Zitat
Die Veranstalterhaftpflichtversicherung würde für 100 Euro nur ein Fehlverhalten von Bettina abdecken. Wenn keine Ordner oder ähnliches bestimmt werden, könnte dies z.B. Bettina ggf. als Fehlverhalten angerechnet werden.
Offensichtlich glaubst du, dich im Versicherungsrecht gut auszukennen. Dann ist dir sicherlich auch bekannt, in welchen Fällen eine Versicherung einen Schaden übernimmt. Der Geschädigte wird zwar erstmal (vielleicht) entschädigt werden, aber die Versicherung wird in jedem Fall versuchen, die Kosten (und das ist nicht nur die reine Schadenssumme) beim Verursacher einzufordern. So es nicht einfache Fahrlässigkeit, oder Augenblicksversagen war, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, das der Verursacher zahlen darf...

Der von Thomas geschilderte Vorfall dürft eher schon in Richtung grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz gehen, was sicherlich durch keine Versicherung, auch nicht durch eine Privathaftpflichtversicherung, gedeckt sein dürfte. Und eine Veranstalterhaftpflichtversicherung käme da auch nicht zum tragen. Die Touren werden ja - wie immer schon - auf eigene Gefahr und Verantwortung gefahren.
Ich gehe schon fast davon aus, das es sehr wahrscheinlich ist, das bei einem möglichen Schaden, du direkt oder indirekt daran beteiligt sein könntest. Ansonsten würdest du nicht so sehr darauf beharren, einen Abschluss einer Versicherung einzufordern.