde)? Außerdem war er sauer, weil wir wohl in Windrichtung zu seinem Hochsitz lagerten und ihm deswegen kein Wild vor die Flinte lief (mein aktiver Beitrag zum Tierschutz ) Auch im Nichtwinter waren sonst die Erfahrungen überwiegend positiv, nur sollte man überlaufene Gegenden meiden, aber das versteht sich ja von selbst... Gruß
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#85205 - 22.04.04 17:18
Re: Zelten in Deutschland
[Re: Andreas]
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wie sieht es mit dem wilden Zelten in Deutschland aus, ist das ein Problem? nein, ist ja ein natürliches recht des unmotorisiert reisenden bürgers. dem wanderer ist es überall erlaubt einmalig sein nachtlager aufzuschlagen, es sei denn höher liegende interessen stehen dem im wege (eigentumsrecht, naturschutz, brandschutz). das war´s in kürze zum thema, alles andere in der suchfunktion unter 'wild campen (-zelten)'
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#85206 - 22.04.04 17:25
Re: Zelten in Deutschland
[Re: Zombie025]
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Auf unserer Wintertour haben wir einen Rüffel vom Jäger bekommen, der uns am Morgen darauf hinwies, dass das Übernachten im Wald während der Jagdsaison verboten und bußgeldbewehrt sein solle ??? nee, sowas gibt´s nicht... umgekehrt wird der berühmte schuh daraus, der 'mord´s-dödel' hat im bejagungsgebiet für freien schuss zu sorgen, und muss im zweifel von der schiessorgie absehen, besteht der verdacht, dass unbeteiligte sich im gebiet befinden. darüber hinaus kann die 'jagtgesellschaft' aber auch waldstücke zeitweise sperren lassen, um richtig loszulegen.
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#85209 - 22.04.04 17:33
Re: Zelten in Deutschland
[Re: ]
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Laesst sich so pauschal nicht beantwortet. doch, lässt es sich. Also hier im Sueden der Republik, heisst es sich ein abgelegenes Plaetzchen suchen, und sich nicht vom Foerster erwischen lassen. leise raschelde heimlichkeit... Bin regelmaessig draussen und hatte noch nie Probleme. Ein "ja den Muell nehme ich natuerlich wieder mit und ich bin spaetestens 9 Uhr wieder weg, sollte im Zweifelsfalle Wunder wirken" das landesrecht unterm arm wirkt in aller regel noch grössere wunder, und erspart einem noch dazu die peinliche 'heimlichkeit' beim vollzug eines vollig natürlichen bürgerrechts.
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#85219 - 22.04.04 19:01
Re: Zelten in Deutschland
[Re: ]
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das ist sehr wohl ein natürliches recht, das nachtlager des wanderers, welches auch durchweg von der deutschen rechtssprechung so gesehen wird.
das es im deutschen länderrecht, der jeweiligen naturschutzgesetzgebung, und im ordnungsrecht einen auf den ersten blick fast unüberschaubaren wust von einschränkungen gibt, steht dem nicht entgegen, im gegenteil, zeigt es doch sehr anschaulich, dass dieses recht eines jeden letzlich dadurch kaum ausgehebelt sondern gestützt wird.
die mühe der sichtung von gesetzestexten lohnt in jedem falle, stellt sich doch am ende heraus, dass die möglichkeiten zum nachtlagern in deutschland durchweg gut sind, auch ohne verletzung von übergeordneten interessen.
und damit geht´s dann auch ohne heimlichkeiten...ganz legal.
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#85233 - 22.04.04 19:43
Re: Zelten in Deutschland
[Re: aika]
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Moderator
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Beiträge: 14.889
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Nach der Lektüre des meiner Ansicht nach recht profunden Artikel (s. Link oben) kann ich absolut nicht nachvollziehen, wieso Du behauptest, dass wilde Kampieren uneingeschränkt erlaubt ist. Zitat: "In den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt ist [gemäß den Gesetzestexten] Zelten explizit verboten und bedarf einer besonderen Erlaubnis der unteren Forstbehörde." Kannst Du Deine Meinung belegen!? Gruss Uli
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#85236 - 22.04.04 19:49
Re: Zelten in Deutschland
[Re: aika]
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Beiträge: 5.687
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die mühe der sichtung von gesetzestexten lohnt in jedem falle Dann sichte mal schön und teile das Ergebnis hier mit, schließlich hast Du diese Behauptung aufgestellt, die im übrigen zu Evas Hinweis im Widerspruch steht. WdA
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#85251 - 22.04.04 20:58
Re: Zelten in Deutschland
[Re: Andreas]
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Anonym
Nicht registriert
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Hallo,
tja sogerne ich au zelte:
Aber denkt doch mal so über die Sache:
Die Wiesen und sonstiges Land wo ihr zeltet, ist zu 90% in Privatbesitz, d.h. es gehört einem Eigentümer der das Land gekauft hat. Kostet ca 1,50 Euro pro Quadratmeter, also ne Menge. Der Rest gehört Gemeinden, Staat, usw..
Jetzt nur mal so zu nachdenken: Was würdet ihr machen wenn in euerem Vorgarten jemand zelten, wenn auch nur für 1 Nacht. Ok ist ein krasser Vergleich, aber es ist und bleibt Privatbesitz, daher doch lieber kurz fragen, ich denke da hat niemand was dagegen. Genauso verhält es sich mit dem wald.
Gruss Jürgen
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#85263 - 22.04.04 21:40
Re: Zelten in Deutschland
[Re: Anonym]
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Hallo Jürgen Jetzt nur mal so zu nachdenken: Was würdet ihr machen wenn in euerem Vorgarten jemand zelten, wenn auch nur für 1 Nacht. Na, ins Haus einladen, was denn sonst? SCNR, Andreas
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#85267 - 22.04.04 21:59
Re: Zelten in Deutschland
[Re: Wolfrad]
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Dann sichte mal schön und teile das Ergebnis hier mit, schließlich hast Du diese Behauptung aufgestellt, die im übrigen zu Evas Hinweis im Widerspruch steht. alles schon passiert, sowohl das sichten als auch das kundtun. vielleicht sollte ich mich als wanderprediger in sachen 'natürliche rechte in der bürgerlichen gesellschaft' verdingen... (dank für den hinweis, dass meine aussage im wiederspruch zu einer anderen steht, ich hoffe daraus ergeben sich für dich nicht unüberwindbare hindernisse im denken oder lesen)
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#85269 - 22.04.04 22:07
information ist auch hier alles
[Re: Uli]
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Beiträge: 261
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Nach der Lektüre des meiner Ansicht nach recht profunden Artikel (s. Link oben) kann ich absolut nicht nachvollziehen, wieso Du behauptest, dass wilde Kampieren uneingeschränkt erlaubt ist. Zitat: "In den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt ist [gemäß den Gesetzestexten] Zelten explizit verboten und bedarf einer besonderen Erlaubnis der unteren Forstbehörde."
Kannst Du Deine Meinung belegen!?
nicht doch...
hättest du meine einlassungen in ihrer vollständigkeit gelesen, kämest du nicht auf die absonderlichkeit, ich hätte pauschalisierend behauptet, dass ''das wilde Kampieren uneingeschränkt erlaubt ist'', wie du es hier sinnig zusammenfasst.
nochmal im original, bitte diesmal besonderes augenmerk auf den 2. teil des satzes:
''dem wanderer ist es überall erlaubt einmalig sein nachtlager aufzuschlagen, es sei denn höher liegende interessen stehen dem im wege (eigentumsrecht, naturschutz, brandschutz).''
desweiteren solltest du dir auch bei der lektüre des von dir gelobten beitrages von outdoor-magazin.com keine nachlässigkeiten gönnen.
dein zitat aus eben jenem beitrag muss zum richtigen verständnis im kontext stehen, und dieser war im beitrag der WALD.
es ist in eben in diesen bundesländern verboten im WALD zu nächtigen, jegliche andere deutung der im beitrag gemachten aussage wäre falsch, und dürfte die untere forstbehörde kaum tangieren.
darüber hinaus ist eben dieser beitrag in meinen augen ziemlich dümmlich, wenngleich er das dilemma des themas augenscheinlich macht.
er bedient eben jene vorrauseilende eilfertigkeit die sich mit halbwissen über´s thema schon im ansatz der scheinbaren aussichtslosigkeit des unterfangens geschlagen gibt.
frei nach dem motto: ''da die gesetzeslage unübersichtlich, und eh kein normaler mensch draussen schläft, solltet ihr euch lieber heimlich verdrücken, um ärger und missverständnissen aus dem weg zu gehen''
solchen leuten könnte man wahrscheinlich auch das scheissen verbieten, und sie würden zur verrichtung der notdurft die benutzung der eigenen hose anraten, anstatt zur wahrung seiner natürlichen rechte aufzufordern.
dabei wäre alles so einfach, das hat anscheinend sogar besagtes magazin erkannt, und bietet den schlüssel zur ganz persönlichen legalisierung der 'heimlichkeit' als download an, nur warum müssen diese handvoll fundstellen aus gesetzestexten nun per kreditkarte entlöhnt werden?
das im beitrag so sinnig getitelte foto ''übertnachten in der grauzone'' zeigt eigentlich schon die grenzen der rechtsauffassung des autors, und mit ihm sicher vieler desinformierter - denen, wenn ihnen nicht alles geregelt, vorgekaut, ins ohr brüllt wird was richtig und was falsch ist, eher unwohl bis illegal in ihrer haut ist.
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Geändert von aika (22.04.04 23:13) |
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#85271 - 22.04.04 22:08
Re: Zelten in Deutschland
[Re: Andreas]
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Beiträge: 1
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Das sehe ich genau so ,ich wuerde gern Reiseradler einladen ,bin früher selbst durch Deutschland und Spanien geradelt und bin oft eingeladen worden . Gruß klaus [Bild]http://[/Bild]
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#85273 - 22.04.04 22:12
Re: Zelten in Deutschland
[Re: Andreas]
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Beiträge: 3.245
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wie sieht es mit dem wilden Zelten in Deutschland aus, ist das ein Problem?
Wenn Du Dich vernünftig und unauffällig verhältst: Nein. Sinnvoll ist m.E. folgendes: *Nicht in der Nähe von bewohnten Häusern *Keinesfalls Zäune o.ä. überklettern *Kein Feuer *Nicht im Naturschutzgebiet. *Nicht direkt neben einem kommerziellen Campingplatz *Keine größere Gruppe *Uneinsehbare Stelle *Spät kommen, früh gehen *"High-Crime-Areas" meiden *Wenn das Wetter es erlaubt, aufs Zelt verzichten Das freie Übernachten ist m.E. ein unveräußerliches Recht, auch wenn es Gesetze geben mag, die anderes sagen. -- Stefan
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#85274 - 22.04.04 22:20
Re: Zelten in Deutschland
[Re: Anonym]
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Beiträge: 261
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Die Wiesen und sonstiges Land wo ihr zeltet, ist zu 90% in Privatbesitz, d.h. es gehört einem Eigentümer der das Land gekauft hat.
(...)
Was würdet ihr machen wenn in euerem Vorgarten jemand zeltet...
der vergleich ist wirklich ein wenig 'krass'.
wenn ich mich recht entsinne (?), sind die beiden grossen kirchen in deutschland die grössten einzenen landbesitzer, da hinkt der vergleich sowohl mit dem 'vorgarten', als auch mit dem 'privateigentum' als solches dann doch erheblich, beachtet man die gesellschaftstragende rolle dieser religionsgemeinschaften.
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Geändert von aika (22.04.04 23:06) |
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#85326 - 23.04.04 09:54
Re: Zelten in Deutschland
[Re: aika]
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Beiträge: 44
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Halli Aika, Das was Du hier schreibst ist auch genau mein natürliches Empfinden. Und darüber hinaus habe ich von diesem Sachverhalt schon einiges gehört, allerdings nichts konkretes. Kannst Du vielleicht den genauen Gesetzestext und den Paragraphen angeben wo man das nachlesen kann. Würde mir das gerne kopieren und in die Geldbörse stecken. Grüße Skimo
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#85336 - 23.04.04 10:43
Re: Zelten in Deutschland
[Re: skimo]
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Heinrich
Nicht registriert
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Aus dem baden-württembergischen Naturschutzgesetz: Naturschutzgesetz § 37 Betreten der freien Landschaft (1) Die freie Landschaft kann von jedermann zum Zwecke der Erholung unentgeltlich betreten werden. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung. Sonderkulturen, insbesondere Flächen, die dem Garten-, Obst- und Weinbau dienen, dürfen nur auf Wegen betreten werden. (2) Zum Betreten gehören auch das Skifahren, das Schlittenfahren (ohne Motorkraft), das Spielen und ähnliche Betätigungen in der freien Landschaft. . . . § 38 Schranken des Betretens (1) Das Betreten im Sinne des § 37 Abs. 1 und 2 umfaßt nicht das Reiten, das Fahren mit bespannten und motorisierten Fahrzeugen, Zelten und Aufstellen von Wohnwagen. Hab übrigens selten so gelacht wie bei diesem Thread. Vom Naturschutz zu den Religionsgemeinschaften. Darauf muß man erst mal kommen. Ist natürlich der größte Blödsinn, aber wie gesagt: Selten so gelacht!
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#85377 - 23.04.04 13:26
Re: Zelten in Deutschland
[Re: aika]
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jutta
Nicht registriert
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Meine Mutti hat erzählt, dass in ihrer Jugend (also vor WWII) der Wald zum Heidelbeerpflücken erst ab einem bestimmten Termin betreten werde durfte. Wem der Wald gehörte, habe ich nicht gefragt, auch nicht, ob man da im Wald campieren durfte. Sicher war das Zelten damals noch nicht so verbreitet, aber es kam sicher eher mal vor, dass Menschen unvorbereitet unterwegs "campieren" mussten.
Auf Wanderkarten der CSSR (zu sozialistischen Zeiten erworben) sind "Zeltplätze" und "Plätze mit der Möglichkeit zu zelten (Moznost taboreni)" ausgewiesen. Auf einem der letzteren Art habe ich mal campiert. Es lief wohl Wasser aus einem Rohr, aber sonst war keinerlei Bewirtschaftung (und kassiert hat auch niemand). Dass aber solche Plätze extra ausgewiesen waren, ist für mich ein Zeichen, dass es woanders nicht unbedingt erlaubt war. Allerdings hatten wir auch mal in der Slowakei an einer Kiesgrube genächtigt, weil wir nix anderes gefunden hatten, aber nur mit Luma und Schlafsack und alles andere im Auto, so dass wir auch schnell weg gewesen wären
Gruß Jutta
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#85396 - 23.04.04 15:15
Re: Zelten in Deutschland
[Re: ]
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Hilsi
Nicht registriert
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Moin, Die Aussage zum Hausfriedensbruch in dem Artikel ist falsch.
Hausfriedensbruch kann mensch nur bei einem "befriedeten" Grundstück / Besitztum begehen. (§123 StGB) "befriedet" ist eine Umschreibung für "eingezäunt", Trift also niemals auf die freie Landschaft zu.
Gruß Hilsi
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#85434 - 23.04.04 18:33
Re: Zelten in Deutschland
[Re: skimo]
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Beiträge: 261
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Würde mir das gerne kopieren und in die Geldbörse stecken. wenn du dein geld nicht grade in einer aktentasche verwahrst könnte es platzprobleme geben, allein die fundstellensammlung der einschränkungen dürfte einen ordner füllen. als argumantationshilfe vor ort würde dir eine schnipselsammlung auch wenig bringen, dazu bedürfte es schon fundierterer grundlagen. dreh die sache einfach um, und geh von deinem natürlichen recht aus, dich mit gottgegebenen mitteln fortzubewegen, aus eigener kraft, dich frei und ungehindert in deinem heimatland bewegen zu dürfen (GG), und in folge dessen auch deinem natürlichen recht auf nachtruhe an jedem beliebigen ort deiner reise nachkommen zu können. jetzt brauchst du eigentlich nur noch hinterfragen ob dein recht mit anderen interessen oder schutzbedürfnissen in konflikt gerät. um das länderrecht aller 16 länder deutschlands, inkl. dem jeweiligen naturschutz.- ordnungs.- polizei.- und in teilen auch noch dem baurecht, die ungezählten kommunalen ordnungsvorschriften, und länderbehördlichen erlasse und weisungen dahingehend zu durchforsten bedarf es wahrscheinlich jahre, wenn nicht gar jahrzehnte, und ist darüber hinaus nicht aufgabe des bürgers. es sollte reichen, das eigene länder.- kommunalrecht dahingehend zu kennen, um sich einen groben überblick über das mögliche konfliktpotential zu verschaffen, und das sind in erster linie schutzinteressen für die natur, ordnungsinteressen der städte und kommunen, und weitergehend natürlich eigentumsrechtliche interessen. damit lässt sich recht gut ein grober rahmen abstecken, was geht und was nicht. vor ort ist man in aller regel eh in der schwächeren rechtsposition, allein weil man in unkenntnis der regionalen gesetzeslage kaum nachvollziehen kann, was welche behörde für dieses oder jenes gebiet für gesonderte vorschriften erlassen hat. das sollte einen aber nicht davon abbringen sein recht zu betonen, zumal vor ort das nachtlager oft genug mit schwammigen verweisen ala ''das gab´s noch nie, und war hier schon immer verboten'' in eben der gleichen rechtsunkenntnis verwehrt wird. im zweifel 'ticket' ausstellen lassen und späterhin einspruch dagegen erheben. was jedem beim 'normalen' strafzettel recht ist, sollte einem in solchen fällen billig sein.
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#85435 - 23.04.04 18:35
Re: Zelten in Deutschland
[Re: Anonym]
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der wald wird auch heute bei bestimmten waldbrandstufen, oder auch pauschal jahreszeitlich für die begehung gesperrt (mal abgesehen vom wegegebot, das ein freies umherstreifen im wald sowieso meist untersagt).
mit dem auto ist das freie nachtlagern sowieso verboten, dieses recht steht nur dem sich aus eigener kraft fortbewegenden zu.
wenn ich mich da recht entsinne, galt zu ostzeiten das selbe, nur dass da die schönsten landstriche für das freie nachtlagern gesperrt waren (zB. die gesammte ostseeküste, oder auch kur.- und erholungsgebiete).
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#85441 - 23.04.04 18:46
Re: Zelten in Deutschland
[Re: ]
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Aus dem baden-württembergischen Naturschutzgesetz: (...) Hab übrigens selten so gelacht wie bei diesem Thread. Vom Naturschutz zu den Religionsgemeinschaften. Darauf muß man erst mal kommen. Ist natürlich der größte Blödsinn, aber wie gesagt: Selten so gelacht! mir geht´s grad´ ähnlich, zwar nicht wie selten doch lachend... was der abriss aus dem naturschutzgesetz aus BW hier macht weiss du sicher nur allein, mir erschliesst sich das jedenfalls nicht in diesem zusammenhang. das das pauschale aufstellen von zelten in deutschland nicht mal über längere zeit auf dem eigenen grund und boden gestattet ist steht und stand hier kaum zur disposition. hier geht es einzig um das nachlager des wanderers, und das ist seit je her ein recht des mit muskelkraft reisenden bürgers, und auch nur ausschliesslich an seine eingeschränkte fortbewegungsart gebunden. aufgrund des verbotsvorbehaltes findet man die wörtliche erwähnung dieses rechtes natürlicher weise nur im zusammenhang mit ausschlüssen, wie zB. hier im holsteinischen landesrecht: § 36 Zelten und Aufstellen von beweglichen Unterkünften
(1) Zelte oder sonstige bewegliche Unterkünfte (Wohnwagen) dürfen nur auf einem Zelt- und Campingplatz aufgestellt und benutzt werden.
(2) Nicht motorisierte Wanderer dürfen abseits von Zelt- und Campingplätzen einmal in Zelten übernachten, wenn sie privatrechtlich dazu befugt sind und keine besonderen Schutzvorschriften entgegenstehen. Auf Grundstücken, die zum engeren Wohnbereich gehören, dürfen Zelte und nach dem Straßenverkehrsrecht zugelassene Wohnwagen zur ausschließlich privaten Benutzung aufgestellt werden, längstens jedoch für einen Zeitraum von 6 Wochen. Durch Satzung der Gemeinde kann zur Wahrung der Wohnruhe, der Belange des Fremdenverkehrs oder des Orts- und Landschaftsbildes der Zeitraum eingeschränkt werden. um das hin.- und herreichen von schnippseln aus gesetzestexten nicht ausuffern zu lassen, zitiere ich der einfachheit halber aus dem oben gelinkten beitrag des 'outdoor-magazins': ''Zelten in der freien Landschaft ist, ausgenommen im Wald, in keinem Bundesland explizit verboten'' wobei auch dieser satz nur durch den zusatz der begriffsbestimmung des zeltens, als nachtlager des wanderers, zur richtigen aussage wird. die suche nach einem pauschalisierenden verbot des nachtlagerns im zelt in deutschen gesetzestexten wird also erfolglos bleiben, und auch dein beispiel geht darauf mit keinem wort ein (da zelten eben nicht gleich zelten ist). das also zum thema und damit zum 'grössten blödsinn'...
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#85466 - 23.04.04 21:17
Re: Zelten in Deutschland
[Re: aika]
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Hallo Aika Ja, du hast mich durch dein Bericht zum Lachen, Weine und aber ganz doll Kopf nicken gebracht. Oh, Gott du hast so recht und wiederum sage ich mir Leute was wäre wen ganz klar wäre in Deutschland ist das Wildzelten Verboten egal, wo und wie. Und was wäre dann, keiner würde Wildzelten? Diese Frage stell ich euch würdet ihr nicht Wildzelten?
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#85471 - 23.04.04 21:30
Re: Zelten in Deutschland
[Re: José María]
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neben der verfassungsklage geht´s dann eben in die fraktion der heute schon 'heimlichen', die sich mit geraschel und leisem groll auf die deutsche reglementierungswut durch´s unterholz schleichen... ...bis dem nicht so ist darf und sollte aber jede legale möglichkeit der 'freinächtigung' guten gewissens genutzt werden.
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#85474 - 23.04.04 21:40
Re: Zelten in Deutschland
[Re: aika]
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Ich brauche auf meine Rad Touren das Wildzelten um mich ganz frei zu bewegen. Ja, für mich bedeutet Wildzelten Freiheit.
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